Dialer (vom englischen dial für „wählen“), auch Einwahlprogramme genannt, waren im engeren Sinne Computerprogramme, mit deren Hilfe über das analoge Festnetz oder das (digitale) ISDN-Netz eine Wählverbindung zum Internet oder anderen Rechnernetzen aufgebaut werden konnte. Zudem existierten auch Dialer für Mobiltelefone. Besondere Bekanntheit erreichten sie durch die zahlreichen Missbrauchsfälle im Bereich der Premium-Rate-Dialer, welche oftmals ungewollt und unbemerkt teure Datenmehrwertdienste anwählten und so zu hohen Kosten bei den Geschädigten führen. Im weiteren Sinne werden damit auch andere Zahlungsmethoden über Mehrwertdienste und Telefonverbindungen bezeichnet, die im Zusammenhang zu Datenverbindungen standen.
Begriff, Erscheinung und Verbreitung von Dialern
Bei vielen Betriebssystemen ist ein Standard-Einwahlprogramm für Verbindungen nach dem Point-to-Point Protocol (PPP) mitgeliefert. Bei Windows nennt es sich „DFÜ-Netzwerk“. Das Einwahlprogramm muss gestartet werden, wenn man eine Internetverbindung über eine herkömmliche Telefonleitung aufbauen möchte, und so lange laufen, bis man diese schließt. Viele Provider boten Installations-CDs an, die es unerfahrenen Kunden vereinfachen sollte, einen passenden Internetzugang einzurichten. Dies geschah entweder dadurch, dass ein Eintrag im DFÜ-Netzwerk des Windows-Betriebssystems erstellt wurde, oder aber dadurch, dass ein firmenspezifisches Einwahlprogramm (zum Beispiel die T-Online- oder Bluewin-Software) installiert wurde. Oft wird dabei im weiteren Sinne nicht nur das Einwahlprogramm selbst, sondern auch dessen Installationsprogramm als „Dialer“ bezeichnet. Bei den Internet-by-Call-Software Least Cost Routern handelt es sich auch um Einwahlprogramme, der Begriff Dialer wird für sie jedoch in der Regel nicht verwendet – er erstreckt sich im üblichen Sprachgebrauch nur auf die Premium-Rate-Dialer, also Dialer zur Anwahl von teuren Datenmehrwertdiensten, in Europa meistens Nummern, die mit 0900–0999 begannen. Zudem wurden Softphones und Anwahl-Programme (etwa die Windows-Wählhilfe) für herkömmliche Festnetz-Sprachverbindungen gelegentlich auch als Dialer-Programme bezeichnet (englisch to dial umfasst sowohl anwählen als auch einwählen).
Als Erfinder des Dialers gilt Toni Saretzki, der mit seiner Firma TSCash GmbH Marktführer im deutschsprachigen Europa wurde. Der ursprünglich erfundene Dialer war seriös und eine gut zu nutzende und bequeme Zahlungsmethode.
Mit der zunehmenden Verbreitung von DSL-Anschlüssen sind Dialer weitgehend obsolet geworden. Es ist jedoch der Einsatz von Dialern auf Mobiltelefonen erfolgt und über Voice over IP denkbar.
0900-Dialer (auch Premium-Rate-Dialer oder Webdialer genannt, früher in Deutschland „0190-Dialer“) dienten dazu, kostenpflichtige Daten- bzw. Online-Mehrwertdienste zu vermarkten und Geldbeträge über die Telefonrechnung wie bei Sprachmehrwertdiensten über die Netzbetreiber abzurechnen. Solche Dialernummern erkennt man je nach Land an der Sonderrufnummer 0900, 0901, 0906, 0930 oder andere, die mit 09 beginnen.
Diese Nummern bzw. Dienste waren zunächst nur dafür gedacht, z. B. Wettervorhersagen oder Gewinnspiele über die Telefonrechnung abzurechnen. Dazu wählte sich der Kunde über eine spezielle Telefonnummer ein und ließ sich die Kosten über die Telefonrechnung abbuchen. Dasselbe Prinzip wurde bald auch für die Interneteinwahl genutzt, für welche auch spezielle Nummern genutzt werden. Bei 0900-Dialern waren die Verbindungskosten meist deutlich höher als bei normalen Internet-Verbindungen, dafür sollen aber weitere Dienstleistungen, etwa Zugriffe auf weitere Inhalte, geboten werden. In Deutschland gab es anders als bei den früheren 0190-Nummern keine einheitlichen Gebühren für spezielle 0900-Einwahlnummern, diese müssten jedoch nun angezeigt werden.
Es gibt auch so genannte DSL-Dialer (auch bekannt als Hanseatische Dialer). Allerdings ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da es sich um keine Dialer im technischen Sinne handelt: Per DSL lassen sich nämlich keine 0900-Gebühren abrechnen. Deswegen muss man mit seinem Telefon eine 0900-Rufnummer wählen, wodurch der Dienstanbieter Zahlungen erhält. Solange diese Verbindung besteht, kann der Kunde ein kostenpflichtiges Internet-Angebot besuchen, welches der Dienstanbieter freischaltet, so lange eben die Sprachverbindung besteht. Wenn man den Hörer auflegt, wird das Angebot, z. B. eine Website, nicht länger zur Verfügung gestellt.
