An diesem Tag

Erna Scheffler

Deutsche Juristin; erste Richterin des Bundesverfassungsgerichts

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Erna Scheffler (* 21. September 1893 als Erna Friedenthal in Breslau; † 22. Mai 1983 in London) war eine deutsche Juristin. Sie war von 1951 bis 1963 das erste weibliche Mitglied des Bundesverfassungsgerichts.

Familie, Ausbildung und erste Berufsjahre

Erna Friedenthal war eine Tochter des Fabrikbesitzers Paul Friedenthal und der Margarethe Kupfermann. Ihre Mutter war Hausfrau und brachte ihrer Tochter nahe, wie wichtig es für Mädchen sei, durch gute Ausbildung und einen Beruf selbst für sich sorgen zu können. Der Vater war als Jude zum protestantischen Glauben übergetreten. Er starb schon 1904. Nunmehr bestimmte ein Vormund und Testamentsvollstrecker in der Familie. In dieser Zeit entstand in Friedenthal der Wunsch, Rechtswissenschaften zu studieren, um Situationen wie dieser nicht wehrlos ausgeliefert zu sein.

Sie besuchte das Lyceum Ilming in Breslau und die Höhere Töchterschule in Liegnitz und legte 1911 das Abitur als Externe am Realgymnasium in Ratibor ab. Zunächst studierte sie in Heidelberg ein Semester lang Medizin und wechselte dann zu Jura in Breslau, München und Berlin. Im Dezember 1914 schloss sie ihr Studium mit der Promotion in Breslau bei Paul Heilborn und Xaver Severin Gretener ab. Das Thema der Dissertation lautete: Straftilgende Maßnahmen. Frauen waren damals zum juristischen Staatsexamen noch nicht zugelassen. Sie arbeitete zunächst in einer fürsorgerisch ausgerichteten Rechtsberatungsstelle und dann als Hilfskraft in einer Rechtsanwaltspraxis. 1916 heiratete Friedenthal den promovierten Juristen Fritz Haßlacher und wurde 1917 Mutter einer Tochter. Im Generalgouvernement Belgien, wo ihr Ehemann tätig war, wurde Erna Haßlacher als Juristin in der deutschen Zivilverwaltung eingesetzt.

Nach dem Ersten Weltkrieg fand sie Beschäftigung beim Bund Deutscher Architekten und in verschiedenen Anwaltskanzleien. Ab 1921 durften auch Frauen Staatsexamina ablegen. Parlamentarierinnen aller Fraktionen unter besonderem Einsatz von Marie-Elisabeth Lüders (DDP) erreichten im Reichstag 1922, dass die Zulassung von Frauen als Rechtsanwältinnen oder Richterinnen Gesetz wurde. 1922 legte Erna Haßlacher das Erste und 1925 das Zweite Staatsexamen ab. In der Referendariatszeit wurde ihre Ehe geschieden. Sie sorgte weiterhin für ihre Tochter, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Großbritannien studierte. In Deutschland wäre ihr als sogenannte Vierteljüdin wegen ihres jüdischen Großvaters nur das Studium der Volkswirtschaft möglich gewesen.

Von Ende 1925 bis Juli 1928 war Haßlacher als Rechtsanwältin an den Landgerichten I bis III in Berlin und am Amtsgericht Berlin-Mitte tätig. Sobald sie das für Frauen nötige Alter von 35 Jahren für den Eintritt in den öffentlichen Dienst erreicht hatte, übernahm sie als eine der ersten Frauen eine Stelle als Richterin. Zunächst im Amt einer Gerichtsassessorin in Berlin, seit Februar 1930 als ständige wissenschaftliche Hilfsarbeiterin und seit 1932 als Amtsgerichtsrätin am Amtsgericht Berlin-Mitte.

Im April 1933 wurde sie aufgrund des Berufsbeamtengesetzes zwangsweise beurlaubt. Doch im Juli wurde sie zunächst als „Arierin“ anerkannt und konnte im Amt bleiben. Im November 1933 wurde sie dann aber rückwirkend zum 1. März 1933 mit Berufsverbot belegt, da sich zwischenzeitlich ihre jüdische Herkunft herausgestellt hatte. Sie erhielt nur ein geringes Ruhegehalt. 1954 wurde ihr Im Rahmen ihres Wiedergutmachungsverfahrens für die zwölf Jahre, die sie aus dem Richterdienst ausgeschlossen war, als einziger Ausgleich zugesprochen, dass diese Zeit als ruhegehaltsfähig anerkannt wurde.

