Elard Johannes Kulenkamp (* 30. November 1777 in Witzenhausen; † 15. Juni 1851 in Kassel) war ein kurhessischer Jurist.
Elard Johannes Kulenkamp wurde als Sohn von Friedrich Wilhelm Kulenkamp (* 20. März 1714 in Halberstadt; † 7. Juni 1799 Witzenhausen), der 1746 als Kammerrat in die Dienste des Landgrafen Friedrich von Hessen-Kassel trat, geboren. Der Vater war während des Siebenjährigen Krieges, als das Land wiederholt von französischen Truppen besetzt wurde, wegen seiner Fach- und Sprachkenntnisse einer der einflussreichsten Männer des Landes. Weil sich sein Vater nach Beendigung des Krieges zurückgesetzt fühlte, gab er sein Amt auf und lebte auf seinem Besitz in Witzenhausen. Sein Vater war in dritter Ehe mit seiner Mutter Katharine Elisabeth (* 27. April 1734; † 3. Januar 1788), jüngste Tochter von Elard J. Biskamp (1696–1762), Metropolitan in Zierenberg, verheiratet. Elard Johannes Kulenkampf war das jüngste von siebzehn Kindern. Der Großvater war Michael Kulenkamp (1678–1743), Rat in der obersten Gerichtsbehörde in Kassel, und sein Onkel war der Kriegs- und Domänenrat Philipp August Kulenkamp in Rinteln.
Elard Johannes Kulenkamp heiratete am 7. Juni 1808 in Friedewald seine Cousine Gertrude Auguste Luise (* 30. April 1777; † 30. März 1847), Tochter von Georg Elard Biskamp, Rat und Amtmann in Treysa. Ihre Kinder waren:
Wilhelmin Henriette Caroline Auguste Kulenkamp (* 1809; † 1821);
Friedrich Hartmann Elard Julius August Kulenkamp (* 1810; 12. Juni 1831), verstarb nach einem Jahr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg;
George Friedrich Wilhelm Conrad Elard August Kulenkamp (* 1812; † 8. August 1827), verstarb kurz vor Beginn seines Studiums;
Carl Julius George Christian Elard August Kulenkamp (* 1813; † 10. Februar 1841 in Homburg), Amtsassessor im Justizamt;
Amalie Caroline Charlotte Sophie Elardine Auguste Kulenkamp (* 1814; † 1844) heiratete Friedrich Ludwig Heinrich Münscher (1805–1893), Dr. phil., Gymnasialdirektor in Marburg;
Franz Kulenkamp (* 1816; † 1818);
August Kulenkamp (* 1817; † unbekannt);
Sophie Dorothea Marie Auguste Kulenkamp (* 1819; † 1841) heiratete in Kassel den Apotheker Heinrich Valentin Carl Franz Theodor Hartung gen. Schwarzkopf (* 1811; † 1858), später Obermedizinal-Assessor.
Trotz schlechter schulischer Vorbildung begann Elard Johannes Kulenkamp am 16. Oktober 1795 an der Universität Marburg ein Studium der Rechtswissenschaften und hörte Vorlesungen beim Professor Philipp Friedrich Weiß. Im Frühjahr 1799 bestand er das Examen, jedoch nur mittelmäßig, so dass er beschloss, nicht die juristische Laufbahn in den Höheren Behörden des Landes einzuschlagen, sondern sich um eine Advokatur zu bewerben. Im Sommer 1799 bestand er das Advokatur-Examen an der Universität Göttingen mit „Gut“.
Auf seine Bewerbung hin wurde er durch landesherrliches Reskript vom 28. März 1800 zum Stadtsyndikus und Advokaten beim Justizamt in Treysa bestellt. Mit Reskript vom 27. September 1803 wurde er zum Amtsassistenten des Justizbeamten Georg Elard Biskamp (1736–1807), eines Bruders seiner Mutter und Vater seiner späteren Ehefrau, ernannt; 1806 erfolgte die Ernennung zum Amtsadjunkten. In dieser Zeit beschäftigte er sich auch mit schriftstellerischen Tätigkeiten und publizierte in mehreren Zeitschriften juristische, aber auch historische und gemeinnützige Aufsätze.
Am 18. August 1807 wurde der größte Teil von Kurhessen dem neuen Königreich Westphalen zugewiesen, und am 1. Januar 1808 begann die neue, französisch organisierte Regierung des Königs Jérôme Bonaparte.
Elard Johannes Kulenkamp wurde am 15. Februar 1808 als Richter bei dem Distrikt-Tribunal in Hersfeld angestellt. Da seit dem 1. Januar 1808 der Code Napoleon als Gesetzbuch und seit dem 1. März 1809 auch eine neue bürgerliche Prozessordnung galt, musste er sich rasch in die neuen Verhältnisse einfinden. In dieser Zeit war er auch schriftstellerisch mit der neuen Gerichtsverfassung tätig und verfasste teils einzelne Abhandlungen, von denen mehrere in der von Karl Michael Eggena herausgegebenen juristischen Bibliothek erschienen, aber beschäftigte sich auch wissenschaftlich mit diesem Thema und schrieb hierzu selbständige Werke. Er blieb in seinem Richteramt bis Anfang 1814, denn nachdem Kurfürst Wilhelm I. am 1. November 1813 wieder Herrscher über das Kurfürstentum Hessen geworden war, verfügte dieser, dass am 10. Januar 1814 die westphälische Verfassung aufgehoben werde und die Beamten am 15. Februar 1814 wieder auf ihre alten Dienstposten zurückkehren sollten. Da dies nicht auf Elard Johannes Kulenkamp zutraf, da er seinerzeit nicht in einer selbständigen Funktion war, blieb er vorerst auf seinem Dienstposten.
Durch ein Reskript des Kurfürsten wurde er zum Justizbeamten (entsprach Amtmann) in Friedewald bei Hersfeld ernannt; er trat sein Amt am 22. April 1814 an. Dort führte er für seinen Gerichtsbezirk die Rügegerichte wieder ein, die viermal jährlich abgehalten wurden, zwei im Oberamt Friedewald, zwei im Unteramt Heringen.
Nachdem am 27. Februar 1821 Kurfürst Wilhelm II. die Regierung übernommen hatte, wurde durch Geheimrat Friedrich Krafft eine neue Organisation der gesamten inneren Landesverwaltung, das heißt Bürokratie und eine straffere und schematisierte Organisation eingeführt und die Rechte der Korporationen beschränkt.
Er wurde an eines der vier neu eingerichteten Obergerichte versetzt und trat am 5. Oktober 1821 in Fulda seine neue Stelle als Obergerichtsrat im Zivilsenat des Obergerichts Fulda an. In der ersten Zeit konnte er an den Geschäften des Obergerichtes keinen Anteil nehmen, weil er vom Justizministerium beauftragt worden war, einen Entwurf zu einer neuen Untergerichtsordnung für Kurhessen auszuarbeiten; mit dieser Aufgabe war er bereits nach zwei Monaten fertig.