Als Eisleber Blutsonntag wird der 12. Februar 1933 bezeichnet. An diesem Tag fand ein „Propagandamarsch“ von 600 Mitgliedern der SA und SS durch Eisleben statt, bei dem das von der KPD genutzte „Klassenkampfgebäude“ sowie die Turnhalle eines Arbeitersportvereins gestürmt wurden. Die SA- und SS-Leute schossen auf die Anwesenden und schlugen vor allem mit Feldspaten auf sie ein. Dabei wurden drei Mitglieder der KPD, Otto Helm, Walter Schneider und Hans Seidel, ermordet, 24 weitere wurden schwer verletzt. Auf der Gegenseite kam der zum „Blutzeugen“ heroisierte SS-Mann Paul Berck zu Tode.
Eisleben war in der Zeit der Weimarer Republik eine Hochburg der KPD, die bei den Wahlen zum Reichstag ab 1924 stets überdurchschnittliche Stimmenanteile in der Stadt erzielte. Am 29. Januar 1933, einen Tag vor der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, war die Stadt Schauplatz einer KPD-Kundgebung unter dem Motto „Kämpft mit uns in der Einheitsfront gegen den Faschismus“. Unter den 1500 Kundgebungsteilnehmern sollen sich auch SPD-Mitglieder und Angehörige des Reichsbanners befunden haben. Nach einem „nationalsozialistischen Werbeaufmarsch“ am 23. Januar, an dem 300 Mitglieder der 13. SA-Standarte teilnahmen, wurde für den 12. Februar ein „Propagandamarsch“ geplant, für den 600 SA- und SS-Angehörige auch aus der Umgebung von Eisleben teilweise mit Kraftwagen in die Stadt gebracht wurden. Sammelplatz war das Landbundhaus in Eisleben, wo sich gegen 14 Uhr der Demonstrationszug formierte. Unter den Teilnehmern befanden sich der NSDAP-Gauleiter Rudolf Jordan sowie der Kreisleiter Ludolf-Hermann von Alvensleben, der später Himmlers Chefadjutant wurde und während des Zweiten Weltkrieges an Massenexekutionen in Polen und der UdSSR beteiligt war, sowie der Reichstagsabgeordnete der NSDAP und spätere Reichssportkommissar Hans von Tschammer und Osten.
Über die genaue Demonstrationsroute liegen unterschiedliche Angaben vor: Kurt Lindner, der am Tag des „Propagandamarsches“ eine KPD-Konferenz zur bevorstehenden Reichstagswahl in der Arbeiterturnhalle geleitet hatte, spricht von zwei Demonstrationszügen, die sich durch Eisleben bewegt hätten. Aus dem einen, von Süden kommenden Zug sei die Turnhalle in der Zeißingstraße angegriffen worden. Das „Klassenkampfgebäude“ – benannt nach einer regionalen KPD-Zeitung – im Breiten Weg sei von einem zweiten, von Norden kommenden Zug attackiert worden. Beide Gebäude sind über einen gemeinsamen Hof verbunden. Zum Zeitpunkt des Angriffs hätten sich einige KPD-Funktionäre, eine aus 15 bis 20 Arbeitersportlern bestehende Wache sowie etwa 30 Jugendliche im Alter von 13 bis 14 Jahren in den Gebäuden aufgehalten. Für die Jugendlichen sei am Nachmittag eine Veranstaltung im Rahmen der Jugendweihe geplant gewesen. Nach den Feststellungen des Landgerichts Halle in einem Urteil vom 3. August 1949 hatte sich am Landbundhaus ein Demonstrationszug, bestehend aus zwei Blöcken der SS an der Spitze und am Ende sowie einem Block der SA in der Mitte des Zuges, formiert. Die meisten Teilnehmer seien mit Pistolen, Spaten oder Beilpicken ausgerüstet gewesen. Beim Marsch durch Eisleben hätten SA- und SS-Mitglieder Passanten Abzeichen antifaschistischer Organisationen von der Kleidung gerissen. In der Kreisfelder Gasse seien Teilnehmer des „Propagandamarsches“ in die Wohnung eines bekannten Antifaschisten eingedrungen und hätten die Einrichtung demoliert. Von der Annengasse kommend, sei der Marsch in den Breiten Weg abgebogen, habe das „Klassenkampfgebäude“ passiert und habe dann über die Kasseler Straße die Zeißingstraße und die dortige Turnhalle erreicht. Der Angriff auf den Gebäudekomplex sei von zwei Seiten gleichzeitig erfolgt, als die Spitze des Demonstrationszuges sich an der Turnhalle und der Schluss vor dem „Klassenkampfgebäude“ befunden habe.
