Elisabeth von Weida (* 1460/61; † 11. April 1532 in Gernrode) war von 1504 bis 1532 Äbtissin des freien weltlichen Stiftes Gernrode und Frose. Sie gilt als eine der wichtigsten Äbtissinnen in der Spätzeit des Stiftes Gernrode. Unter ihrer Herrschaft wurde im Stift die lutherische Lehre eingeführt. Dadurch wurde der Ort Gernrode nach Wittenberg eine der ersten evangelischen Stätten überhaupt. Ihrem Verhandlungsgeschick während der Bauernkriege ist es zu verdanken, dass das Stift von Zerstörungen verschont blieb. Sie erwies sich als gute Verwalterin und es gelang ihr, die bei ihrem Amtsantritt desolaten Finanzen des Stiftes zu sanieren.
Elisabeth von Weida war das vierte von fünf Kindern aus der Ehe Heinrichs XXI., Vogt von Weida, mit Agnes Schenkin von Landsberg. Ihre Brüder waren Heinrich XXII. der Ältere, Vogt von Weida (1465 bis 1507), Heinrich XXIII. der Mittlere, Vogt von Weida (1507 bis 1510), sowie Heinrich XXIV. der Jüngere, Vogt von Weida (1510 bis 1531).
Über ihre Jugend sind kaum Informationen überliefert, auch ihr genaues Geburtsdatum ist nicht bekannt. Aber aus einem Brief des Kurfürsten Friedrich des Weisen von Sachsen und seines Bruders Johann an Ernst II. von Sachsen, den Erzbischof von Magdeburg, kann eventuell ein Rückschluss auf ihr ungefähres Geburtsjahr gezogen werden. In dem Brief ist die Rede davon, dass sich die Äbtissin Elisabeth mit einer Bitte an die Fürsten gewandt habe und sie ihr diese nicht abschlagen wollten, da gedachte Äbtissin mit uns erzogen. Daraus kann man schließen, dass sie 1460 oder 1461 geboren wurde. Die Inschrift ihrer Grabplatte ist an der Stelle beschädigt, wo ihr genaues Alter genannt wird; aus der restlichen Inschrift geht nur hervor, dass Elisabeth am 11. April 1532 starb.
Elisabeth scheint schon frühzeitig zusammen mit ihrer jüngeren Schwester Brigitte als Kanonissin in das Stift St. Servatius in Quedlinburg eingetreten zu sein. Auf Quedlinburg fiel die Wahl möglicherweise, da enge Beziehungen zwischen dem Stift Quedlinburg und dem Vogtland bestanden. Denn König Heinrich I. hatte dem Stift das Land zwischen Meißen und Böhmen als Dotation übergeben. Die Äbtissinnen von Quedlinburg ließen das Land von vier Orten aus durch Vögte verwalten, daher auch der Name Vogtland. Einer dieser Orte war Weida, die Heimat Elisabeths. Die Vögte von Weida gehörten zu den Vorfahren der Reußen im Vogtland, weshalb Elisabeth von Weida als Angehörige des Hauses Reuß gelten kann.
Elisabeth lebte bis zu ihrer Wahl zur Äbtissin des freien weltlichen Stiftes Gernrode und Frose im Jahr 1504 im Stift Quedlinburg.
Herrschaft als Äbtissin des Stiftes Gernrode
Elisabeth von Weida kam nach ihrer Wahl zur Äbtissin im Jahr 1504 mit zwei Dienerinnen und ihrer Schwester Brigitte aus dem Stift St. Servatius in Quedlinburg nach Gernrode. Sie sollte die Nachfolgerin der am 31. August 1504 verstorbenen Scholastica von Anhalt im Amt der Äbtissin des Stiftes zu Gernrode und Frose werden. Auf sie war die Wahl gefallen, nachdem die Kandidatin Margarete von Warberg auf Grund der schweren finanziellen Probleme des Stiftes und aus gesundheitlichen Gründen die Annahme der Wahl abgelehnt und das Kloster verlassen hatte.
Papst Julius II. bestätigte ihre Wahl in einer Bulle vom 19. November 1504. Die Einführung in das Amt wurde vom Dompropst von Halberstadt geleitet.
Sie sah sich bei Amtsantritt mit ernsten Problemen konfrontiert, denn die Abtei, deren jährliche Einkünfte auf vier Mark Silbers veranschlagt wurden, war so verschuldet, dass sie mit privaten Mitteln zu Hilfe kommen musste.
