Der Doge [ˈdoːʒə], abgeleitet von lateinisch Dux (Führer, Anführer, Fürst), war das auf Lebenszeit regierende Staatsoberhaupt der Republik Venedig zwischen dem 8. Jahrhundert und 1797.
Ursprünglich war der Doge ein lokaler Stellvertreter des Exarchen von Ravenna, der wiederum der Statthalter des Byzantinischen Kaisers in Oberitalien war. Mit der Emanzipation Venedigs von Byzanz wurde der Doge zum Herrscher eines sich zunehmend verselbstständigenden Staatsgebildes, des Dukats. Als erster Doge galt lange Paulicius, in der venezianischen Historiographie meist Paoluccio Anafesto genannt, doch gilt heute Ursus (Orso Ipato) als erster Doge. Zu Anfang des 9. Jahrhunderts wurde der Sitz des Dogen von Metamaucum (bei Malamocco) nach Rialto und damit in das heutige historische Zentrum verlegt; Residenz war der dortige Dogenpalast.
Mehrfach kam es zu Versuchen, eine Dynastie zu gründen. Wichtigstes Mittel war dabei die Wahl eines Sohnes des herrschenden Dogen zum Mitdogen; von Bedeutung war aber auch die Heiratspolitik. Diese Versuche wurden erst im 11. Jahrhundert gesetzlich untersagt. Im späteren 12. Jahrhundert, mit der Wahl Sebastiano Zianis, wurde der Volksversammlung das Recht der Dogenwahl entwunden. Ein kompliziertes Wahlverfahren sorgte wiederum für einen Ausgleich zwischen den nunmehr dominierenden Familien. Ab dieser Zeit wurden die Machtbefugnisse des Staatsoberhauptes nach und nach eingeschränkt, so dass er in der Neuzeit zum bloßen Repräsentanten und lebenden Symbol der Adelsrepublik wurde, bald zusammen mit seiner Ehefrau, der Dogaressa. Umso bedeutender wurden für diese Familien die monumentalen Grabmäler mit ihrem Bildprogramm und die sonstigen Symbole dafür, dass diese Familien einen der Dogen gestellt hatten.
Manche Dogen wurden im Laufe der Zeit als bloße Usurpatoren nicht zu den Dogen gezählt, einer später aus den Dogenlisten entfernt, weil er zugleich Patriarch war und damit Geistlicher. Die Diskussion über die Frage, ob die Mitdogen mitgezählt werden, meistens Söhne, manchmal Brüder von regierenden Dogen, insbesondere dann, wenn sie vor dem Ableben ihrer Väter bzw. Brüder selbst starben und daher nie allein herrschten, ist noch im Fluss. Zu den 118 bzw. 120 anerkannten Dogen kommen bis ins frühe 13. Jahrhundert einige wenige Stellvertreter, die als Vizedogen bezeichnet wurden. Die Gesamtzahl der gegen Ende der Republik nicht (mehr) als Dogen anerkannten Herrscher beträgt 15; hinzu kommen die im 8. Jahrhundert insgesamt vier bzw. fünf jeweils ein Jahr lang herrschenden Magistri militum. Der letzte Doge Ludovico Manin dankte am 12. Mai 1797 ab, nachdem sich der Große Rat angesichts des Vormarsches Napoleons zuvor selbst aufgelöst hatte.
Die Bezeichnung Doge ist von einem Begriff der römischen Verwaltung abgeleitet. Ab dem 4. Jahrhundert war dux die Bezeichnung für den obersten militärischen Befehlshaber einer Grenzprovinz. Da das entsprechende Amt im Römisch-deutschen Reich als Herzog bezeichnet wurde, wurde der Doge in deutschsprachigen Publikationen gleichfalls als Herzog bezeichnet.
Wandlungen im Zuschnitt des Amtes
Der Doge vereinigte sowohl militärische als auch zivile und richterliche Funktionen, so dass der Amtsträger im frühen Mittelalter eine fast uneingeschränkte Macht auf Lebenszeit besaß. Dementsprechend gab es auch mindestens drei Versuche, eine Dynastie zu bilden, nämlich durch die Großfamilien der Galbaio, Particiaco und Candiano. Das Misstrauen gegenüber derart einflussreichen Familien mit ihren Hunderten von Mitgliedern beherrschte geradezu die Innenpolitik bis weit in die Neuzeit.
Die vom späten 8. Jahrhundert bis 1032 üblich gewordene Erhebung eines Mitdogen – in den meisten Fällen eines Sohnes, manchmal eines Bruders – wurde unter dem Dogen Domenico Flabanico 1040 untersagt. Damit sollte dieser immer wieder versuchte Weg zu einer Dynastiebildung verlegt werden. Allerdings trat dieses Vorgehen noch gelegentlich auf, nämlich dann, wenn der Doge für längere Zeit außerhalb Venedigs weilte. 1122 wurde erstmals ein „Vizedoge“ als Stellvertreter für den mehrere Jahre abwesenden Dogen erhoben; letztmals geschah dies 1202 durch Enrico Dandolo.
