An diesem Tag

Deutschösterreich

Staat in Mitteleuropa (1918–1919)

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Deutschösterreich, auch Deutsch-Österreich, bezeichnete in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (Cisleithanien). Nach der Auflösung des Vielvölkerstaates entstand 1918 aus einem Großteil der deutschsprachigen Gebiete ein Staat, der sich als Republik Deutschösterreich bezeichnete, sich aber bald in Republik Österreich umbenennen musste.

Die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats der Monarchie waren am 21. Oktober 1918 als Provisorische Nationalversammlung Deutschösterreichs in Wien zusammengetreten. In den folgenden Tagen erfolgte der faktische Zerfall der Doppelmonarchie. Am 30. Oktober 1918 wählten die deutschsprachigen Abgeordneten den Staatsrat als Exekutivausschuss, der die Staatsregierung Renner I für das von der Versammlung vertretene deutsche Sprachgebiet berief und am 31. Oktober angelobte.

In den am 3. November 1918 von Exponenten der alten Ordnung geschlossenen Waffenstillstand von Villa Giusti wollten sich die Repräsentanten Deutschösterreichs nicht hineinziehen lassen und enthielten sich jeglicher Mitwirkung oder Kenntnisnahme. Am 12. November 1918, dem Tag nach der Verzichtserklärung des Kaisers und der Enthebung seiner letzten Regierung, riefen sie auf Grund eines Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 11. November die deutschösterreichische Republik aus und beschlossen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich. Sie bezeichneten den neuen Staat als „demokratische Republik“ (Art. 1), die gemäß Art. 2 „Bestandteil der Deutschen Republik“ sein sollte.

Artikel 2 erwies sich bereits im Frühjahr 1919 als politisch undurchführbar. Abweichend von dem am 12. November 1918 gefassten Beschluss musste Deutschösterreich am 10. September 1919 im Vertrag von Saint-Germain dem von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs geforderten Staatsnamen Republik Österreich und voller Souveränität gegenüber der deutschen Republik zustimmen, anders wäre kein Vertrag zustande gekommen. Diese Änderungen wurden von der Konstituierenden Nationalversammlung mit dem Gesetz über die Staatsform vom 21. Oktober 1919 beschlossen. Im Gesetz wurde auch festgelegt, dass Deutschösterreich unter dem Namen „Republik Österreich“ kein Rechtsnachfolger des ehemaligen kaiserlichen Österreich ist.

Mit dem sich abzeichnenden militärischen Zusammenbruch im Herbst 1918 und der daraus resultierenden Niederlage der k. u. k. Armee im Ersten Weltkrieg begann der Zerfall Österreich-Ungarns. Kroaten, Serben und Slowenen (6. Oktober), Polen (7. Oktober) und Tschechen (28. Oktober) erklärten ihre Unabhängigkeit von der Habsburgermonarchie und riefen eigene Staaten aus. Am 24. Oktober erklärte die ungarische Regierung die Realunion von Österreich-Ungarn – mit Zustimmung des Königs – zum Monatsende als erloschen. Am 30. Oktober wurde durch die Provisorische Nationalversammlung der Staat Deutschösterreich konstituiert. Mit dem Waffenstillstand vom 3. November schied Österreich offiziell aus dem Ersten Weltkrieg aus.

Als Kaiser von Österreich verzichtete Karl I. am 11. November 1918 „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“, zwei Tage später erklärte er den gleichen Verzicht als König Karl IV. von Ungarn.

Ungarn blieb nach einem Zwischenspiel als Räterepublik ein verkleinertes Königreich ohne König. Weite Gebiete wechselten zum Kriegssieger Italien, zum neuen Staat der Slowenen, Kroaten und Serben, zu Rumänien und zu Polen, das als Staat aus Teilen Altösterreichs, des Deutschen Reiches und Russlands wieder erschaffen wurde.

Am 16. Oktober 1918 hatte Kaiser Karl I. in seinem Völkermanifest an Stelle der cisleithanischen Reichshälfte die Bildung eines Staatenbundes mit ihm als Kaiser angeregt. (Im Königreich Ungarn unterblieb eine ähnliche Initiative, da die magyarische Regierung an der Einheit der historischen Gebiete des Königreichs festhalten wollte.)

