An diesem Tag

Demonstration

Aktivität zur Meinungsäußerung

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Eine Demonstration, verkürzt auch Demo, ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der gemeinsamen Meinungsäußerung. Gelegentlich werden Demonstrationen auch als Aufmarsch bezeichnet, insbesondere, wenn sie in extremistischem Kontext stehen.

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist.

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Lichterketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und weitere im Internet organisierte Massenaktivitäten.

Vielfältig sind auch Anlässe und Themen der Demonstrationen. Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, gegen Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren.

Bei gravierenden Ereignissen, welche die Öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährden, können Regierungen Notstandsgesetze anwenden, welche neben der Versammlungsfreiheit auch das Demonstrationsrecht einschränken. Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts während der Corona-Krise sind jedoch Einschränkungen einzelner Grundrechte und nicht mit den Notstandsgesetzen zu verwechseln, die weiter gefasst sind. Diese Gesetze wurden am 28. Juni 1968 verabschiedet, Anwendung fanden sie bislang noch nie.

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt der Artikel Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes zu.

Rechtlich spricht man von einer Versammlung. Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Grundgesetz-Artikels 8 (der nur „Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ gewährt) und dem des einfachgesetzlichen Versammlungsrechtes (das auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und außerdem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen gilt).

Seit der Föderalismusreform 2006 fällt das Versammlungsrecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt gemäß Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit die Länder es nicht durch eigene Gesetze ersetzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gebrauch gemacht.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden (Ausnahme: Versammlungen in der Bannmeile des Bundes). Sie können mit Auflagen versehen oder unter bestimmten Umständen auch verboten werden, insbesondere wenn sie die „Öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ unmittelbar gefährden. In Österreich gelten ähnliche Regelungen, allerdings sind hier alle allgemein zugänglichen Versammlungen 48 Stunden im Voraus anzumelden – also auch jene, die nicht unter freiem Himmel stattfinden. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind kulturelle und Wahlkampfveranstaltungen. Das Nichtanmelden einer Versammlung wird mit Verwaltungsstrafe geahndet, dies ist allerdings kein Grund, die Versammlung aufzulösen. Außerdem ist um jede Versammlung ein Schutzbereich von 50 bis 150 Metern einzuhalten, der von der Versammlungsbehörde festgelegt wird.

Während der Demonstration gilt in Deutschland für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht, welches das Polizeirecht als Lex specialis verdrängt. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.

Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.

Einige der großen globalen Demonstrationen im 20. Jahrhundert waren jene gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten dieser Demonstrationen am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg in Vietnam zu demonstrieren.

Am 10. Oktober 1981 versammelten sich rund 300.000 Menschen im Bonner Hofgarten und forderten in einer friedlichen Demonstration gegen den NATO-Doppelbeschluss die atomare Abrüstung. Am 25. Oktober 1981 demonstrierten 200.000 Menschen aus dem gleichen Anlass in Brüssel, am 21. November 1981 400.000 Menschen in Amsterdam. In Bonn fand anlässlich eines Staatsbesuches von US-Präsident Ronald Reagan am 10. Juni 1982 eine Demonstration mit ca. 500.000 Menschen statt (siehe auch Friedensbewegung).

Am 15. Februar 2003 demonstrierten weltweit über 10 Millionen Menschen gegen den drohenden Irakkrieg, die meisten davon in Europa. Allein in Berlin gingen etwa 500.000 Menschen auf die Straße.

In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete, staatstragende Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (zum Beispiel am 17. Juni 1953 in der DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt im Tian’anmen-Massaker blutig beendet wurden.

Die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der DDR verliefen völlig gewaltfrei.

2007 entstand unter linksorientierten, antiautoritären Gruppen das Demonstrationskonzept Out of Control, um Polizeieinsätze und Taktiken wie beispielsweise Wanderkessel oder die präventive Überwachung von Versammlungen systematisch zu erschweren.

Durch die hohe Verbreitung von Handys und sozialen Netzen ist es heute viel schneller als früher möglich, eine Gruppe Gleichgesinnter von einem Ereignis zu informieren und/oder sie hinzuzurufen. Dies begünstigte auch Kundgebungen im Iran und in China sowie die revolutionären Umstürze im Jahre 2011 in Tunesien, Ägypten und anderen Ländern (siehe Arabischer Frühling).

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