Deutsch-Ostafrika war die Bezeichnung einer von 1885 bis 1918 bestehenden deutschen Kolonie, die wie andere solche Kolonien „Schutzgebiet“ genannt wurde. Das Gebiet umfasste die heutigen Länder Tansania (ohne Sansibar), Burundi und Ruanda sowie ein kleines Gebiet im heutigen Mosambik. Mit einer Gesamtfläche von 995.000 km² war Deutsch-Ostafrika nahezu doppelt so groß wie die Fläche des damaligen Deutschen Reiches. Es war mit rund 7,75 Millionen Einwohnern die größte und bevölkerungsreichste Kolonie des Deutschen Reiches.
Gründung als private Kolonie der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft
In den 1880er Jahren wurden in Deutschland Stimmen laut, die eine verstärkte Kolonialpolitik forderten. Reichskanzler Otto von Bismarck lehnte dies am Anfang ab, da er sich außenpolitisch auf Europa konzentrieren wollte. Doch befürchtete soziale und wirtschaftliche Spannungen bewogen deutsche Kolonialbefürworter zum Handeln. So forderte die Wirtschaft neue Absatzmärkte, die den anderen europäischen Kolonialmächten bereits großen Reichtum einbrächten. Herrschende Wirtschaftskreise erhofften sich eine Schwächung der erstarkenden Arbeiterbewegung durch eine Auswanderungskampagne mit Ziel der Besiedlung eines „deutschen Indiens“ in Übersee, wo es angeblich glänzende Entwicklungsmöglichkeiten gäbe. Diese Idee fiel auf fruchtbaren Boden in nationalistisch gesinnten Kreisen des Bürgertums und des Adels.
Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft
Die treibende Kraft bei der Koloniegründung war der Pastorensohn Carl Peters, der sich durch die von ihm selbst gegründete Gesellschaft für deutsche Kolonisation den Auftrag erteilen ließ, Gebiete in Afrika in Besitz zu nehmen. Am 10. November 1884 kam Peters mit Begleitern in Sansibar an. Er reiste getarnt, da sein Vorhaben gegenüber den Briten und dem Sultan von Sansibar unentdeckt bleiben sollte.
Wenig später wurden die ersten „Schutzverträge“ auf dem Festland abgeschlossen, mit denen die Kolonisationsgesellschaft ihre Ansprüche auf die Gebiete Nguru, Ukami, Usagara und Usegua im heutigen Tansania begründete, deren eigentlicher Sinn von den unterzeichnenden Häuptlingen jedoch zumeist nicht verstanden wurde. Reichskanzler Bismarck war zunächst gegen die Gründung der Kolonie, hatte im November 1884 dem britischen Gesandten Malet mitgeteilt, dass Deutschland keine Absichten auf Sansibar habe, und die deutsche Vertretung in Sansibar angewiesen, Peters keine Unterstützung zu gewähren. Als Peters mit seinen Verträgen während der Kongokonferenz nach Berlin zurückkehrte und mit einer Vereinbarung mit dem belgischen König Leopold II. drohte, lenkte der Kanzler aus innenpolitischen Gründen ein und erließ am 27. Februar 1885 einen durch Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten Schutzbrief. Dieser Schutzbrief legitimierte die Besetzung ostafrikanischer Gebiete unter dem Namen Deutsch-Ostafrika, nachdem der von Peters’ Freunden erwogene Name Petersland von demselben abgelehnt worden war.
Die inzwischen umbenannte Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft (DOAG) unter Peters’ Leitung hatte nun den Rückhalt des Deutschen Reiches und weitete den Bereich ihrer durch „Schutzverträge“ gewonnenen Ansprüche aus. Diese Expansion traf auf den Protest der Regierung von Sansibar, die die Küste des ostafrikanischen Festlands zwischen Mosambik und Somalia beherrschte und auch das Hinterland bis hin zum Kongogebiet beanspruchte, in dem es abseits der Karawanenrouten aber nur wenig Einfluss hatte. Sie richtete am 27. April 1885 eine Protestnote an den Kaiser und verstärkte ihre Truppen auf dem Festland. Bismarck entsandte trotz großer Bedenken daraufhin ein Marinegeschwader unter Admiral Knorr nach Sansibar und zwang den Sultan so zur Anerkennung der DOAG-Erwerbungen. Gleichzeitig versuchte die DOAG, auch die gesamte Somaliküste zwischen Buur Gaabo und Aluula zu erwerben.
