Der Begriff deutscher Kaiser hat drei miteinander verbundene Bedeutungsdimensionen. Ideengeschichtlich verweist er erstens auf die im 19. Jahrhundert wirksam werdende Verbindung von Monarchievorstellungen und nationalen Einheitsideen. Verfassungsgeschichtlich bezeichnet er zweitens das im Staatsaufbau des Deutschen Kaiserreiches verankerte Amt des Kaisers als konstitutionelles Staatsoberhaupt. Ereignisgeschichtlich umfasst er drittens die konkrete historische Ausübung dieses Amtes von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918.
Nachdem Kaiser Franz II. 1806 auf den Druck Napoleons hin das Kaisertum des Heiligen Römischen Reiches für erloschen erklärt hatte, forderten national gesinnte Kreise im Adel und Bürgertum eine Restauration dieses Amtes. Befürworter dieser Idee sahen die Rückkehr von Franz II. auf einen „deutschen Kaiserthron“ vor, obwohl das Heilige Römische Reich eine dynastisch, christlich und ständisch geprägte Herrschaftsordnung ohne nationale Staatsidee gewesen war und zudem Gebiete umfasste, die sprachlich und kulturell nicht einer deutschen Nation zugerechnet wurden. Andere, von der Romantik geprägte Vertreter der restaurativen Kaiseridee verbanden ihre Vorstellungen mit Volkssagen um den Stauferkaiser Friedrich I. In Literatur, Theater und bildender Kunst entstand dabei das Bild einer mythisch überhöhten Gestalt, die Deutschland vor einer (erneuten) französischen „Fremdherrschaft“ bewahren, die Einigung der Nation vollziehen und zu neuer Größe führen sollte.
Ab 1840 weckte auch der preußische König Friedrich Wilhelm IV. mit Avancen an die deutsche Nationalbewegung Hoffnungen auf ein deutsches Kaiserreich unter preußischer Führung. Die Debatte um die Errichtung eines deutschen Kaisertums gewann 1849 an Dringlichkeit, als im Zuge der Paulskirchenversammlung der Versuch unternommen wurde, eine konstitutionelle Monarchie zu etablieren. Dieser Vorstoß scheiterte jedoch an der Ablehnung durch Friedrich Wilhelm IV., welcher eine parlamentarisch angebotene Kaiserkrone nicht tragen wollte. Pläne zur Schaffung eines deutschen Kaiseramtes gewannen so erst wieder an Bedeutung, nachdem 1867 unter Führung der preußischen Monarchie der Norddeutsche Bund errichtet worden war und 1870/1871 die süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg an der Seite des norddeutschen Nachbarn kämpften. Der Kaisertitel wurde gewählt, um dem jungen deutschen Nationalstaat in Anlehnung an das 1806 erloschene römisch-deutsche Kaisertum historischen Glanz zu verleihen. Es bestanden jedoch keinerlei rechtliche oder politische Gemeinsamkeiten mit der Wahlmonarchie des Heiligen Römischen Reiches. Gleichzeitig bildeten sich in den verschiedenen politischen Lagern unterschiedliche Konzeptionen der Kaiseridee aus, die jedoch nur peripher das tatsächliche Handeln der Kaiser beeinflussten. Aus konservativer Sicht sollten sie in Anlehnung an eine vermeintlich mittelalterliche Tradition dem deutschen Nationalstaat imperiale Weltgeltung verleihen sowie die Vorherrschaft des Protestantismus und christlicher Ideen sichern; aus liberaler Sicht sollte sie nationale Einheit stiften, den Frieden durch internationale Präsenz sichern oder sozialstaatliche Maßnahmen durchsetzen. Seit 1900 gewann die Idee eines Volkskaisertums an Bedeutung, das die Rechte des Parlamentes beschneiden sollte. Nach dem verkündeten Thronverzicht Wilhelms II. 1918 strebten monarchistische Gruppen und Politiker teils eine Rückkehr der Hohenzollern-Dynastie auf den Thron an und warben nach Ausrufung der Republik in Deutschland oft für eine Kaiserherrschaft, die sich auf eine völkisch-nationale Massenbewegung stützen und an der Seite eines „Führers“ stehen sollte. All diesen Plänen erteilten die nationalsozialistischen Machthaber spätestens ab 1933/34 jedoch eine klare Absage.
