Der Dirigent (von lateinisch dirigere ‚ausrichten‘, ‚leiten‘) leitet ein musizierendes Ensemble wie Chor oder Orchester durch Dirigieren.
Johann Mattheson schreibt 1739 in seinem Buch Der vollkommene Capellmeister von einem „Musik-Regenten“. Johann Joachim Quantz bezeichnet 1789 in seinem Versuch den Orchesterleiter als „Anführer der Musik“.
Der Dirigent erarbeitet mit den Orchester- oder Chormusikern das Werk und bringt es zur Aufführung. Hierzu übernimmt er insbesondere folgende Aufgaben:
Technische und künstlerische Koordination der mitwirkenden Musiker: Beim Dirigieren gibt er die für die Musiker verbindlichen Tempi an (siehe Schlagfigur) und gestaltet den musikalischen Ausdruck (vgl. Vortragsbezeichnung).
Interpretatorische Gestaltungshoheit: Nach dem Konzept des Dirigenten soll das Werk erarbeitet und aufgeführt werden.
Musikauswahl und Bestimmung des Repertoires. Als Künstlerischer Leiter übernimmt er die Stückauswahl und ist für den Ablauf des Übungs- bzw. Probenbetriebes verantwortlich. Bei kleineren Orchestern übernimmt der Dirigent oft auch die Planung der Auftritte („Tournee“) des Orchesters bzw. wird entsprechend mit einbezogen. Er berücksichtigt dann die Akustik des Spielortes und die evtl. benötigte Tontechnik, um ein optimales Klangbild zu erreichen.
Der Dirigent vereint und konzentriert in seiner Person die Macht und (im Idealfall) auch die künstlerische Kompetenz der musikalischen Gestaltungshoheit. Er ist das „Nadelöhr“ zwischen dem ausübenden Musiker und dem, was als musikalisches Produkt zu hören ist. Gemeinsames Musizieren funktioniert hier nicht mehr über dezentrale Kommunikationsstrukturen unter den Musikern, sondern durch „Unterordnung“. Aufgrund dieser Kompetenzen entwickelte der Dirigent eine starke soziale Stellung, die die herausragende Prominenz späterer Stardirigenten möglich machte.
Der Dirigent ist im professionellen Bereich nicht für die Einstudierung der individuellen Partien verantwortlich. Diese Aufgabe übernimmt jedes Orchestermitglied für sich selbst. Choristen werden im Regelfall durch ihren Chorleiter einstudiert, Solosänger haben am Theater oder in Opernschulen einen Korrepetitor.
Bis in das 18. Jahrhundert wurden Ensembles meist von einem der aktiven Musiker geleitet (der oft auch der Komponist des aufgeführten Werkes war). Im 17. und 18. Jahrhundert, dem Generalbasszeitalter, wurde üblicherweise vom Cembalo oder von einer Violine aus die Leitung übernommen. In einer höfischen Kapelle war das die Funktion des „Konzertmeisters“, der sich oft mit dem Kapellmeister in der Einstudierung oder bei der Aufführung ablöste. Ein Beispiel, wie solcherart Orchesterleitung funktionierte, ist anhand der Geschichte der Dresdener Hofkapelle unter deren Konzertmeister Johann Georg Pisendel beschrieben. In besonderen Fällen trat der Leiter vor das Ensemble, zum Beispiel oft bei der Oper. Auf historischen Bildern ist er manchmal mit einer Notenrolle dirigierend dargestellt.
Den Dirigenten in Funktion und Gestalt oder auch als Berufsbezeichnung, wie man ihn heute kennt, gibt es erst seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Als erster Dirigent im heutigen Sinn gilt Felix Mendelssohn Bartholdy seit seiner Leitung des Gewandhausorchesters in Leipzig. Zunehmend größer werdende Chöre und Orchester machten die Leitung vom Instrument aus unmöglich. Bis zum 20. Jahrhundert wurden die meisten großen Orchester noch von Kapellmeistern dirigiert, die routinemäßig eigene Kompositionen und Musikbearbeitungen für ihr Ensemble erstellten.
Die „Interpretationsmacht“ des Dirigenten ergab sich ähnlich wie die des Theater-Regisseurs erst im ausgehenden 19. Jahrhundert. Sie hat damit zu tun, dass sich das Repertoire stilistisch zunehmend verbreiterte und auch bei großen Besetzungen Wert auf eine individuelle Interpretation gelegt wurde. Die Vorstellung des gründerzeitlichen Vorgesetzten, der hochgeachtet wird, auch wenn er bloß ein Ausführender ist, blieb auch im 20. Jahrhundert mit dem Dirigentenberuf verbunden.
Mit den Fragen zur Leitung von Chören und Orchestern beschäftigen sich in früherer Zeit schon Michael Praetorius in seinem Syntagma musicum von (1614/1619), Johann Mattheson in seinem Buch Der vollkommene Capellmeister von 1739 sowie Johann Joachim Quantz in seinem Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen von 1752.
Im Syntagma musicum von Michael Praetorius nimmt die Vermittlung der Instrumentation und des Einrichtens von Musik einen großen Raum ein. Die Kantoren ermahnt er, die „Baßgeige“ als Instrument zu spielen, um das Fundament der Schulchöre zu verstärken.
Mattheson erwartet als Qualifikation eines „Musik-Regenten“, dass er „singen, und zwar daß er recht gut singen müsse“. Ferner sollte er das „Clavier“ beherrschen.
Quantz meint: „Ob ein Anführer dieses oder jenes Instrument spiele, könnte allenfalls gleich viel seyn. Weil aber die Violine zum Accompagnement ganz unentbehrlich, auch durchdringender ist, als kein anderes von denen Instrumenten, die am meisten zur Begleitung gebrauchet werden: so ist es besser, wenn er die Violine spielet.“
Friedrich Wilhelm Marpurg vermittelt 1763 die Grundlagen der Schlagtechnik im Musikunterricht der Schüler und lässt diese in den Singübungen einzeln oder in der Gruppe den Takt schlagen: „Damit die Schüler sich desto besser in den Tact finden lernen, so muß man sie selber zum Tactieren führen, und bald diesen, bald bald jenen, bald alle zusammen, zu ihren Aufgaben den Tact mit der Hand geben zu lassen. Es versteht sich aber, daß das Mittactieren der Schüler nur in den Singübungen, nicht aber an öffentlichen Örtern geschicht, wo eine gehörig vorbereitete Musik aufgeführet wird“. Der Takt solle zudem: „deutlich, und ohne Poltern und Lärmen, ohne närrische Gaukeleyen und Lufthiebe, womit sich viele, besonders an öffentlichen Örtern, eine Art von Ansehen geben wollen, den Schülern vorgeschlagen werden“. Auch Mattheson warnt im Capellmeister vor unnützem „Geprügel, Getöse und Gehämmer mit Stöcken, Schlüsseln und Füssen“. Er ist „der Meinung, daß ein kleiner Wink, nicht nur mit der Hand, sondern bloß und alleine mit den Augen und Gebärden das meiste hierbey ausrichten könne, ohne ein großes Federfechten anzustellen“.
Frauen in einer musikalischen Leitungsfunktion beschränkten sich bis in das 20. Jahrhundert weitgehend auf die Musikpflege in Klöstern, Waisenhäusern und Schulen.
Der Theologe Petrus Abaelardus (1079–1142) schreibt in seinem 8. Brief an die Äbtissin Heloisa von einer Vorsängerin („Cantrix“), die die Aufsicht über den Chor und das Notenmaterial hat, die Musikunterricht gibt und die die Sitzplätze im Chor anordnet.