An diesem Tag

Deutscher Bauernkrieg

Erhebung deutscher Bauern gegen den Adel zu Beginn des 16. Jahrhunderts

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Als Deutscher Bauernkrieg (in der jüngeren Forschung teilweise auch Revolution des gemeinen Mannes) wird die Gesamtheit der Aufstände von Bauern, Städtern und Bergleuten bezeichnet, die 1524 aus ökonomischen und religiösen Gründen zunächst im süddeutschen Raum (in der Grafschaft Stühlingen im Südschwarzwald und am Hochrhein), später in weiten Teilen Thüringens, Sachsens, Frankens, in Tirol und in der Eidgenossenschaft ausbrachen. In deren Verlauf stellten die Bauern mit den Zwölf Artikeln von Memmingen erstmals Forderungen auf, die als frühe Formulierung von Menschenrechten gelten. In Schwaben, Franken, dem Elsass, Deutsch-Lothringen und Thüringen wurden die Aufstände 1525, im Kurfürstentum Sachsen und in Tirol und Salzburg 1526 von Grund- und Landesherren niedergeschlagen, wobei schätzungsweise zwischen 70.000 und 75.000 Menschen getötet wurden. Dem Bauernkrieg waren Aufstände in Livland, Ungarn (Dózsa-Aufstand), England und der Schweiz vorausgegangen.

Die Ereignisse von 1525 wurden schon von Zeitgenossen als „Bauernkrieg“ bezeichnet. Doch fand der Begriff äußerst selten unter den Aufständischen selbst Verwendung. Der Historiker Georg Friedrich Sartorius begann 1795 die Reihe der einsetzenden Monografien mit dem Titel Versuch einer Geschichte des deutschen Bauernkrieges. Mit dem vom Historiker Wilhelm Zimmermann verfassten und 1841–1843 erschienenen Werk Geschichte des großen Bauernkriegs wurden die Ereignisse von 1524 bis 1526 dann endgültig zu einer rein deutschen Angelegenheit, als deren Hauptakteure die Bauern angesehen wurden; die Ereignisse in den Alpenländern Schweiz und Österreich werden dort nur beiläufig behandelt. Diesem Muster folgten auch alle weiteren Historiker, sodass sich der Begriff „(Deutscher) Bauernkrieg“ immer mehr verfestigte.

Die soziale Erhebung blieb jedoch keinesfalls auf die Bauern beschränkt. Der inzwischen nachgewiesenen Beteiligung von Städtern und Bergleuten versuchte Peter Blickle durch den Begriff der „Revolution des Gemeinen Mannes“ beziehungsweise der „Revolution von 1525“ gerecht zu werden, wobei er den „Gemeinen Mann“ als den nicht herrschaftsfähigen Untertan („… der Bauer, der Bürger der landsässigen Stadt, der von reichsstädtischen Ämtern ausgeschlossene Städter, der Bergknappe …“) verstanden wissen wollte, der im Gegensatz zur bedrückenden Obrigkeit stand. Der 1975 vorgetragene Begriff wurde anfangs in Ost und West wegen seiner vieldeutigen Quellengrundlage kritisiert. Inzwischen wird Blickles These aber weithin akzeptiert.

Der Bauernkrieg von 1524 bis 1526 brach nicht plötzlich über die deutschen Territorien herein. Vielmehr gehört er in eine lange Reihe von europäischen Aufständen und Widerstandsaktionen, die sich vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit zieht. Schon im 13. und 14. Jahrhundert waren Bauern in der Schweiz, in Flandern und England, im 15. Jahrhundert in Böhmen aufgestanden. Im Südharz und der Goldenen Aue erhoben sich 1412–1415 die Flegler. In der Schweiz erhoben sich die Bauern 1489 gegen die Städte Zürich und St. Gallen, 1513/14 gegen Luzern, Bern und Solothurn. Danach wurde der „Bundschuh“ gebildet (1460 im Hegau, 1493 im Elsaß, 1502 im Bistum Speyer, 1513 im Breisgau und 1517 am Oberrhein). Im Bistum Würzburg kam es 1476 im Gefolge des Paukers von Niklashausen zu Unruhen. In Oberschwaben provozierte der Zugriff der Grundherren Aktionen gegen das Fürststift Kempten (1491/92) und die Abtei Ochsenhausen (1502). In Württemberg stand 1514 der Arme Konrad auf.

Auch die zahlreichen Bürgererhebungen vor allem in südwestdeutschen Städten zwischen 1509 und 1514 waren zumeist von den ärmeren und unterprivilegierten Schichten getragen und gegen die ökonomischen und politischen Privilegien der Patrizier und des Klerus gerichtet.

Der Hochadel war an einer Änderung der Lebensumstände der Bauern nicht interessiert, weil dadurch zwangsläufig eigene Privilegien und Vorteile eingeschränkt worden wären. Der niedere Adel ging dem Niedergang entgegen und hatte mit einem dramatischen Machtverlust zu kämpfen, was zu eigenen Aufständen führte (Pfälzischer Ritteraufstand). Der Versuch vieler niederer Adliger, sich durch Raubrittertum über Wasser zu halten, ging größtenteils wiederum zu Lasten der Bauern.