Nach einem Bericht der Staatsanwaltschaft vom Februar 1933 wurde der SS-Mann Berck im Hausflur des „Klassenkampfgebäudes“ erschossen. Dem Urteil von 1949 zufolge drangen SA- und SS-Mitglieder zusammen mit der Polizei in das Gebäude ein. Durch die Nationalsozialisten sei das gesamte Mobiliar demoliert worden. Die Kommunisten hätten sich zur Wehr gesetzt; durch den gleichzeitigen Angriff von zwei Seiten habe keine Fluchtmöglichkeit bestanden. Alle Kommunisten seien zusammengeschlagen worden; bei den Verletzungen habe es sich zumeist um Kopfverletzungen gehandelt, die durch Spatenhiebe verursacht worden seien. Unter den Verletzten befand sich der KPD-Bezirkssekretär Bernard Koenen, der ein Auge verlor. Nach dem Urteil von 1949 flüchteten fünf Kommunisten auf das Dach der etwa acht Meter hohen Turnhalle. Ein nachfolgender SS-Mann habe die Kommunisten mit vorgehaltener Pistole gezwungen, vom Dach der Turnhalle zu springen. Einer der in der Turnhalle anwesenden Jugendlichen, der 1949 als Zeuge vernommen wurde, wurde durch zwei Schüsse am Kopf verletzt, wodurch er auf einem Auge nahezu erblindete. Einem weiteren Zeugen waren durch Spatenhiebe drei Finger abgehackt worden.
Nach einem Bericht des Eisleber Tageblatts vom 13. Februar dauerten die Auseinandersetzungen am „Klassenkampfgebäude“ eine Stunde an. Anschließend zog der „Propagandamarsch“ zum Marktplatz, wo Kreisleiter Ludolf-Hermann von Alvensleben in einer Rede des erschossenen SS-Manns Berck gedachte. Alvensleben erhob zugleich schwere Vorwürfe gegen den Leiter der Eisleber Polizei, Ueberschär, der sich vor den Auseinandersetzungen geweigert habe, das „Klassenkampfgebäude“ nach Waffen durchsuchen zu lassen. Ueberschär wurde auf Anordnung des Ministers des Inneren vorläufig vom Dienst suspendiert.
Unmittelbar nach dem Blutsonntag nahmen die Kriminalpolizei Eisleben sowie das Polizeipräsidium Halle Ermittlungen auf. Einem Bericht des Oberstaatsanwalts Luther vom 13. Februar zufolge sollte der „Propagandamarsch“ der Nationalsozialisten ursprünglich nicht an den beiden angegriffenen Gebäuden vorbeiführen. Aus dem SS-Block am Schluss des Marsches sei plötzlich eine „starke Gruppe von Nationalsozialisten“ in das „Klassenkampfgebäude“ eingedrungen. Bei der anschließenden Schießerei im Haus und dem dahinterliegenden Hof seien Schüsse sowohl von Nationalsozialisten und Kommunisten als auch von der Polizei abgegeben worden. Gleichzeitig habe sich die Spitze des Propagandamarsches vor der Turnhalle befunden. Dort sei vom Dach der Halle ein Schuss auf den Marsch abgegeben worden. Daraufhin seien SA-Mitglieder in die Halle eingedrungen und hätten mit Spatenhieben sämtliche, ungefähr 25 dort befindlichen Personen verletzt. Luther bezeichnete die Ermittlungen als „ungemein schwierig, weil die beteiligten Nationalsozialisten unbekannt sind und die Kommunisten verletzt im Krankenhaus liegen.“
In einem zweiten Bericht vom 20. Februar kam Luther zu teilweise anderen Darstellungen: Der nationalsozialistische „Propagandamarsch“ habe sich beim Vorbeimarsch am Klassenkampf-Gebäude auf der vorab genehmigten Route befunden. Aus dem Gebäude heraus seien ein oder zwei Schüsse auf die Nationalsozialisten abgegeben worden, bevor das Haus von diesen gestürmt worden sei. Am 22. März bezeichnete Luther die Ermittlungen als weitgehend abgeschlossen. Elf von zwölf verhafteten Kommunisten hätten freigelassen werden müssen, da ihnen keine Angriffe auf Nationalsozialisten nachzuweisen gewesen wären. Nach zwei weiteren werde gefahndet. Luther hielt einen planmäßigen Überfall der KPD auf den Propagandamarsch für nicht erwiesen und bezeichnete die Abgabe von Schüssen auf die Nationalsozialisten als „das Werk einzelner Täter“.
Das Justizministerium bezeichnete am 5. April das bisherige Ermittlungsergebnis als „durchaus unbefriedigend“, ersuchte die erneute Verhaftung der Freigelassenen und regte die Verhängung von „Schutzhaft“ an. Die Aussagebereitschaft der Nationalsozialisten könne durch Hinweis auf die Verordnung des Reichspräsidenten über die Gewährung von Straffreiheit vom 21. März gefördert werden, wonach für „Straftaten, die im Kampfe für die nationale Erhebung des Deutschen Volkes, zu ihrer Vorbereitung oder im Kampfe für die deutsche Scholle begangen“ worden seien, Straffreiheit bestünde.