Die hauptsächliche Ursache der Verschuldung lag in einem Rechtsstreit, der unter ihrer Vorgängerin Scholastica gegen den Bischof von Halberstadt begonnen hatte. Der Streit zog sich bereits seit 24 Jahren hin und es war noch kein Ende abzusehen. Inhaltlich ging es um einen durch das Bistum Halberstadt angelegten künstlichen See zwischen Aschersleben und Gatersleben, dem sogenannten Ascherslebener See. Als aus dem neuen See Nutzen gezogen werden sollte, beanspruchten das Bistum Halberstadt und das Stift Gernrode jeweils für sich die Fischereirechte. Die Halberstädter führten an, dass sie den See angelegt hätten, wohingegen die Gernröder anführten, dass der See zu großen Teilen auf Flächen des Stiftes Frose liege und der Äbtissin von Gernrode die Aufsicht zustehe. Darüber hinaus beschwerte sich Frose bei der Äbtissin darüber, dass durch den See Stiftsäcker und Wiesen überschwemmt würden. Scholastica hatte gegen Ernst II. von Sachsen, den Erzbischof von Magdeburg, als Administrator des Bistums Halberstadt vor dem geistlichen Gericht in Rom geklagt. Ihre Brüder, die Askanier Waldemar und Georg von Anhalt, hatten zu dem Prozess geraten. Mit dem Gernröder Kapitel wurde am 13. Dezember 1484 ein förmlicher Vertrag geschlossen, in dem die Fürsten für die Prozesskosten mit der Hälfte der zu erstreitenden Güter belehnt werden sollten (ZR 991, 992). Als der Prozess immer länger dauerte und die Ausgaben immer höher wurden, verweigerten sie die für den 18. November 1485 geplante Verlängerung des Vertrages und die Äbtissin musste allein weiterprozessieren. Das Stift musste nun die Kosten allein aufbringen. Darüber hinaus gaben die Agenten des Stiftes in Rom das Geld, welches ihnen zur Führung des Prozesses mitgegeben worden war, aus, ohne dass der Prozess vor dem geistlichen Gericht beendet war.
Wie schlecht es um das Stift stand, kann aus der Tatsache ersehen werden, dass sich das Kapitel unter Scholastica außerstande sah, die zwei Mark Silber aufzubringen, welche jährlich für die Exemtion des Stiftes an den Heiligen Stuhl zu zahlen waren. Der Kollektor der päpstlichen Kammer erließ dem Stift am 12. August 1489 die ausstehende Summe in Höhe von 50 rheinischen Floren. Er einigte sich mit Scholastica dahingehend, dass wegen der eingetretenen Verarmung des Stiftes jährlich nur noch acht rheinische Floren anstatt der bisherigen zwei Mark Silber bezahlt werden sollten.
Zunächst setzte Elisabeth den Prozess fort, versuchte aber im Jahr 1506 eine gütliche Einigung herbeizuführen, die aber wegen neuer strittiger Punkte scheiterte. Am See waren Grenzmale angebracht, die bestimmten, in welchem Bereich die Parteien fischen durften. Diese Zeichen wurden von der Gegenseite oft genug nicht beachtet, darüber hinaus kam es zu Reibereien zwischen den Fischern. Über den weiteren Verlauf des Prozesses ist nichts bekannt. Für die Gernröder Partei waren die Aussichten günstig, wahrscheinlich wäre es nie zu einer Vollstreckung gekommen. Daher beschlossen die beiden Parteien, wohl auch auf Betreiben des Papstes, einen Vergleich zu schließen. Der päpstliche Kommissar Levin von Veltheim, Propst in Hildesheim, rief die beiden Parteien nach Halle. Elisabeth nahm an den Verhandlungen nicht persönlich teil, sondern entsandte den Notar Otto Spiegel sowie den Präfekten von Gernrode, Johannes von Minnigerode. Am 20. Dezember 1510 wurde der Vergleich geschlossen. Die Äbtissin verzichtete auf alle Rechte an dem See zu Gunsten des Bischofs von Halberstadt und des Rates der Stadt Aschersleben. Der Bischof zahlte dafür 3000 Rheinische Gulden an das Stift Gernrode, welche in Quedlinburg hinterlegt wurden. Darüber hinaus verpflichtete er sich zur jährlichen Lieferung von zwei Zentnern Hecht aus dem See oder, falls nicht genug Fische vorhanden sein sollten, zur Zahlung von acht Gulden. Die 3000 Gulden verwendete Elisabeth mit Zustimmung des Schutzvogtes Wolfgang von Anhalt zur Einlösung des Zehnten zu Frose, der an die Stadt Aschersleben verpfändet war. Der angelegte See bestand bis zum Jahr 1703, dann wurde er abgelassen.
Allerdings hatte der Prozess noch ein Nachspiel. Das Stift Frose machte dem Stift in Gernrode die vom Erzbischof gezahlten 3000 Gulden streitig, mit der Begründung, dass die überschwemmten Äcker und Wiesen zu Frose gehört hätten. Die Äbtissin hingegen beanspruchte die Summe, weil Frose unter ihre Aufsicht gestellt war. Elisabeth gelang es, einen Ausgleich herbeizuführen. In Frose lebten zu diesem Zeitpunkt außer der Dekanin Elisabeth Gutemann nur noch zwei Frauen. Die Äbtissin überzeugte diese, nach Gernrode überzusiedeln und die noch vorhandenen Einkünfte und Besitzungen dem Stift Gernrode zu überschreiben. Die Stiftsdamen stimmten zu und zogen im Jahr 1511 nach Gernrode um.