Unter Doping versteht man die Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung von unerlaubten Methoden zur Steigerung bzw. zum Erhalt der – meist sportlichen – Leistung.
Im Sport ist Doping verboten, da die – für die Sportler häufig mit dem Risiko einer Gesundheitsschädigung einhergehende – Anwendung von Dopingmitteln zu einer ungleichen Chancenverteilung im sportlichen Wettbewerb führt. Darüber besteht eine Verwandtschaft zum Medikamentenmissbrauch mit der Gefahr des Entstehens von Abhängigkeiten bis hin zur Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen.
Eine einheitliche Logik der Verbote gibt es nicht: In jedem Jahr wird im Spätherbst die Liste der verbotenen Substanzen durch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) überprüft; die neue Liste gilt dann ab 1. Januar des folgenden Jahres. Trotz kurzer Zeit, in der man beim Dopingtest das Vorhandensein von Dopingsubstanzen im Urin nachweisen kann, haben solche Tests ein erhebliches Drohpotenzial, der Erfolg scheint jedoch begrenzt.
Der Begriff wird auch im beruflichen Bereich im Zusammenhang mit Aufputschmitteln sowie erwünschten oder (vermeintlich) benötigten Steigerungen von z. B. Aufmerksamkeit, Ausdauer, Leistung und Stressresistenz verwendet. Laut dem im Frühjahr des Jahres erschienenen Gesundheitsreport 2015 der Deutschen Angestellten-Krankenkasse („DAK-Gesundheit“) vom Frühjahr 2015 verwenden in diesem Zusammenhang schätzungsweise bis zu 5 Millionen Beschäftigte zeitweise rezeptpflichtige Medikamente.
Leistungssteigernde Substanzen werden außerhalb des Sports, teils mit Rezept, in vielen Gesellschaften eingesetzt. So ist etwa die Verwendung von aus militärwissenschaftlicher Forschung entwickelten Substanzen, deren Einsatz im Sport als Doping gelten, in den USA an der Tagesordnung.
Das Wort „Doping“ kommt aus dem Englischen und ist das Gerundium des Verbs to dope (= Drogen verabreichen). Sein etymologischer Ursprung liegt allerdings im Afrikaans, einer vom Niederländischen abgeleiteten Sprache in Südafrika: Bei Dorffeiern der Einheimischen wurde ein schwerer Schnaps, der sogenannte „Dop“, getrunken – die Afrikaner übernahmen das Wort und gebrauchten es als generelle Bezeichnung für Getränke mit stimulierender Wirkung. Aus dem Afrikaans fand das Wort seinen Weg ins Englische, wo es schließlich im Zusammenhang mit Aufputschmitteln, die bei Pferderennen zum Einsatz kamen, verwendet wurde. Als der Begriff 1889 zum ersten Mal in einem englischen Lexikon auftauchte, bezeichnete er entsprechend auch die Verabreichung einer Mischung aus Opium und verschiedenen Narkotika an Rennpferde.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurden dann auch Substanzen wie Kokain, Morphin, Strychnin und Koffein als „Dopingmittel“ bezeichnet. Mit der Erfindung synthetischer Hormone in den 1930er Jahren hielt medikamentöses Doping Einzug in den Sport. Die ersten Dopingkontrollen bei Olympischen Spielen wurden 1968 während der Winterspiele in Grenoble und der Sommerspiele in Mexiko durchgeführt.
Bis jetzt gibt es keine genaue Formulierung, die eingrenzt, was Doping ist und was nicht. 1963 definierte der Europarat Doping als „die Verabreichung oder den Gebrauch körperfremder Substanzen in jeder Form und physiologischer Substanzen in abnormaler Form oder auf abnormalem Weg an gesunde Personen mit dem einzigen Ziel der künstlichen und unfairen Steigerung der Leistung für den Wettkampf.“
Für das Aufstellen von Dopingregeln war diese Definition aber zu ungenau (allein die Formulierung „in abnormaler Form“ ließ zu viel Interpretationsspielraum). Deshalb wurden einerseits sportrechtliche Definitionen entwickelt, die klären sollen, was aus Sicht des Sportrechts als Doping zu gelten habe und was nicht. Zudem existieren jedoch weitergefasste Definitionen, die für den öffentlichen Diskurs, für die Sportpädagogik bzw. die Dopingprävention und für die berufsständische Beurteilung von ärztlich-ethischem Verhalten von großer Bedeutung sind.
Es gibt auch die Spezialform des „mechanischen Dopings“, bei dem vor allem Motoren als Kraftverstärker benutzt werden. Während diese im Fall von Exoskeletten im Wettkampf gut sichtbar wären, wurde vermutet, dass Motoren in Fahrrädern versteckt werden könnten, die im Radrennsport eingesetzt wurden.