Zur Einschränkung seiner Macht wurden dem Dogen verschiedene Kontrollorgane, später der Rat der Zehn zur Seite gestellt. Spätestens von da an war das Amt des Dogen eher repräsentativer Natur, der Doge geradezu die Verkörperung Venedigs. 1501 wurden eigene Inquisitoren eingesetzt, deren Aufgabe nur darin bestand, das Amtsgebaren des verstorbenen Dogen zu untersuchen. Diese hießen inquisitori del doge defunto. Mit- oder Vizedogen wurden nicht mehr erhoben. Kontakte zu auswärtigen Herrschern wurden erschwert, ebenso die wirtschaftliche Tätigkeit. Daher ist es zwar möglich, die individuellen Karrieren vor der jeweiligen Wahl zum Dogen, mitunter minutiös, nachzuzeichnen. Doch sobald das höchste Amt errungen war, ist es vielfach kaum möglich, die Rolle des jeweiligen Dogen aus den Quellen, die das Herrschaftsgeflecht Venedigs hervorbrachte, herauszufiltern.
In diese Richtung entwickelte sich seit dem 14. Jahrhundert, insbesondere seit Andrea Dandolo, das Amt fort, denn der Doge, der allen wesentlichen Gremien vorsaß, wurde zunehmend zu einem Visionär des göttlichen Planes und zur Verkörperung der besonderen Beziehung Venedigs zu Gott.
Neben dem Titel dux führten die Dogen eine Reihe anderer Titel, die das Verhältnis zu auswärtigen Mächten widerspiegelten. So führten sie vielfach byzantinische Titel wie Hypathos (Ipato), was etwa dem Konsul entspricht. Maurizio Galbaio (764–787) führte den Titel magister militum, consul et imperialis dux Veneciarum provinciae, er sah sich also noch als einen Dogen einer kaiserlichen Provinz. Giustiniano Particiaco führte nur noch den Titel eines imperialis hypatus et humilis dux Venetiae ohne die Nennung einer zum Kaiserreich gehörigen Provinz. Der Status der Unterordnung verschwand unter Übertragung byzantinischer Ehrentitel. Der Zusatz Dei gratia (durch die Gnade Gottes) kam erst im 11. Jahrhundert durchgängig in Gebrauch.
Angesichts der ungarischen Expansion Richtung Adria beanspruchte vielleicht schon Vitale Falier (1084–1096), sicher aber Vitale Michiel I. (1096–1102), den Titel eines dux Croatiae, womit der Titel dux Venetiae atque Dalmatiae sive Chroaciae et imperialis prothosevastos lautete. Nach der um 1350 entstandenen Venetiarum historia vulgo Petro Iustiniano adiudicata führte der Doge Domenico Morosini darüber hinaus als Erweiterung seiner Titulatur atque Ystrie dominator, nachdem Pula auf Istrien sich 1150 Venedig hatte unterordnen müssen. Allerdings findet sich dieser Titel nur auf einer einzigen Urkunde aus dem Jahr 1153: et totius Ystrie inclito dominatori.
Spätestens ab 1205, nach der Eroberung des Byzantinischen Reiches und der Errichtung des Lateinischen Kaiserreiches, erhielt der Doge den Titel Dei gratia gloriosus Venetiarum, Dalmatiae atque Chroatiae dux, ac dominus quartae partis et dimidie totius imperii Romaniae – er war also nicht nur ruhmreicher Doge der Venezianer, von Dalmatien und Kroatien, sondern darüber hinaus Herr von drei Achteln des Römischen Kaiserreiches, das spätere Historiker Byzanz nannten. Diesen Titel nahm als erster Marino Zeno an, Podestà der Venezianer in dessen Hauptstadt Konstantinopel. Erst danach wurde der Titel, der vielfach dem Führer der Eroberungsflotte, Enrico Dandolo, zugeschrieben wurde, von seinem Nachfolger Pietro Ziani übernommen. Noch Enrico Dandolo hatte vom Kaiser den Titel eines protosebastos erhalten.
Ab 1358, als Venedig seine Ansprüche auf die im Titel erscheinenden Gebiete an der östlichen Adriaküste aufgab, wurde der Titel auf Dei gratia dux Veneciarum et cetera scheinbar reduziert, eine Regelung, die bis 1797 Bestand hatte.
Alter, Familienzugehörigkeit, sonstige Wahlvoraussetzungen
Für das Amt des Dogen kamen nur Männer in Frage, die mindestens 30 Jahre alt waren, eine Bestimmung, die von 1355 bis 1722 gültig war. Danach mussten die Kandidaten mindestens 40 Jahre alt sein. Außerdem mussten sie einer der in Venedig tonangebenden Familien angehören, und bald mussten sie von überprüfbarer und gesicherter Abstammung sein, somit einer der patrizischen Familien angehören. Der Kandidat brauchte eine hinreichend große Klientel, musste einen hohen Anteil an der Finanzierung der Staatsaufgaben geleistet und in seinen Staatsämtern Erfolge vorzuweisen haben.