An diesem Tag

Elisabeth Kopp

Schweizer Bundesrätin

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Elisabeth Kopp (* 16. Dezember 1936 in Zürich als Anna Elisabeth Iklé; † 7. April 2023 in Zumikon; heimatberechtigt in Zumikon, Niederönz, Luzern und Ehrenbürgerin von Unterbäch) war eine Schweizer Juristin und Politikerin der FDP.

Sie war als erste Frau von 1984 bis 1989 Mitglied des Bundesrates, der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und wurde 1988 zu dessen Vizepräsidentin gewählt. Ein politischer Skandal im Herbst 1988 beendete Kopps Amtszeit im Januar 1989 vorzeitig.

Herkunft und politischer Werdegang

Ihr Vater Max Iklé (1903–1999) war Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Vizepräsident der Schweizerischen Nationalbank. Er wie auch Iklés Mutter, Beatrix Iklé-Heberlein (1906–1988) stammten aus Industriellenfamilien der Textilbranche. Ihr Grossvater väterlicherseits, Adolph Iklé, war ein deutsch-jüdischer Immigrant. Der Bruder des Urgrossvaters von Max Iklé, Wilhelm Matthias Naeff, war Mitglied des ersten Bundesrates der Schweiz. Ihr Cousin Fred Iklé wurde Staatssekretär im US-amerikanischen Verteidigungsministerium.

Elisabeth Iklé wuchs mit ihren Schwestern Marianne (1935–2019) und Beatrix (* 1944) in Bern auf und besuchte die Schulen in Muri und Bern. Sie nahm als Eiskunstläuferin an den Schweizer Juniorenmeisterschaften 1950–1952 teil. Der Ost-Berliner Volksaufstand von 1953 motivierte sie erstmals, sich für Demokratie und Menschenrechte zu engagieren. Iklé studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Sie wollte Jugendanwältin werden. Als in Ungarn die 1956er Revolution und der antisowjetische Freiheitskampf niedergeschlagen wurden, unterbrach sie ihr Studium für zwei Jahre von 1956 bis 1958, um als Aktivistin der spontan gegründeten Studentischen Ungarnhilfe – mit Walter Renschler, Peter Arbenz u. a. – Flüchtlingsstudenten in der Schweiz zu betreuen und die Lieferung humanitärer Hilfsgüter nach Ungarn zu organisieren. Dafür erhielt sie 2006 das Offizierskreuz des Verdienstordens der Republik Ungarn, die höchste Auszeichnung des Landes. Iklé trat 1957 der Schweizerischen Vereinigung der Freisinnig-Demokratischen Frauen sowie dem militärischen Frauenhilfsdienst bei, wo sie als Sanitätsfahrerin und Gruppenführerin diente. Am Schweizer Nationalfeiertag 1957 hielt sie ihre erste politische Rede.

Auf der Reise zu einem antikommunistischen Treffen in West-Berlin lernte sie 1959, am Valentinstag, den Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp (1931–2009) kennen. Sie verlobten sich am selben Tag und heirateten 1960, nachdem Elisabeth ihr Juraexamen mit summa cum laude als erste Frau an der Fakultät absolviert hatte. Das Paar zog nach Zumikon. Elisabeth Kopp unterstützte ihren Mann beim Aufbau der Anwaltspraxis, wo sie als Juristin arbeitete. Nach der Geburt ihrer Tochter Brigitte (1963) blieb sie bis zu deren Einschulung zu Hause. Ihr Wunsch, mehr Kinder zu haben, wurde nicht erfüllt.

Kopp engagierte sich ab 1957 für die gesellschaftliche Gleichstellung der Frauen, insbesondere für das Frauenstimmrecht. In den 1960er/1970er-Jahren war sie Präsidentin des Zumiker Frauenvereins und Vorstandsmitglied der Zürcher Frauenzentrale.

Unmittelbar nach der Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Zürich 1970, wurde Kopp als Kandidatin des überparteilichen Gemeindevereins in den Gemeinderat, die Exekutive, von Zumikon gewählt. Bei der nationalen Abstimmungskampagne für das Frauenstimmrecht 1971 trat sie an der Seite des späteren Bundesrats Hans Hürlimann in der SRG-Fernsehdebatte auf. Sie war von 1972 bis 1979 erstes weibliches Mitglied des Erziehungsrates des Kantons Zürich. 1974 wurde Kopp in Zumikon mit 80 % der Stimmen zur zweiten Gemeindepräsidentin der Deutschschweiz gewählt. Sie übte dieses Amt bis 1984 aus. Die Lösung der Verkehrsprobleme, die Erhöhung der Wohnqualität sowie der Einsatz von Alternativenergien unter ihrer Amtszeit in Zumikon wurden als vorbildlich gewürdigt.

Kopp trat weiterhin für die Menschenrechte in Osteuropa ein. Sie gehörte von 1970 bis 1981 dem Beratenden Ausschuss des Schweizerischen Ostinstituts an und war geschäftsführende Präsidentin des Internationalen Helsinki-Vereins (1983–1984). Nach der Niederschlagung des Prager Frühlings im August 1968 nahm ihre Familie eine tschechische Flüchtlingsstudentin bei sich auf.

