An diesem Tag

Deutsche Kolonien

Überseegebiete des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918

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Die deutschen Kolonien (offiziell Schutzgebiete genannt) wurden vom Deutschen Reich ab den 1880er Jahren angeeignet und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche drittgrößte Kolonialreich nach dem britischen und französischen. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es an vierter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Die deutschen Kolonien waren kein Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Reiches.

In den deutschen Kolonien kam es zu mehreren Aufständen, die blutig niedergeschlagen wurden. In Deutsch-Südwestafrika begingen die deutschen Kolonialherren den Völkermord an den Herero und Nama, den ersten in der Geschichtsschreibung anerkannten Völkermord des 20. Jahrhunderts (siehe Kolonialkrieg). Bei der Niederschlagung des Maji-Maji-Aufstands von 1905 bis 1907 im damaligen Deutsch-Ostafrika kamen etwa 75.000 bis 300.000 Menschen durch eine Politik der verbrannten Erde ums Leben.

Das deutsche Kolonialreich umfasste ganz oder teilweise das Territorium der heutigen Staaten Namibia, Kamerun, Togo, Tansania, Ruanda, Burundi und Papua-Neuguinea, sowie kleinere Teile der heutigen Staaten Volksrepublik China, Mosambik, Gabun, Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Nigeria und Ghana, zudem mehrere Inseln im Westpazifik und Mikronesien.

Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als „deutsche Kolonien“ bezeichnet werden, aber keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten.

Geschichte des deutschen Kolonialismus

Aufkommende Kolonialbewegung im Deutschen Bund und Deutschen Zollverein

In den Staaten des 1815 gegründeten Deutschen Bundes und des 1834 gegründeten Deutschen Zollvereins wurde insbesondere ab den 1840er Jahren von privater und wirtschaftlicher Seite der Ruf nach deutschen Kolonien laut. Doch von staatlicher Seite gab es keine solchen Bestrebungen. Von privater Seite wurde 1839 die Hamburger Kolonialgesellschaft gegründet, die die Chathaminseln östlich von Neuseeland käuflich erwerben wollte, um dort deutsche Auswanderer anzusiedeln, aber Großbritannien machte ältere Ansprüche auf die Inseln geltend. Hamburg brauchte den Schutz der Royal Navy für seine weltweite Schifffahrt und verzichtete deshalb auf politische Unterstützung der Kolonialgesellschaft.

Einigermaßen erfolgreich war der 1842 gegründete Verein zum Schutze deutscher Einwanderer in Texas, der die deutschen Siedlungen in Texas zu einer Kolonie „Neu Deutschland“ ausweiten wollte, aber die Annexion der Republik Texas durch die Vereinigten Staaten von Amerika 1845 machte dieses Ansinnen zunichte.

Von 1848 bis 1884 wuchs die Bewegung des privatwirtschaftlichen Kolonialismus, in welchem Unternehmer und politisch engagierte Privatpersonen eine zentrale Rolle spielten. Ein Beispiel für einen „Kolonialismus von unten“, der auf Initiativen der Privatwirtschaft bzw. Zivilgesellschaft zurückging, war der Colonisations-Verein von 1849 in Hamburg.

Erste Versuche kolonialer Erwerbungen auf staatlicher Ebene (1857–1862)

1857 lief die österreichische Fregatte Novara von Triest zu einer Expedition aus, die auch die Erforschung und Inbesitznahme der Nikobaren im Indischen Ozean beinhaltete. 1858 lief die Novara die Nikobaren an, aber zu einer Übernahme in österreichischen Besitz kam es nicht.

Zum nächsten Versuch der Erwerbung einer Kolonie von staatlicher Seite kam es ab 1859, als Preußen sich die chinesische Insel Formosa aneignen wollte. Preußen hatte sich bereits beim französischen Kaiser Napoleon III. seiner Zustimmung für das Unternehmen versichert, da das französische Kaiserreich zugleich in Ostasien Kolonien erwerben wollte. Da Frankreich an Vietnam interessiert war, nicht aber an Formosa, konnte Preußen an die Inbesitznahme der Insel gehen. Ein preußisches Geschwader, das Ende 1859 Deutschland verließ und damit beauftragt wurde, für Preußen und alle weiteren Staaten des Deutschen Zollvereins Handelsverträge in Asien abzuschließen, sollte auch Formosa besetzen. Aufgrund zu schwacher Kräfte des Geschwaders und um einen Handelsvertrag mit China nicht zu gefährden, wurde der Auftrag jedoch nicht ausgeführt. Mit Kabinettsorder vom 6. Januar 1862 wurde der das Geschwader begleitende Botschafter Graf Eulenburg „von der Ausführung der ihm erteilten Aufträge wegen Ermittlung eines zu einer preußischen Ansiedlung geeigneten überseeischen Territoriums entbunden“.

Trotzdem sollte ein Schiff des Geschwaders, die Thetis, noch Patagonien in Südamerika anlaufen für eine Erkundung als Kolonie, wobei die preußische Marineführung hauptsächlich an die Schaffung eines Marinestützpunktes an der südamerikanischen Küste dachte. Die Thetis hatte bereits Buenos Aires erreicht, als der Kommandant des Schiffes wegen der Erschöpfung der Mannschaft nach dem jahrelangen Auslandsaufenthalt und der Überholungsbedürftigkeit des Schiffes die Heimfahrt befahl.

Bismarcks Ablehnung kolonialen Erwerbs (1862–1878)

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 strebten kolonialwillige Kreise in Preußen an, die zuvor dänischen Nikobaren in Besitz zu nehmen. Dänemark seinerseits bot 1865 vergeblich Dänisch-Westindien an, um den vollständigen Verlust Schleswigs zu verhindern. 1866 und noch einmal 1876 machte der Sultan der Sulu-Inseln, die zwischen Borneo und den Philippinen liegen, ein Angebot, seine Inseln unter den Schutz Preußens – beziehungsweise des Reiches – zu stellen, was aber beide Male abgelehnt wurde. Der Sultan von Witu bat den Reisenden Richard Brenner 1867, ein preußisches Protektorat über sein Land zu erwirken, das in Berlin aber nicht einmal erwogen wurde.

In der 1867 in Kraft getretenen Verfassung des Norddeutschen Bundes wurde in Artikel 4 Nr. 1 auch „die Kolonisation“ als eine der Angelegenheiten unter der „Beaufsichtigung Seitens des Bundes“ gestellt, diese verfassungsrechtliche Bestimmung wurde unverändert in die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 übernommen.

Auf Otto von Bismarcks Wunsch fuhr das Kriegsschiff Augusta 1867/68 in die Karibik, um für den Norddeutschen Bund Flagge zu zeigen. Auf das persönliche Drängen des Oberbefehlshabers der Marine des Norddeutschen Bundes, Adalbert von Preußen, hin, und ohne die Zustimmung Bismarcks, handelte der Kommandant der Augusta, Franz Kinderling, mit dem Präsidenten von Costa Rica eine Marinebasis in Puerto Limón aus. Bismarck lehnte das Angebot ab, mit Rücksicht auf die Monroe-Doktrin der USA. Sein Wunsch, nicht die Vereinigten Staaten herauszufordern, ließ ihn auch ein Angebot der Niederlande, eine Marinebasis auf der niederländischen Insel Curaçao vor der venezolanischen Küste einzurichten, zurückweisen.

1868 hatte Bismarck in einem Brief an den preußischen Kriegs- und Marineminister Albrecht von Roon seine Ablehnung jeglichen Kolonialerwerbs deutlich gemacht:

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