Theoretisch denkbar hingegen ist es, über ein Voice-over-IP-Netz Verbindungen zu Mehrwertdiensten aufzubauen. Allerdings setzt dieses voraus, dass über ein solches Netz diese Dienste auch erreichbar sind.
Zudem können Dialer auch von Mobiltelefonen ausgeführt werden und etwa Datendienste wie SMS in Anspruch nehmen. Im Bereich des Mobilfunk existiert dafür eine besondere Form des Mehrwertdienstes, welcher über Nummern der sog. netzinternen Kurzwahl angesprochen wird. Dem Premium-Mehrwertdienst entspricht dabei ungefähr die Premium-SMS, welche ebenso zu hohen Kosten führen kann.
Üblicherweise denkt man beim Begriff „Dialer“ gewöhnlich an solche Dialer, die von unseriösen, teilweise kriminellen Anbietern verbreitet werden, die ohne ausdrückliche oder nur unzureichende Zustimmung des Kunden erhöhte Gebühren abrechnen. 2003 wurde für Dialer in Deutschland zwingend die gesonderte Rufnummerngasse 0900-9 eingeführt. Dialer, die sich über andere als diese Nummerngasse einwählen, können nicht – wie vorgeschrieben – bei der Bundesnetzagentur registriert werden und sind damit illegal.
Mit ähnlichen Tricks wie Viren und Würmer wurden die Programme vorwiegend auf PCs mit dem Betriebssystem Windows verbreitet. Danach baute diese Software – ohne das Wissen des Benutzers – neue, kostenpflichtige Verbindungen zu teuren Mehrwertdienste-Nummern auf. Die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit der Nutzer erlaubte den Verbreitern solcher Dialer große Einnahmen. In den Jahren 2002 und 2003 wurden dubiose Dialer auch mit Hilfe angeblicher Virenschutzprogramme bei ahnungslosen deutschen Internetnutzern installiert: Werbezuschriften per E-Mail von einem angeblichen „AntiVirus Team“ enthielten z. T. im Betreff den Zusatz „Weiterleiten“, bewarben aber per Link ein Programm namens downloadtool.exe oder antivirus.exe, das in Wirklichkeit einen 0190-Dialer darstellte. Daneben wurden zahlreiche vergleichbare Fälle bekannt.
Ein Anfang 2003 aufgetauchtes Visual-Basic-Script installierte ein Trojanisches Pferd, das Werte in der Windows-Registry und in den Sicherheitseinstellungen des Internet Explorers veränderte, damit ActiveX-Steuerelemente ohne Warnung aus dem Internet geladen werden können. Durch den Aufruf einer solchen Seite oder per E-Mail wurde ein teurer Dialer aus dem Internet heruntergeladen. Das Script schaltete auch den Modemlautsprecher ab und unterdrückte die Meldungen während des Aufbaus einer DFÜ-Verbindung.
Um Missbräuchen und ihren rechtlichen Konsequenzen für den „Nutzer“ vorzubeugen, ist eine umfangreiche Rechtsprechung entstanden und schließlich auch ein neues Gesetz (Mehrwertdienstegesetz (MWD-Gesetz)) verabschiedet worden, welches das Telekommunikationsgesetz um zwingende Vorgaben für Dialer ergänzte.
Auslands- und Satellitendialer
Eine besondere Form des Missbrauchs stellen Auslands- und Satellitendialer dar (auch bekannt als „Internationale Dialer“), die allerdings weder in- noch ausländische Mehrwertdienste anwählen, sondern lediglich ausländische Nummern bzw. Satellitennummern. Die Initiatoren verdienen dabei durch Ausschüttungsvereinbarungen mit ausländischen Netzbetreibern. Auf den Telefonrechnungen sind solche Verbindungen daher auch nicht als Mehrwertdienste ausgewiesen, sondern lediglich als gewöhnliche Auslandsverbindungen. Rechtlich wird auch die Illegalität dieser Form vertreten, so dass geschädigte Teilnehmer Netzbetreibern solche in Rechnung gestellte Verbindungen nicht bezahlen müssen bzw. vom in Rechnung stellenden Netzbetreiber zurückfordern können.
Um sich zu schützen, kann man bei seiner Telefongesellschaft eine Sperrung entsprechender Sonderrufnummern für den eigenen Anschluss beantragen – wie man entsprechend auch alle ausgehenden Mehrwertdienste auf diese Art weitgehend sperren lassen kann. Diese Sperrung betrifft dann allerdings auch den Faxabruf von Informationen – die etwa in TV-Sendungen angeboten werden – und gilt auch für Support-Rufnummern.