Der Klerus war genauso gegen jede Veränderung: Der Katholizismus in der damals bestehenden Form stellte die Kernsäule des Feudalismus dar; die kirchlichen Einrichtungen waren in der Regel selbst feudal organisiert – kaum ein Kloster existierte ohne zugehörige Dörfer. Die Kirche bezog ihre Einnahmen vorwiegend aus Spenden, Ablasshandel sowie dem Zehnten. Letzterer war auch für den Adel eine wichtige Finanzquelle.

Die einzigen Reformbestrebungen, die auf die Abschaffung der alten Feudalstrukturen innerhalb der Städte zielten, gingen vom erstarkenden Bürgertum der Städte aus, blieben aber schwach ausgeprägt, da auch dieses von Adel und Klerus abhängig war.

Zu den einzelnen Schauplätzen des Bauernkrieges von 1524 bis 1526 zählen das Hochrheingebiet, der Schwarzwald, das Oberrheingebiet, Württemberg, Oberschwaben, Franken, Thüringen, Rheinland, Tirol und Salzburg. Auch in zahlreichen Städten (Frankfurt am Main mit dem Frankfurter Zunftaufstand, Nürnberg, Mühlhausen, Würzburg) kam es zu Unruhen. Dabei war lokale Bindung eher die Regel als die Ausnahme. Die Aufstände spielten sich überwiegend in den eigenen Territorialgrenzen ab. Die Ursachen für die ländlichen Unruhen zu bestimmen, ist aufgrund der zeitlichen und regionalen Differenziertheit schwierig. Oftmals waren wohl mehrere Gründe entscheidend: wirtschaftliche Not und soziales Elend, Schwierigkeiten, gegenüber Grund-, Leib- und Gerichtsherren Recht zu erhalten, und nicht zuletzt Missstände in Adel und Klerus.

Die Bauern trugen die Hauptlast zur Aufrechterhaltung der Feudalgesellschaft: Fürsten, Adel, Beamte, Patrizier und der Klerus lebten von deren Arbeitskraft, und da die Zahl der Nutznießer immer weiter anstieg, stiegen auch die Abgaben, die die Bauern zu leisten hatten. Neben dem Großzehnt und dem Kleinzehnt auf die meisten ihrer erwirtschafteten Einkünfte und Erträge zahlten sie Steuern, Zölle und Zinsen und waren häufig ihren Grundherren zu Fron- und Spanndiensten verpflichtet. Dazu kam, dass in Oberschwaben, Württemberg, Franken, Sachsen (Obersachsen) und Thüringen die Realteilung angewandt wurde, die bei gleich bleibender Gesamtproduktionsfläche zu immer kleineren Höfen führte. Viele dieser Kleinstbauernhöfe waren angesichts der hohen Belastungen nicht mehr wirtschaftlich zu führen.

Wirtschaftliche Probleme, häufige Missernten und der große Druck der Grundherren führten immer mehr Bauern in die Hörigkeit und weiter in die Leibeigenschaft, woraus wiederum zusätzliche Pachten und Dienstverpflichtungen resultierten.

Auch das „Alte Recht“, ein mündlich überliefertes Recht, wurde von den Grundherren zunehmend frei interpretiert oder vollkommen ignoriert. Seit Jahrhunderten bestehende Allmenden wurden enteignet und gemeinschaftliche Weide-, Holzschlag-, Fischerei- oder Jagdrechte beschnitten oder abgeschafft.

Viele der einfachen Bauern trauten sich aufgrund ihrer vielfachen Abhängigkeitsverhältnisse nicht, gegen ihre Herren aufzubegehren. Vor allem die dörfliche Oberschicht wollte aber Veränderungen. Schultheißen, Bauernrichter, Dorfhandwerker und Ackerbürger aus den Kleinstädten trugen den Aufstand und drängten vielerorts die armen Bauern zum Anschluss an die Bauernhaufen.

Die Bauern selbst wollten vor allem ihre altüberlieferten Rechte wiederherstellen und ein menschenwürdiges und im Übrigen gottesfürchtiges Leben führen. Ihre Forderungen nach Milderung der Lasten und Aufhebung der Leibeigenschaft aber rüttelten an den Grundfesten der bestehenden Gesellschaftsordnung.

In der Kirche herrschten erhebliche Missstände. Viele Geistliche führten ein ausschweifendes Leben und profitierten von Stiftungen und Erbschaften der reichen Bevölkerung sowie Abgaben und Spenden der Armen. In Rom gelangte man durch Vetternwirtschaft und Bestechung zu Amt und Würden; die Päpste taten sich als Kriegs- und Bauherren sowie als Förderer der schönen Künste hervor.

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