Erhard Rudolf Blankenburg (* 20. Oktober 1938 in Duisburg; † 28. März 2018 in Amsterdam) war ein deutscher Rechtssoziologe und Professor für Soziologie an der Freien Universität Amsterdam.
Erhard Blankenburg, Sohn von Anna Blankenburg, geborener Schlang, und des Direktors Kurt Blankenburg, studierte von 1958 bis 1960 Philosophie, Soziologie und deutsche Literatur (bzw. Germanistik) an der Universität Freiburg und der Freien Universität Berlin. Es folgten von 1960 bis 1962 Graduate Studies und eine Tätigkeit als Forschungsassistent am Department of Sociology der University of Oregon. Er studierte dann Soziologie und Wirtschaftswissenschaft an der Universität Basel von 1963 bis 1964 und schloss sein Studium an der University of Oregon als Magister of Arts 1965 ab.
Seine Promotion zum Dr. phil. erfolgte an der Universität Basel 1966.
Als Assistent am Institut für Soziologie der Universität Freiburg arbeitete er von 1966 bis 1968.
Von 1969 bis 1971 war er Organisationsberater beim Quickborner Team in Hamburg beim Bundeskanzleramt in Bonn und beim Bundestag in Bonn. Danach arbeitete Blankenburg von 1971 bis 1972 in Basel als Senior-Projektleiter bei der Prognos AG in Basel. 1973/1974 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Die Habilitation für das Fach Soziologie erwarb er 1974 an der Universität Freiburg. Blankenburg war von 1975 bis 1980 Mitglied des Wissenschaftszentrums Berlin, Internationales Institut für Management und Verwaltung. 1976 wurde er außerplanmäßiger Professor.
Im Jahr 1980 bekam er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Rechtssoziologie der Vrije Universiteit Amsterdam. Gemeinsam mit Wolfgang Kaupen spielte er eine bedeutende Rolle bei der Neubegründung der Deutschen Rechtssoziologie in den 1970er-Jahren (Raiser 1998), ebenso, mit Volkmar Gessner, bei der Gründung des International Institute for the Sociology of Law. Er gehörte auch zu den Initiatoren und zu den Gründungsherausgebern der Zeitschrift für Rechtssoziologie. Mit Bill Felstiner organisierte er 1991 in Amsterdam das erste gemeinsame Treffen der beiden bedeutenden Vereinigungen der Rechtssoziologie (LSA und RCSL). Seine Beschäftigung mit rechtssoziologischen Themen war ungewöhnlich breit, reichte von der Soziologie der Kriminalität über die des Staatsapparates bis zu der des Zivilrechts. Blankenburg war primär Empiriker und Methodiker (vgl. seine Empirische Rechtssoziologie). Seine wichtigsten Beiträge zur rechtssoziologischen Theorie betreffen die Begriffe der „Mobilisierung des Rechts“ und der „Rechtskultur(en)“. Vor allem aber wirkte er als Koordinator, Organisator und als Vermittler zwischen Wissenschaft und Praxis: „Er bemühte sich nicht, eine 'Schule' zu gründen, ihm fiel es leicht, in stets wechselnden Teams mit wechselnden Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten. Wie kein anderer Rechtssoziologe vermochte er, erfolgreich Tagungen zu organisieren, kompetente Referenten zu gewinnen und die Veranstaltungen mit Autorität und zugleich locker zu leiten“ (Theo Rasehorn 1998, 23).
Im Jahre 2005 erhielt er den Adam Podgórecki Preis des Research Committee on Sociology of Law. In einem Nachruf des Bochumer Rechtssoziologen Klaus F. Röhl wird Blankenburgs Bedeutung wie folgt eingeschätzt: „Keiner hat wie er die empirisch-krtiisch orientierte Rechtssoziologie im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts in Deutschland und darüber hinaus geprägt“.
Erhard R. Blankenburg war verheiratet mit Viola Blankenburg, geborener Trepte. 1970 wurde sein Sohn Dido Blankenburg geboren.
Kirchliche Bindung und Wahlverhalten – Die sozialen Faktoren bei der Wahlentscheidung – Nordrhein-Westfalen 1961–1966. Walter Verlag, Olten 1967; zugleich Dissertation.
mit Johannes Feest: Die Definitionsmacht der Polizei. Strategien der Strafverfolgung und soziale Selektion. Bertelsmann Universitätsverlag, Düsseldorf 1972.
mit Hellmut Morasch und anderen: Tatsachen zur Reform der Zivilgerichtsbarkeit. J.C.B.Mohr, Tübingen 1974.
als Hrsg.: Empirische Rechtssoziologie. Pieper, München 1975.
mit Klaus Sessar und Wiebke Steffen: Die Staatsanwaltschaft im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle. Duncker & Humblot, Berlin 1978.
als Hrsg. mit Wolfgang Kaupen: Rechtsbedürfnis und Rechtshilfe. Empirische Ansätze im internationalen Vergleich (= Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie. Band 5). Westdeutscher Verlag, Opladen 1978.
als Hrsg. mit Ekkehard Klausa und Hubert Rottleuthner: Alternative Rechtsformen und Alternativen zum Recht (= Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie. Band 6). Westdeutscher Verlag, Opladen 1979.
als Hrsg.: Politik der inneren Sicherheit. Suhrkamp Verlag, Frankfurt 1980.
mit Jann Fiedler: Die Rechtsschutzversicherungen und der steigende Geschäftsanfall der Gerichte. J.C.B. Mohr, Tübingen 1981.
als Hrsg. mit Kurt Lenk: Organisation und Recht. Organisatorische Bedingungen des Gesetzesvollzugs (= Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie. Band 7). Westdeutscher Verlag, Opladen 1981.