Kopps nationale Karriere begann 1979. Auf der Liste der Zürcher FDP wurde sie mit 52'113 Stimmen in den Nationalrat gewählt. Sie galt als überzeugte Freisinnige, beharrte jedoch stets auf ihrer eigenen Meinung. Die Politik betrachtete sie nicht als Machtmittel, sondern als Möglichkeit, etwas zu bewegen. So unterstützte sie beispielsweise 1981 die Aufnahme des Gleichstellungsartikels in die Bundesverfassung und war Vorkämpferin für technisch-ökonomische Lösungen im Umweltschutz. Kopp gehörte der nationalrätlichen Wissenschafts- und Forschungskommission sowie der Petitionskommission an. Während der Zürcher Jugendunruhen befürwortete sie eine weitgehende Amnestie für nicht gewalttätige Beteiligte. Mit 92'960 Stimmen, den meisten ihrer Parteiliste, schaffte Kopp 1983 die Wiederwahl ins Parlament. Im April 1984 wurde sie Vizepräsidentin der FDP Schweiz.

Als Bundesrat Rudolf Friedrich 1984 gesundheitsbedingt zurücktrat, nominierte die FDP-Bundeshausfraktion Kopp sowie den Parteipräsidenten Bruno Hunziker als mögliche Nachfolger. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Nomination startete eine Medienkampagne gegen Kopp, in der vor allem ihr Ehemann kritisiert wurde. Kurz vor dem Wahltermin drehte sich der Wind. Man wollte Elisabeth Kopp nicht für die Fehler ihres Mannes verantwortlich machen.

Am 2. Oktober 1984 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Kopp im ersten Wahlgang mit 124 von 244 Stimmen als erste Frau in den Bundesrat. Die Bluse und der Rock, die sie am Wahltag trug, werden in der historischen Sammlung des Schweizerischen Nationalmuseums aufbewahrt. Als Erinnerung an die Wahl liess der Schweizerische Verband der Berufs- und Geschäftsfrauen die «Elisabeth-Kopp-Eiche» in Bern pflanzen. Wenig später wurde Kopp zur Ehrenbürgerin der Walliser Gemeinde Unterbäch ernannt, dem «Rütli der Schweizer Frau», weil ebenda 1957 die erste Schweizer Abstimmung mit Frauenbeteiligung stattgefunden hatte. 1985 weihte Elisabeth Kopp die Unterbächer Gedenkskulptur vor dem Burgerhaus ein, die auch ihr als erste Bundesrätin gewidmet ist.

Während ihrer Amtszeit als Bundesrätin von 1984 bis 1989 stand Kopp dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, EJPD, vor und war somit auch für die Flüchtlings- und Ausländerpolitik verantwortlich. 1985 schuf sie das Amt des Delegierten für das Flüchtlingswesen, das vom Amtsdirektor Peter Arbenz geleitet wurde. Von 1985 bis 1987 wurde das Asylgesetz revidiert. Die «Attraktivität» der Schweiz als Asylland sollte angesichts des Anstiegs von Asylanträgen reduziert werden. Der Schutz von politisch verfolgten Asylsuchenden blieb dabei unantastbar. Durch eine Verkürzung des Verfahrens wurde die Zahl der pendenten Asylanträge gesenkt, mithilfe von Grenztoren, exklusiven Empfangsstellen bei Basel, Chiasso, Genf und Kreuzlingen sollten Schlepper als Menschenschmuggler bekämpft werden. Neben einer rascheren Wegweisung der zu 80 Prozent nicht anerkannten Flüchtlingen wurde auch ein humanitäres Bleiberecht für lange wartende Antragsteller angestrebt. Für die längerfristige Planung rief Kopp zudem die interdepartementale Strategiegruppe «Asyl- und Flüchtlingspolitik» ins Leben.

Kopp setzte sich für die Besserstellung der Frauen in der Gesellschaft ein, vor allem durch die Einführung des neuen partnerschaftlichen Eherechts und das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau». Nach ihrem Tod feierten sie deshalb die Medien als «Ikone der Frauenbewegung» und ihre Partei als «Pionierin der Gleichstellung von Frau und Mann». Gegen diese «Legendenbildung» wandte sich die Kopp-Biografin Catherine Duttweiler. Die erste Bundesrätin sei aus einem konservativen Milieu gekommen, von ihrem Vater als Mädchen konsequent Peter genannt und wie ein Junge erzogen, und sie sei nie Teil der Frauenbewegung gewesen. Als angepasste bürgerliche Frau habe sie sich privat wie politisch vorwiegend an männlichen Autoritäten orientiert und beispielsweise Vorstösse für Lohngleichheit hintertrieben, weil sich die Wirtschaftsvertreter in ihrer Partei dagegen wehrten. So habe Kopp «mit Ausnahme des neuen Eherechts herzlich wenig für ihre Geschlechtsgenossinnen erreicht».

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