Die zweite Eheschließung mit Kammergerichtsrat Georg Scheffler wurde im Mai 1934 untersagt, da sie „Halbjüdin“ sei. Dennoch lebten die beiden (fast) zusammen. Im Geschäft einer Freundin arbeitete sie als Buchhalterin und verteilte während des Krieges Lebensmittelkarten in ihrem Wohnbezirk. Von Januar 1945 an versteckte sie sich bis Kriegsende in einer Laubenkolonie außerhalb Berlins.

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, am 31. Mai 1945, heiratete Erna Haßlacher Georg Scheffler. Ende Mai 1945 kehrte sie als Unbelastete zuerst als Landgerichtsrätin und später als Landgerichtsdirektorin beim Landgericht Berlin in den Justizdienst zurück. Als ihr Mann Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf wurde, verließ sie ihre Stelle in Berlin. Damals herrschte die noch bis in die 1960er Jahre wirksame Vorstellung, es könnten nicht beide Ehepartner zugleich in der Zivilgerichtsbarkeit tätig sein. So wechselte Erna Scheffler nach der Währungsreform 1948 in die Verwaltungsgerichtsbarkeit und wurde Verwaltungsgerichtsrätin, später Verwaltungsgerichtsdirektorin am Verwaltungsgericht Düsseldorf und näherte sich so dem Öffentlichen Recht.

Am 7. September 1951 wurde sie an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berufen. Acht Jahre lang war sie dort die einzige Frau im Ersten Senat, der aus zwölf Mitgliedern bestand. Mit 65 Jahren wurde sie 1959 wiedergewählt und war dort bis 1963 einzige Richterin in dem auf zehn Mitglieder verkleinerten Ersten Senat. Das Ehepaar zog nach Wolfartsweier. Georg Scheffler wurde zum 9. Januar 1952 Richter am Bundesgerichtshof. Erna Scheffler galt als sechste Stimme im fünfköpfigen BGH-Senat, dem ihr Mann angehörte, da die beiden ihre Arbeit intensiv miteinander besprachen.

Nach ihrer Pensionierung war Erna Scheffler unter anderem als Sachverständige vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages und bei tarifrechtlichen Auseinandersetzungen tätig.

Georg Scheffler starb 1975. Nach dem Tod ihres Mannes verbrachte Erna Scheffler jeweils ein halbes Jahr in Karlsruhe und den Rest des Jahres bei Tochter und Enkeln in Großbritannien. Die Tochter hatte in Deutschland einen deutschen Arzt kennengelernt und geheiratet, sich aber geweigert, je wieder in Deutschland zu wohnen.

Erna Scheffler starb 1983 bei ihrer Tochter in London. Sie wurde auf dem Friedhof in Wolfartsweier beigesetzt.

Erna Scheffler setzte sich für die Umsetzung von Artikel 3 Grundgesetz ein und führte die Ideen von Elisabeth Selbert weiter, die 1949 nicht als Kandidatin zum ersten Deutschen Bundestag aufgestellt wurde. Es ging ihr nicht nur um die gleichen staatsbürgerlichen Rechte für Mann und Frau, sondern darüber hinaus auch um die Gleichstellung im zivilen und gesellschaftlichen Leben: Auch im Arbeitsrecht, Eherecht und Familienrecht sollte der Gleichberechtigungsgrundsatz verwirklicht werden. Vor dieser konsequenten Haltung waren Frieda Nadig, Helene Wessel und Helene Weber, die zusammen mit Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat saßen, und zahlreiche männliche Mitglieder des Gremiums zurückgeschreckt, da die Forderung vollständiger Gleichberechtigung bei gleichzeitiger Anerkennung grundsätzlicher Verschiedenheit zu Verunsicherung führte.

Auf dem Deutschen Juristentag 1950 in Frankfurt hielt sie ein Referat zum Thema Gleichstellung von Mann und Frau. Darin zeigte sie Gegebenheiten aus dem Steuer-, Familien-, Beamten- und Staatsangehörigkeitsrecht auf, die aus ihrer Sicht mit Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar und daher verfassungswidrig waren und der Änderung bedürften:

Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren im Steuerrecht sei abzuschaffen.

Das gemeinsame gleichberechtigte Elternrecht sei ebenso einzuführen wie der Güterstand der Gütertrennung mit hälftiger Beteiligung am Zugewinn und die Freiheit der Namenswahl.

Die Zölibatsklausel für Beamtinnen sei abzuschaffen, das Mindestalter als Voraussetzung für eine lebenslängliche Anstellung sei für Frau und Mann gleich festzusetzen und die Hinterbliebenenversorgung dürfe sich ebenfalls nicht mehr unterscheiden.

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