Vorstellbar ist auch die Verwandlung von Sportlern in Cyborgs. In diesem Fall würden leistungssteigernde Gegenstände fest im (und teilweise auch am) Sportlerkörper verbaut. Dass ein „Cyborg“ leistungsstärker sein kann als ein nicht mit elektronischen und mechanischen Hilfsmitteln „verbesserter“ Mensch, bewies Hugh Herr, Forscher beim Massachusetts Institute of Technology, der bei einem Unfall beide Unterschenkel verloren hatte und mit zwei High-Tech-Prothesen eine Steilwand schneller hinaufkletterte als seine Freunde ohne amputierte Gliedmaßen.
Im Jahr 1977 definierte der Deutsche Sportbund Doping als den „Versuch unphysiologischer Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Anwendung von Doping-Substanzen (…)“, griff damit aber innerhalb der Definition selbst auf den Begriff „Doping“ bzw. „Doping-Substanzen“ zurück. Bei der Welt-Doping-Konferenz 1999 in Lausanne wurde schließlich eine neue Definition festgelegt, die Doping über eine Liste der ausdrücklich verbotenen Mittel und Verhaltensweisen bestimmte. Als Grundlage diente ein Entwurf des Internationalen Olympischen Komitees (IOC):
Seit dem 1. Januar 2004 gilt die Doping-Definition der World Anti-Doping Agency (WADA). Sie erweiterte die IOC-Regeln. Die verschiedenen Abschnitte der Definition sind in den Artikeln 1 und 2 des World Anti-Doping Codes zusammengefasst. Durch die jährlich neu gefasste Definition der im Wettkampf und/oder im Training verbotenen Substanzen und Verfahren ist eine konsequente Verfolgung von Dopingvergehen erschwert.
Sportpädagogische Definition / Doping aus präventionstheoretischer Sicht
Aus Sicht der Dopingprävention und der ärztlichen Ethik kommen neben dieser Definition von „Doping im engeren Sinne“ weitergefasste Definitionen zum Tragen. Sie sind für die sportrechtliche Dopingdiskussion zwar nicht maßgebend, korrespondieren aber eng mit dem öffentlichen Diskurs über Doping und sind entscheidend für die Prävention. Man könnte hier von einem „Doping im weiteren Sinne“ oder von „Dopingmentalität“ sprechen. Diese liegt nach Andreas Singler (2011, S. 38) vor, „wenn Mittel gezielt zur Leistungssteigerung eingenommen werden, unabhängig davon, ob sie verboten sind oder nicht“. Der französische Gesundheitssoziologe Patrick Laure operiert ebenfalls mit dem Begriff der Dopingmentalität, selbst wenn nicht sportrechtlich verbotene Substanzen – und seien es „nur“ sogenannte Nahrungsergänzungsmittel – zum Einsatz kommen sollten. Die Bereitschaft zur Einnahme von Medikamenten oder Substanzen zur Leistungssteigerung, auch im sportrechtlich nicht verbotenen Bereich, könne als Zeichen fehlender Selbstwirksamkeitserwartung angesehen werden und verweise aus psychologischer Sicht auf das Fehlen eines wichtigen Schutzfaktors gegen Doping (Singler ebd.).
Medizinethische Definition von Doping
Die Berufsordnung für Ärzte und z. B. die Deklaration von Lissabon verbieten es Ärzten, mithilfe von Pharmaka oder anderer Substanzen zum Zweck der Leistungssteigerung Behandlungen vorzunehmen. Daher sind alle medizinisch-pharmakologischen Interventionen, die der Leistungssteigerung dienen und mit denen eine medizinische Indikation nicht verbunden werden kann, aus medizinethischer Sicht abzulehnen. Das Berufsgericht für Ärzte in Freiburg bezeichnete im Jahr 1992 jede Form der medizinisch nicht indizierten medizinischen Intervention als Doping. Sportrechtliche Überlegungen schränken diese Einschätzung nicht ein. Auch der Verwaltungsjurist Joachim Linck (1987) sah mit Verweis auf die Berufsordnung und berufsständische Konventionen für Ärzte als Doping – aus medizinischer Sicht – jede Form der nicht indizierten Intervention an.
Eine besondere Abart der Leistungssteigerung ist das Boosting. Hiermit fügt sich ein Sportler Schmerzen wegen des Adrenalinschubs zu. Insofern es eine unerlaubte Methode zur Leistungssteigerung ist, lässt es sich als Doping einordnen.