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Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Gewerkschaftsverband

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die größte Dachorganisation von Einzelgewerkschaften in Deutschland. Ihm gehören acht Mitgliedsgewerkschaften mit rund 5,4 Millionen Gewerkschaftern an. Diese decken alle Branchen und Wirtschaftsbereiche ab.

Der Gewerkschaftsbund ist von Anfang an dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft verpflichtet. Das heißt, diese sind parteipolitisch neutral. Sie stehen allen Arbeitnehmern offen, unabhängig von parteipolitischen, religiösen oder anderen weltanschaulichen Überzeugungen.

Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat seinen Sitz in Berlin. Mitglieder im geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand sind die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi, die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack und die Vorstandsmitglieder Stefan Körzell und Anja Piel.

Der DGB vertritt die Interessen der acht Mitgliedsgewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Der Gewerkschaftsbund ist föderal gegliedert: Es gibt 9 Bezirke, 59 Regionen und 347 Kreis- und Stadtverbände. Der DGB koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten, dazu gehören die Vertretung gewerkschaftlicher Interessen in politischen Gremien, bei Anhörungen im Deutschen Bundestag oder den Landtagen sowie die Organisation von Kampagnen wie etwa zum Tag der Arbeit, dem 1. Mai.

Zudem bringt der Dachverband Konzepte zu verschiedenen politischen Themen in der politischen Debatte ein, etwa zu den Themen Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen, Rente, Kranken- und Pflegeversicherung, der Frauen- und Gleichstellungspolitik, Transformation der Arbeitswelt oder in der Steuer- und Finanzpolitik.

Alle vier Jahre entscheiden Delegierte aus den acht Mitgliedsgewerkschaften im Rahmen des DGB-Bundeskongresses über die politischen Ziele des DGB. Der letzte Bundeskongress fand 2022 in Berlin statt. Bei den Vorstandswahlen wurde Yasmin Fahimi mit 93,23 Prozent der Stimmen zur neuen DGB-Vorsitzenden gewählt. Sie folgte auf Reiner Hoffmann, der seit 2014 im Amt war.

Der DGB arbeitet auf internationaler Ebene im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und im Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) mit und vertritt die deutsche Gewerkschaftsbewegung bei internationalen Institutionen wie der EU und der UNO.

Erste Schritte zur Gründung einer Einheitsgewerkschaft fanden noch vor Ende des Zweiten Weltkrieges statt. Am 18. März 1945 trafen sich Gewerkschafter in der bereits von US-Truppen befreiten Stadt Aachen, um einen Gründungskongress abzuhalten. Der DGB selbst wurde am 12. Oktober 1949 in München gegründet. Damals verabschiedete der Bundeskongress der Gewerkschaften die „Satzung des DGB“, die zwischenzeitlich mehrmals geändert bzw. neu gefasst wurde. Demnach ist der DGB eine „Vereinigung von Gewerkschaften“ mit Sitz in Berlin.

Vorläufer des DGB war der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB). Von 1919 bis 1933 nannte sich der Dachverband der Christlichen Gewerkschaften (und anfangs auch der liberalen) DGB (heute CGB). In der Weimarer Republik haben sich die verschiedenen Gewerkschaften politischen Grundrichtungen zugeordnet (Richtungsgewerkschaften). Sie bekämpften sich zum Teil gegenseitig. Das schwächte sie gegenüber dem aufkommenden Nationalsozialismus, der die Gewerkschaften als unabhängige Organisationen bereits 1933 ausschaltete.

In der DDR gab es den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), welcher jedoch nicht mit dem DGB vergleichbar ist, weil er nicht in der Lage war, die Interessen der Arbeitnehmer unabhängig gegenüber Partei und Staat zu vertreten.

Die DGB-Gewerkschaften haben in zahlreichen Auseinandersetzungen eine Reihe von Erfolgen für ihre Mitglieder erreicht. Dazu zählt – neben den Lohnerhöhungen – die Etablierung der Mitbestimmung in Unternehmen, die Verkürzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, die 5-Tage-Woche als Standard-Arbeitswoche für Beschäftigte, die Durchsetzung der Lohnfortzahlung im Fall von Krankheit, das Erkämpfen von bezahlten Jahresurlaub und Urlaubsgeld in sehr vielen Tarifverträgen, die Verbesserung rechtlicher Regeln zum Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, zur sozialen Sicherheit (bei Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Alter und Pflege) und zur Sicherung von Beschäftigung sowie verbesserte Ausbildungsbedingungen. Als ein Meilenstein in jüngerer Zeit gilt die Durchsetzung eines Mindestlohns in Deutschland.

Bundeskongresse, Grundsatz- und Aktionsprogramme

12.–14. Oktober 1949: Der Gründungskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für die Bundesrepublik Deutschland in München wählt Hans Böckler zum ersten Vorsitzenden. Die weltanschauliche Spaltung in Richtungsgewerkschaften wird durch die Einheitsgewerkschaft überwunden. Das „Parlament der Arbeit“, so die Bezeichnung und das Selbstverständnis dieses und der späteren DGB-Kongresse, beschließt wirtschafts- und sozialpolitische Leitsätze mit den Forderungen nach Sozialisierung der Schlüsselindustrien, Wirtschaftsplanung und Mitbestimmung

16. Februar 1951: Hans Böckler stirbt. Nach seinem Tod wird Christian Fette vom außerordentlichen DGB-Kongress in Essen im Juni zum DGB-Vorsitzenden gewählt.

13.–17. Oktober 1952: Der 2. ordentliche DGB-Bundeskongress wählt Walter Freitag, bisher Vorsitzender der IG Metall, zum DGB-Vorsitzenden.

1. Mai 1955: Im Aktionsprogramm des DGB wird die vierzigstündige Fünf-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich gefordert. Eine populäre Kampagne mit dem Motto „Samstags gehört Vati mir“ unterstreicht ab 1956 das Anliegen.

1.–6. Oktober 1956: Der 4. ordentliche Bundeskongress des DGB wählt Willi Richter zum Vorsitzenden.

22.–27. Oktober 1962: Der 6. ordentliche DGB-Bundeskongress in Hannover wählt Ludwig Rosenberg zum DGB-Vorsitzenden. Inhaltlich lehnte der DGB die Notstandsgesetze ab und entschied sich für Selbstbestimmung und Wiedervereinigung und gegen die Verletzung der Menschenrechte durch die DDR. Zudem wurde gleicher Lohn für Frauenarbeit gefordert. Im zweiten beamtenpolitischen Programm forderte der DGB die Anpassung der Beamtengesetzgebung an moderne Gegebenheiten.

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