Im Folgejahr einigten sich dann Deutschland und Großbritannien im Britisch-Deutschen Abkommen über die Abgrenzung ihrer Einflusssphären in Ostafrika vom 1. November 1886; dabei wurde die Anerkennung der Souveränität Sansibars vereinbart und der Besitz des Sultans auf einem 10 Meilen breiten Festlandsstreifen zwischen Kionga und der Tanamündung, einige Städte in Somalia sowie die Inseln Sansibar, Pemba, Mafia und Lamu beschränkt. Zugleich versprach die britische Seite, ihren Einfluss beim Sultan geltend zu machen, damit dieser einer Verpachtung der Hafenverwaltung von Daressalaam und Pangani an die DOAG zustimme – ohne Zugang zum Meer war der Wert der Erwerbungen auf dem Festland sehr beschränkt.
Ausgehend von dieser deutsch-britischen Übereinkunft, die den Sultan unter Druck setzte, gelang es Peters 1887, mit dem Sultan einen Vertrag über die Verwaltung des gesamten sansibarischen Küstenstreifens zwischen den beiden Flüssen Umba und Rovuma abzuschließen. Danach sollte die DOAG die Verwaltung des sansibarischen Festlandsgebietes und die Erhebung der Küstenzölle im Namen des Sultans gegen eine jährliche Pachtsumme übernehmen.
Als der Vertrag 1888 in Kraft trat, kam es sofort zum Aufstand eines Großteils der Küstenbevölkerung unter Buschiri bin Salim von Tanga im Norden bis Lindi im Süden gegen die Versuche der deutschen Inbesitznahme (der sogenannte Araberaufstand). Die lose Herrschaft der DOAG brach zusammen und nur durch den Einsatz von deutschen Marinesoldaten konnten die Stationen Bagamoyo und Daressalaam gehalten werden.
Daraufhin entsandte die Reichsregierung den jungen afrikaerfahrenen Offizier Hermann Wissmann als Reichskommissar nach Ostafrika. Mit Hilfe einer Söldnertruppe aus deutschen Offizieren sowie sudanesischen und Zulu-Söldnern gelang es, die Revolte niederzuschlagen. Der Anführer des Aufstands Buschiri bin Salim wurde am 15. Dezember 1889 hingerichtet. Der Öffentlichkeit gegenüber wurde das Eingreifen des Reiches als Maßnahme gegen den arabischen Sklavenhandel dargestellt, die in Übereinstimmung mit den internationalen Rechtsbestimmungen der Kongoakte vorgenommen wurde. Tatsächlich wurde der von Arabern dominierte ostafrikanische Sklavenhandel, dem über die Jahrhunderte insgesamt hunderttausende von Menschen zum Opfer gefallen waren, von den Deutschen und Briten langfristig erfolgreich unterbunden.
Während an der Küste die DOAG-Herrschaft faktisch schon beendet war, bereiste Peters wieder das Hinterland, um im Bereich des Viktoriasees Verträge abzuschließen. Er erzielte dabei im Februar 1890 auch ein Abkommen mit dem Herrscher von Buganda.
Übernahme der Kolonie durch das Reich
Faktisch war mit dem Eintreffen des Reichskommissars Wissmann die Kontrolle bereits auf den deutschen Staat übergegangen. Während des Jahres 1890 wurden die Bestimmungen ausgehandelt, unter denen das Reich auch formell die Besitzansprüche der DOAG übernehmen sollte.
Am 1. Juli 1890 wurde der Helgoland-Sansibar-Vertrag zwischen Deutschland und Großbritannien abgeschlossen. Der Vertrag regelte die Übergabe der Nordseeinsel Helgoland und des Caprivizipfels (heute Teil von Namibia) an das Deutsche Reich, während das Wituland (heute Teil Kenias) und die Ansprüche auf Uganda an Großbritannien abgetreten wurden. Damit schob die Regierung den Bestrebungen Peters’ einen endgültigen Riegel vor, der in der Zwischenzeit versucht hatte, durch Vertragsabschlüsse mit dem Kabaka von Buganda eine nochmalige Erweiterung des DOAG-Gebietes zu betreiben. Das Gebiet westlich des Tanganjikasees, für das Paul Reichard Reichsschutz erbeten hatte, war bereits als Teil des Kongostaats anerkannt worden.
Nach einem Grenzkonflikt mit Portugal wurde 1894 lediglich noch das kleine Kionga-Dreieck im äußersten Südosten des Schutzgebietes angegliedert.
Festigung der Kolonialherrschaft
1891 wurde Deutsch-Ostafrika als „Schutzgebiet“ offiziell der Verwaltung durch das Deutsche Reich unterstellt, und Wissmanns Soldaten erhielten die offizielle Bezeichnung Schutztruppe. Erster Zivilgouverneur war 1891–1893 Julius Freiherr von Soden. Ihm folgte 1893–1895 Oberst Friedrich von Schele, der nach Auseinandersetzungen mit den Massai 1894 eine Militärexpedition gegen die Hehe durchführte und die Festung Kuironga des Chiefs Mkwawa eroberte. Peters war 1891 zum Reichskommissar für das Gebiet am Kilimandscharo ernannt worden, aber er wurde schon 1892 nach Deutschland zurückberufen.