An diesem Tag

Deutsche Wiedervereinigung

Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland

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Die deutsche Wiedervereinigung oder deutsche Vereinigung (in der Gesetzessprache Herstellung der Einheit Deutschlands) war der durch die friedliche Revolution in der DDR angestoßene Prozess der Jahre 1989 und 1990, der zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 führte. Die damit vollzogene deutsche Einheit, die seither an jedem 3. Oktober als Nationalfeiertag mit dem Namen Tag der Deutschen Einheit begangen wird, beendete den als Folge des Zweiten Weltkriegs in der Ära des Kalten Krieges vier Jahrzehnte währenden Zustand der deutschen Teilung.

Richtungweisend für diese Entwicklung waren die Ausreisewelle aus der DDR, die erstarkende Opposition in der DDR und die Öffnung der Berliner Mauer am 9. November 1989, die den endgültigen Zerfall des politischen Systems der DDR bewirkte. Notwendige äußere Voraussetzung der deutschen Wiedervereinigung war das Einverständnis der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die bis dahin völkerrechtlich noch immer die Verantwortung für Deutschland als Ganzes innehatten beziehungsweise beanspruchten. Durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag oder offiziell Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland wurde der Vereinigung Deutschlands zugestimmt und ihm die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zuerkannt.

Maßgebliche Zwischenstationen auf dem Weg der deutschen Wiedervereinigung waren die Volkskammerwahl im März 1990 sowie der Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Am 20. September 1990 stimmten die Volkskammer der DDR und der Deutsche Bundestag dem Einigungsvertrag vom 31. August zu, am darauf folgenden Tag der Bundesrat.

Zwei deutsche Staaten als Erben des Zweiten Weltkriegs

Die deutsche Teilung in der zweiten Hälfte des kurzen 20. Jahrhunderts war der zeitgeschichtlichen Entwicklung geschuldet, die nach dem Ersten Weltkrieg und der Weimarer Republik die Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler ermöglicht sowie deren zum Zweiten Weltkrieg und in die bedingungslose Kapitulation führende großdeutsche Expansionspolitik zugelassen hatte. Heinrich August Winkler sieht den Zeitraum der deutschen Zweistaatlichkeit durch einen eigentümlichen Zwölf-Jahres-Rhythmus gegliedert, der sich von der beiderseitigen Staatsgründung 1949 über das einschneidende Datum des Mauerbaus 1961 und das Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik und der DDR 1973 bis zu der mit dem Amtsantritt Gorbatschows 1985 sich anbahnenden neuen Ära der internationalen Beziehungen im Ost-West-Konflikt erstreckte.

Nachkriegssituation und Gründung der beiden deutschen Staaten

Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 wurde das Deutsche Reich nicht aufgelöst oder annektiert, sondern das nach der Westverschiebung Polens übrige Deutschland in die gemeinsame Verantwortung der alliierten Siegermächte übernommen. Gemäß den in der Anti-Hitler-Koalition auf der Konferenz von Jalta getroffenen Vorvereinbarungen, die 1945 mit der Juni-Deklaration umgesetzt wurden, teilten die Siegermächte Deutschland in vier Besatzungszonen auf: die sowjetische, die amerikanische, die britische und die französische. Eine entsprechende Aufteilung schuf die künftige Viersektorenstadt Berlin. In gleicher Weise verfuhren die Alliierten auch in Österreich und Wien.

Als gemeinsames Verwaltungsorgan der vier Hauptsiegermächte für Deutschland als Ganzes sollte ein Alliierter Kontrollrat fungieren, der auch die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz hätte umsetzen sollen. Der aber bereits 1947 sich anbahnende Kalte Krieg, der den Westzonen im Zuge des Marshallplans wirtschaftliche Aufbauhilfen eintrug und getrennte Währungsreformen im Vereinigten Wirtschaftsgebiet und in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zur Folge hatte, gelangte 1948 mit Berlin-Blockade und Luftbrücke zu einer ersten Zuspitzung, die 1949 in die entgegengesetzte Gründung zweier deutscher Staaten mündete. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde vom Parlamentarischen Rat als vorläufige Verfassung angelegt und gemäß Präambel mit dem Wiedervereinigungsgebot verknüpft und markiert mit der Ausfertigung und Verkündung am 23. Mai 1949 die Umwandlung der bisherigen Trizone in die Bundesrepublik Deutschland, Berlin behielt dabei einen Sonderstatus. Die Deutsche Demokratische Republik, deren Regierung sogleich den sowjetischen Sektor Berlins als Hauptstadt beanspruchte, wurde am 7. Oktober 1949 durch die Verabschiedung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik durch Umwandlung der SBZ gegründet.