Am 21. Oktober 1918 traten die zuletzt 1911 gewählten Reichsratsabgeordneten des deutschen Österreich (ihre Funktionsperiode war im Krieg bis 31. Dezember 1918 verlängert worden) im niederösterreichischen Landhaus in Wien als Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten zusammen (es handelte sich ausschließlich um Männer). Sie übernahmen die Idee des Staatenbundes nicht. Zu dieser konstituierenden Sitzung kamen von den insgesamt 516 Reichsratsabgeordneten die 208 Vertreter jener Gebiete der Monarchie zusammen, die überwiegend deutsch, also deutschsprachig, besiedelt waren. Es handelte sich um 65 christlichsoziale und 37 sozialdemokratische Abgeordnete sowie 106 Vertreter deutschnationaler und liberaler Gruppierungen.

Zu gleichberechtigten Präsidenten der Versammlung wurden Franz Dinghofer (Deutschnationale Bewegung), Jodok Fink (Christlichsoziale Partei) und Karl Seitz (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) gewählt (sie wechselten sich in ihren Funktionen wöchentlich ab). Für sich selbst beschloss die Versammlung den Namen Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich, womit die amtliche Staatsbezeichnung festgelegt war. Diese war schon Jahrzehnte vorher in der politischen Publizistik verwendet worden; z. B. brachte der spätere erste Bundespräsident Österreichs, Michael Hainisch, 1892 eine statistisch-volkswirtschaftliche Studie unter dem Titel Die Zukunft der Deutschösterreicher heraus.

Seitz, bis 4. März eines der drei Staatsoberhäupter, vom 5. März 1919 an das republikanische Staatsoberhaupt, erklärte nach seiner Wahl: „Wir legen heute den Grundstein für ein neues Deutschösterreich. Dieses neue Deutschösterreich wird errichtet werden nach dem Willen des deutschen Volkes.“ Speziell die Sozialdemokraten und die Großdeutschen verbanden damals mit dem Begriff „Österreich“ die vergangene Habsburgermonarchie. Karl Renner hatte daher in seinem im Oktober 1918 entstandenen, vor der Beschlussfassung mehrfach geänderten Entwurf zur provisorischen Verfassung den neuen Staat als „Südostdeutschland“ bezeichnet. Auch Namen wie „Hochdeutschland“, „Deutsches Bergreich“, „Donau-Germanien“, „Ostsass“, „Ostdeutscher Bund“, „Deutschmark“, „Teutheim“, „Treuland“, „Friedeland“ oder „Deutsches Friedland“ waren als Vorschläge in Umlauf. Schließlich setzten sich die christlichsozialen Politiker durch, die den Österreich-Begriff nicht völlig aufgeben wollten.

Von der provisorischen Nationalversammlung wurde

(vergeblich) die Gebietsgewalt über alle cisleithanischen Gebiete mit einer mehrheitlich deutschsprachigen Bevölkerung beansprucht,

die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung angekündigt (sie fand am 16. Februar 1919 statt),

aus der Mitte der Abgeordneten am 30. Oktober 1918 ein Vollzugsausschuss, der Staatsrat, mit den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren Mitgliedern (darunter der Staatskanzler und der Staatsnotar), gewählt und es wurden

weitere fünf Ausschüsse der Provisorischen Nationalversammlung konstituiert.

Parallel dazu organisierten sich die anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Doppelmonarchie. Am 24. Oktober erklärten galizische Politiker, ein gemeinsames Parlament in Wien sei ab sofort sinnlos. Tschechische Politiker gründeten am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik; die Völker des heutigen Serbien, Kroatien und Slowenien bildeten am 29. Oktober das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien). Mit 31. Oktober erklärte das Königreich Ungarn die Realunion mit Österreich für beendet.

Am 30. Oktober 1918 ernannte der Staatsrat unter Vorsitz von Karl Seitz die erste Regierung (Staatsregierung Renner I); mit deren Angelobung am Folgetag war die Staatswerdung abgeschlossen. Staatskanzler der Konzentrationsregierung aus Sozialdemokraten, Christlichsozialen und Großdeutschen wurde der Sozialdemokrat Karl Renner. Gleichzeitig amtierte in den ersten Novembertagen 1918 noch die kaiserlich-königliche Regierung Lammasch, deren Zuständigkeitsbereich sich innerhalb einer Woche von ganz Cisleithanien auf das verkleinerte deutsche Restösterreich bzw. das neue Österreich (der österreichische Name sollte im neuen Staatsnamen erhalten bleiben) reduziert hatte. Sie administrierte die Auflösung des früheren Staatsgebietes, soweit sie von Wien aus zu beeinflussen war, übergab ihre Deutschösterreich betreffenden Agenden Anfang November der Staatsregierung Renner I, wurde aber auf Wunsch des Kaisers erst am 11. November 1918 von ihm enthoben, als er seine Verzichtserklärung abgegeben hatte.

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