An diesem Tag

Ernst Benda

Deutscher Jurist, Politiker (CDU), MdA, MdB und Präsident des Bundesverfassungsgerichts

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Ernst Benda (* 15. Januar 1925 in Berlin; † 2. März 2009 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist und Politiker (CDU). Er war 1968/69 Bundesinnenminister und von 1971 bis 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Ernst Benda wurde als Sohn des Ingenieurs Rudolf Benda und dessen Ehefrau Lilly, geb. Krasting, in Berlin geboren. Sein Großvater war der Regierungsbaurat und spätere Ministerialrat im Reichswehrministerium Hans Benda (1867–1945), der jüdischer Herkunft und mit einer Protestantin verheiratet und in der Zeit des Nationalsozialismus als „privilegierter Jude“ galt.

Nach dem Abitur am Kant-Gymnasium in Berlin-Spandau 1943 wurde Benda zur Kriegsmarine eingezogen, wo er bis 1945 vor Norwegen als Funker bei der Schnellbootlehrdivision eingesetzt war. Er beendete den Dienst als Obergefreiter.

Nach Kriegsende begann Benda seine akademische Ausbildung mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin und war dort Mitglied des letzten frei gewählten Studentenrates. Im Frühjahr 1948 kam Benda einer Zwangsexmatrikulation durch die zunehmend kommunistisch dominierte Universität zuvor, indem er in die Vereinigten Staaten zur University of Wisconsin–Madison wechselte und anschließend sein Studium an der neu gegründeten Freien Universität Berlin fortsetzte. Ernst Benda fungierte zusammen mit Rainer Hildebrandt als Lizenzträger der Alliierten Kommandantur für die 1948 gegründete Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit. 1955 legte er das Zweite Staatsexamen ab. 1956 ließ er sich als Rechtsanwalt in Berlin nieder.

1946 trat Benda in die CDU ein. Von 1952 bis 1954 war er Vorsitzender der CDU-Hochschulgruppe und der Jungen Union Berlin. 1951 zählte er zu den Gründern des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), dem er 1951 bis 1952 gemeinsam mit Fritz Flick vorstand. Außerdem war er in der Zeit von 1952 bis 1954 Vorsitzender der Jungen Union in West-Berlin.

Von 1951 bis 1954 war Benda Bezirksverordneter des Berliner Bezirks Spandau, wo er die CDU-Fraktion leitete, und von Dezember 1954 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin.

1957 wechselte Benda als Abgeordneter in den Deutschen Bundestag nach Bonn. Dort setzte er sich in der Verjährungsdebatte am 10. März 1965 im Bundestag während der Debatte entscheidend dafür ein, dass Morde aus der NS-Zeit auch über jenes Jahr hinaus noch verfolgt werden konnten. Am Ende seiner Rede zitierte Benda den hebräischen Spruch aus der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem, wofür er von allen Seiten des Bundestags anhaltenden Beifall bekam: „Das Vergessenwollen verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung.“ Von 1965 bis zum 12. April 1967 und von 1969 bis zum 8. November 1971 war er Vorsitzender des Arbeitskreises Allgemeine und Rechtsfragen seiner Fraktion.

1966 fungierte er als Präsident des Gemeinsamen Ausschusses bei der Stabsübung „Fallex 66“. Ab 1969 war er Mitglied der G-10-Kommission nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. 1970 war er wiederum Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses und Mitglied des Vertrauensmännerausschusses des Bundestags für die Geheimdienste.

Nach seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts legte er am 8. Dezember 1971 sein Abgeordnetenmandat nieder.

Parlamentarischer Staatssekretär

1967 wurde Benda zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium ernannt.

Vom 2. April 1968 bis Ende 1969 amtierte Benda als Nachfolger von Paul Lücke als Bundesinnenminister im Kabinett Kurt Georg Kiesinger. In dieser Zeit wurde er vom Bundeskanzler unter anderem zur Durchführung der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ermächtigt und sah sich deswegen heftigen Angriffen von Seiten der Außerparlamentarischen Opposition ausgesetzt. Er verbot am 24. Juni 1968 die Kroatische Revolutionäre Bruderschaft. Benda war als Innenminister an der Vorbereitung der Deutschen Notstandsgesetze beteiligt, auch wenn er selbst skeptisch war, ob im Falle eines echten Notstandes ein Rechtsstaat reagieren könne.

Am 8. Dezember 1971 wurde Benda als Nachfolger von Gebhard Müller zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ernannt. Als Vorsitzender des Ersten Senats wirkte er unter anderem an den Urteilen zur Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (1 BvF 1/74 u. a.) vom 25. Februar 1975 und dem zur Schleyer-Entführung (1 BvQ 5/77) vom 16. Oktober 1977 mit. In seine Amtszeit fällt auch das Volkszählungs-Urteil vom 15. Dezember 1983, das erstmals das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelte. Am 20. Dezember 1983 trat er in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde der bisherige Vizepräsident Wolfgang Zeidler.

Benda war von 1967 bis 1970 Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

1978 wurde Benda zum Honorarprofessor an der Universität Trier ernannt. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde er 1984 zum Ordinarius an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg berufen.

Von 1985 bis 1992 war er Vorsitzender des Kabelrates Berlin und ab 1992, nach dessen Auflösung, bis November 2008 Präsident des Medienrats Berlin-Brandenburg.

Von 1993 bis 1995 war er Präsident des 26. Deutschen Evangelischen Kirchentages.

Benda nahm regelmäßig an den Bitburger Gesprächen zur Rechtspolitik teil. Bis ins hohe Alter äußerte er sich zu innenpolitischen Debatten, etwa in der Frage der sogenannten Rettungsfolter („Im Kampf gegen den Terror genügen die Mittel des wehrhaften Rechtsstaats“).

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