Die beiden deutschen Staaten 1949–1961

Unter dem Eindruck der deutschen Teilung und eines fehlenden Selbstbestimmungsrechts der Ostdeutschen wurde die DDR seitens der Bundesrepublik von Beginn an nicht als eigener Staat anerkannt. Vielmehr kam eine Rechtsposition zum Tragen, wonach das Deutsche Reich als Staat und Völkerrechtssubjekt 1945 nicht untergegangen, sondern in den Grenzen von 1937 weiterexistiere und lediglich handlungsunfähig geworden sei. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland stellte demnach lediglich eine staatsrechtliche Neuorganisation von dessen westlichem Teil dar. Auf das Fehlen freier Wahlen beziehungsweise des Selbstbestimmungsrechts in der DDR gründete man westdeutscherseits einen Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen; um diesem international Nachdruck zu verleihen, wurde als wichtigstes Instrument die sogenannte Hallstein-Doktrin formuliert und strikt angewendet. Die 1967 anstelle der bisherigen deutschen Staatsangehörigkeit eingeführte Staatsbürgerschaft der DDR erkannte die Bundesrepublik nicht an, womit jeder DDR-Flüchtling wie bisher in der Bundesrepublik gleichberechtigt als Staatsangehöriger anerkannt war.

Die Deutsche Demokratische Republik verstand sich ausdrücklich nicht als Nachfolgerin des Deutschen Reiches, sondern bezeichnete sich selbst als erster sozialistischer Arbeiter-und-Bauern-Staat auf deutschem Boden. Zudem negierte man seitens der DDR damit jegliche historische Verantwortung und auch Wiedergutmachungsansprüche. Die Regierung der DDR unterzeichnete das Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950, das die Oder-Neiße-Grenze als endgültige „deutsch-polnische Staatsgrenze“ anerkannte.

Einen Tag nach der Unterzeichnung des Deutschlandvertrags zwischen der Bundesrepublik und den Westalliierten schloss die DDR mit Datum vom 26. Mai 1952 die Interzonengrenze. Als Schlupfloch für eine Flucht aus der DDR verblieb jetzt nur noch die nicht abgeriegelte Sektorengrenze in der Viersektorenstadt Berlin. Der niedergeschlagene Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR, in dem auch Forderungen nach Wiedervereinigung laut geworden waren und der in der Folge in der Bundesrepublik alljährlich als Tag der deutschen Einheit begangen wurde, bestärkte Tendenzen zur Abwanderung und Flucht aus der DDR. Bis Ende der 1950er Jahre blieben die Abwanderungsverluste der DDR insbesondere nach West-Berlin so hoch, dass der sowjetische Staats- und Parteichef Nikita Chruschtschow die zweite Berlin-Krise auslöste: Im nach ihm benannten Chruschtschow-Ultimatum drohte er den USA, Großbritannien und Frankreich, die Sowjetunion würde der DDR die Kontrolle über die Verbindungswege zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin übertragen, wenn nicht innerhalb eines halben Jahres eine alliierte Übereinkunft zustande kommen würde, mit der Berlin zu einer Freien Stadt würde. Dieses Ultimatum verstrich ohne Folgen. US-Präsident John F. Kennedy hatte in einer Antwort seine Three Essentials verkündet: Verbleib der Westalliierten in Berlin, ihren freien Zugang dahin und die Wahrung der Freiheitsrechte der West-Berliner. Das SED-Regime löste das Problem der Massenabwanderung ab dem 13. August 1961 durch die Errichtung der Berliner Mauer.

Deutsch-deutsche Beziehungen 1961–1989

Nachdem sich die neue Teilungssituation – die großen Flüchtlingsströme waren versiegt, dafür kam es immer wieder zu Todesfällen bei Fluchtversuchen über die Berliner Mauer sowie im übrigen Grenzverlauf zwischen der DDR und der Bundesrepublik – als anhaltende Wirklichkeit im allseitigen Bewusstsein niedergeschlagen hatte, ging es im Westen bald zunehmend darum, auf menschliche Erleichterungen und grenzüberschreitende Begegnungsmöglichkeiten insbesondere zwischen Verwandten hinzuwirken. Als Impulsgeber fungierte dabei vor allem Willy Brandt, unter dessen Verantwortung als Regierendem Bürgermeister in West-Berlin es ab 1963 zu Passierscheinabkommen mit der DDR kam und der im Zeichen des von seinem engen Berater Egon Bahr entwickelten Konzepts „Wandel durch Annäherung“ als Bundeskanzler jene neue Ostpolitik vorantrieb, die Anfang der 1970er Jahre nach vertraglichen Regelungen mit der Sowjetunion im Moskauer Vertrag und der Volksrepublik Polen im Warschauer Vertrag zum Viermächteabkommen über Berlin und zum Grundlagenvertrag zwischen beiden deutschen Staaten führte. Die westdeutsche Bundesregierung wies die Sowjetunion bei der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages explizit auf ihr Ziel der Wiedervereinigung hin.

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