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EU-Erweiterung 2004

Erweiterung der Europäischen Union

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Bei der EU-Erweiterung 2004 traten am 1. Mai 2004 zehn Länder der Europäischen Union bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Dies war die fünfte und bisher größte Erweiterung der Europäischen Union. Die EU bestand danach aus 25 Mitgliedstaaten (Kurzbezeichnung „EU-25“), bis am 1. Januar 2007 mit der II. Osterweiterung auch Bulgarien und Rumänien aufgenommen wurden.

Die EU-Erweiterung 2004 war ebenso wie die nachfolgende Aufnahme von Bulgarien und Rumänien eine Erweiterung der EU nach Osten („EU-Osterweiterung“). Sie wurde durch den Fall des Eisernen Vorhangs und das Ende des Kalten Krieges möglich.

Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, die zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittsverhandlungen) in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Der Beitrittsvertrag 2003 wurde am 16. April 2003 in Athen unterzeichnet. Volksabstimmungen fanden in neun der zehn Länder (alle außer Zypern) statt, sie gingen alle positiv aus. Damit konnte der Beitrittsvertrag am 1. Mai 2004 in Kraft treten.

Beitrittsgründe der Beitrittsstaaten

Gründe für die neuen Mitglieder, vor allem für die Staaten Ostmitteleuropas, waren neben wirtschaftlichen Vorteilen auch ihre historischen und kulturellen Verbindungen zu den anderen Mitgliedern der Europäischen Union. Die Gebiete der Staaten des östlichen Mitteleuropas gehörten zu einem Teil früher zum Deutschen Reich oder zu Österreich-Ungarn und haben eine größtenteils evangelische oder katholische, jedoch keine orthodoxe Bevölkerung.

Der Europäische Rat tagte im Juni 1993 und stellte die „Kopenhagener Kriterien“ auf. Anforderungen an die Beitrittsländer waren:

stabile Institutionen als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten

eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten

die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – das heißt das gesamte Recht der EU (den sogenannten „Acquis communautaire“) – zu übernehmen, und das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie mit denen der Wirtschafts- und Währungsunion als das „Acquis-Kriterium“.

Europa- und Assoziierungsabkommen

Anfang der 1990er Jahre, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 und dem Zerfall des Ostblocks, schloss die EU ein Europaabkommen mit den vielen mittel- und osteuropäischen Staaten mit dem Ziel der Liberalisierung des Handels, Richtlinien für den politischen Dialog, sowie Kooperationen zum Beispiel in den Bereichen Industrie, Umweltschutz und Verkehr. Diese Abkommen umfassen auch Bestimmungen und Erleichterungen über die Angleichung von Rechtsvorschriften an das EU-Recht.

Unterstützung der Beitrittsbemühungen

Im Rahmen eines Finanzierungsprogramms stellte die EU in den Jahren 1990 bis 2000 insgesamt 10,6 Mrd. Euro zur Verfügung. Von 2000 bis 2003 standen als Heranführungshilfen für die zehn beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder jährlich 3,12 Mrd. Euro bereit. Die Mittel für Bulgarien und Rumänien wurden ab 2004 schrittweise erhöht, so dass die EU in den Jahren 2004 etwa 1,2 Mrd. Euro, 2005 etwa 1,3 Mrd. Euro und 2006 etwa 1,4 Mrd. Euro jährlich als Heranführungsbeihilfen für beide Beitrittsländer zusammen gewährte. Die Türkei erhielt von 2001 bis 2003 etwa 177 Mio. Euro jährlich. Der Europäische Rat beschloss im Dezember 2002 in Kopenhagen, die Finanzhilfen ab 2004 deutlich aufzustocken; die Türkei sollte 2004 – 250 Mio. Euro, 2005 – 300 Mio. Euro und 2006 – 500 Mio. Euro erhalten.

Der Europäische Rat am 12./13. Dezember 1997 in Luxemburg beschloss die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern (weshalb man diese 6 Staaten gelegentlich auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet). Am 10./11. Dezember 1999 wurden zusätzlich Verhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakei, Malta und Rumänien („Helsinki-Gruppe“) begonnen. Die Verhandlungen konnten am 12./13. Dezember 2002 mit zehn der zwölf genannten Länder (alle Länder außer Rumänien und Bulgarien) abgeschlossen werden.

Der letzte verbleibende Schritt war die Ratifikation des Vertrages durch die bisherigen Mitglieder und durch jeden einzelnen der Beitrittsstaaten. Die meisten der bisherigen Mitgliedstaaten führten keine Referenden durch, sondern überließen diese Entscheidung den Parlamenten, wohingegen in allen Beitrittsstaaten bis auf Zypern Volksabstimmungen stattfanden. Die folgende Auflistung zeigt die Abstimmungsergebnisse:

Besonderheiten im Fall Zyperns

Den Aufnahmeantrag sowie das Erreichen der Beitrittskriterien erfüllte die Republik Zypern mit ihrem heutigen De-facto-Territorium. Das 1974 völkerrechtswidrig von der Türkei besetzte und dann als Türkische Republik Nordzypern geführte Territorium gilt als besonderes EU-Gebiet, auf welchem EU-Recht zurzeit nicht durchgesetzt werden kann. Wiedervereinigungsversuche der beiden Teile oder ein Abzug türkischer Truppen scheiterten bisher (siehe Geschichte Zyperns).

Feste und Veranstaltungen zur Erweiterung 2004

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