Der „Deutsche Kaiser“ war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Das Amt stand verfassungsrechtlich dem König von Preußen zu. Die Rechte, welche der preußische König Wilhelm I. bereits als „Präsidium des Bundes“ oder „Bundespräsidium“ ausübte, wurden nun mit einem deutschen Kaisertitel zusammengeführt. Die präsidiale Bezeichnung wurde zwar beibehalten, trat in der Praxis jedoch völlig hinter der neu geschaffenen Kaiserbezeichnung zurück. Wilhelm, der verfassungsrechtlich seit dem 1. Januar 1871 Deutscher Kaiser war, nahm den Titel am 18. Januar 1871 im Schloss Versailles bei Paris durch eine Proklamation vor den Bundesfürsten und den Vertretern der Freien Städte sowie zahlreichen Militärs an, die ihn daraufhin zum „Kaiser Wilhelm“ ausriefen. Der Deutsche Kaiser war kein Alleinherrscher. Mit Blick auf die deutsche Regierung hatte der Kaiser seine Rolle im Rahmen der konstitutionellen Monarchie. Er ernannte den Bundeskanzler bzw. den Reichskanzler, den einzigen verantwortlichen Minister, der die Exekutive leitete. Die meisten Amtshandlungen des Kaisers wurden gemäß der Verfassung erst wirksam, nachdem der Reichskanzler sie gegengezeichnet hatte.
In der Zeit des deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger, die alle der Hohenzollern-Dynastie entstammten. Die Regierungspraxis von Wilhelm I. war durch ein vergleichsweise zurückhaltendes persönliches Eingreifen und die enge Zusammenarbeit mit Reichskanzler Otto von Bismarck geprägt. Der erste deutsche Kaiser inszenierte sich als großväterliche Figur der Nation, als siegreicher Feldherr der drei deutschen Einigungskriege und betonte das preußische Wesen der Krone. Die Herrschaft von Friedrich III. blieb wegen ihrer kurzen Regierungszeit im sogenannten Dreikaiserjahr 1888 ohne nachhaltige politische Wirkung, wurde jedoch zeitgenössisch mit liberalen Reformhoffnungen verbunden.
Die Regierungspraxis von Wilhelm II. war durch häufig wechselnde politische Initiativen und den Anspruch auf ein „persönliches Regiment“ gekennzeichnet. Das Kaisertum verlor bereits vor dem Ersten Weltkrieg in Teilen der Bevölkerung an Zustimmung. Dennoch mündeten erst die von dem US-Präsident Woodrow Wilson zur Vorbedingung für die Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen gemachten Äußerungen in politischen Debatten über einen Thronverzicht Wilhelms II. Um günstigere Friedensbedingungen zu erwirken und einer Radikalisierung der inzwischen ausgebrochenen Novemberrevolution vorzubeugen, verkündete schließlich Reichskanzler Max von Baden am 9. November 1918 eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und des Kronprinzen Wilhelm. Am folgenden Tag ging Wilhelm II. ins Exil in die Niederlande, formell verzichtete er erst am 28. November 1918 auf seine Titel und Rechte.
Ideengeschichte des deutschen Kaisertums
Die Kaiser des bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reiches verstanden und bezeichneten sich als römische Kaiser, also als Erben der antiken Herrscher des Römischen Imperiums. Die Bezeichnung deutscher Kaiser wurde nur von fürstlichen Würdenträgern aus England, Frankreich und Reichsitalien genutzt und sollte den Kaisern die beanspruchte römisch-imperiale Stellung absprechen, die sie der Idee nach über alle anderen gekrönten Häupter erhob. Papst Gregor VII. nannte Heinrich IV. im späten 11. Jahrhundert lediglich „rex Teutonicorum“ – „König der Deutschen“. Der Papst wollte mit dieser Bezeichnung – so der Historiker Frank Rexroth – suggerieren, dass Heinrich „nur nördlich der Alpen etwas zu sagen habe, eben in einem Reich der Deutschen, das nur eines neben vielen anderen europäischen Königreichen war.“ Innerhalb des Heiligen Römischen Reiches war die Formulierung „Kaiser der Deutschen“ („Imperator Teutonicorum“) nicht üblich. Dies lag daran, dass das Kaisertum mit der biblischen Vier-Reiche-Lehre verknüpft wurde. Diesem Narrativ nach sollte es vor dem Weltenende nur vier Weltreiche geben: Babylon, Persien, Griechenland und das Römische Reich. Die Theorie der Translatio imperii (lateinisch für „Übertragung des Reichs“) besagte zudem, dass die römische Kaiserwürde unter Karl dem Großen auf die Franken und deren kaiserliche Nachfolger übergegangen sei.
Unter dem Eindruck der napoleonischen Kriege: Die Kaiseridee als „Rettung“ vor „Fremdherrschaft“ bis 1815