An diesem Tag

Das Erste

Öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm in Deutschland

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Das Erste (vollständige Bezeichnung: Erstes Deutsches Fernsehen) ist ein öffentlich-rechtliches, deutschlandweit ausgestrahltes Fernsehprogramm der ARD und verfügt traditionell über die privilegierte Position als Sender mit der voreingestellten Kanalnummer eins auf Fernsehgeräten in Deutschland.

Das Fernsehprogramm ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARD-Landesrundfunkanstalten, die seit Mitte der 1960er Jahre als eigenständige Rundfunkanstalten zudem jeweils ihr eigenes Programm als Drittes ausstrahlen.

Der Sender startete nach zweijähriger Testphase offiziell am 25. Dezember 1952 als NWDR-Fernsehen und wurde zunächst unter der Federführung des damaligen NWDR betrieben. Ab dem 1. November 1954 wurde der Sender schließlich als Gemeinschaftsprogramm der Landesrundfunkanstalten unter dem Namen Deutsches Fernsehen betrieben. Die Bezeichnung „Das Erste“ fungierte zudem ab 1963 zunächst als informelle Abgrenzung zum damals gestarteten Zweiten Deutschen Fernsehen, dem Zweiten. 1984 wurde der Sender offiziell in Erstes Deutsches Fernsehen umbenannt. Seither wird der vollständige Sendername vor jeder Hauptausgabe der Tagesschau angesagt und erscheint nach jeder Tagesschau als Kennung. Erst seit dem 1. April 1996 lautet die offizielle Namenskurzform und Marke des Senders Das Erste; vorher wurde der Sender auch in Programmvorschauen als die ARD bezeichnet. Demzufolge spricht man heute von „im Ersten“ gezeigten Sendungen, und der Sender selbst wird umgangssprachlich auch „Erstes Programm“ oder nur noch metonymisch „ARD“ genannt.

Das Erste, vertreten durch die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen, ist ein gemeinschaftliches Programmangebot der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender mit Sitz beim Bayerischen Rundfunk in München. Programmdirektor war von 2008 bis Ende April 2021 Volker Herres. Rechtsgrundlage sind u. a. der ARD-Staatsvertrag und der ARD-Fernsehvertrag der Landesrundfunkanstalten, wo auch die Funktion des Programmdirektors der ARD festgeschrieben ist. Er wird für mindestens zwei Jahre mit Zweidrittelmehrheit der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten gewählt. Die Aufgabe des Programmdirektors besteht darin, gemeinsam mit den Intendanten der Landesrundfunkanstalten das Programmangebot der ARD zu erarbeiten und die Programmzulieferung der einzelnen Landesrundfunkanstalten zu koordinieren.

bis 1972: Nach Staatssekretär Mohr als Koordinator folgte Lothar Hartmann als erster Programmdirektor

1978–1992: Dietrich Schwarzkopf

seit 1. Mai 2021: Christine Strobl

Dem Programmdirektor ist der ARD-Programmbeirat als beratende Instanz zur Seite gestellt. Paul Siebertz ist seit April 2013 Vorsitzender des Programmbeirats.

Die Programmdirektion der ARD befindet sich im Hochhaus des Bayerischen Rundfunks in München.

Seit der Novellierung des Fernsehvertrages auf der ARD-Hauptversammlung am 10. Februar 1956 beobachtet der „Programmbeirat für das Erste Deutsche Fernsehen“ das Programm im Ersten. Der Programmbeirat trat zu seiner ersten Sitzung am 26. März 1956 zusammen. Er setzt sich aus je einem Vertreter aus den Rundfunkräten der Landesrundfunkanstalten zusammen und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Die Aufgaben des ARD-Programmbeirats wurden durch Änderung des Fernsehvertrages zuletzt im September 2006 modifiziert: „Beratung und Beobachtung durch den Programmbeirat umfassen Fragen der Programmgestaltung und -struktur insbesondere im Hinblick auf die Beachtung der ‚Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen und anderen Gemeinschaftsprogrammen [Anmerkung: ARTE, PHOENIX, 3sat, KiKa] und -angeboten‘ einschließlich der jugendschutzkonformen Gestaltung des Programms.“

Das Programm wird entsprechend der jeweiligen Größe von den einzelnen Landesrundfunkanstalten bestritten. 1953 beteiligten sich fünf Landesrundfunkanstalten am Gemeinschaftsprogramm; das Schwergewicht lag beim NWDR, woraus 1956 NDR und WDR hervorgingen (siehe auch NWRV). 1954 kam der SFB hinzu, 1961 Radio Bremen, 1963 der SR und 1992 MDR und ORB, so dass es maximal 11 Zulieferer gab. 1998 schlossen sich SWF und SDR zum SWR zusammen, 2003 SFB und ORB zum RBB.

Pflichtanteile der Rundfunkanstalten gemäß ARD-Fernsehvertrag in ausgewählten Jahren (Angaben in Prozent; nicht mehr bestehende Rundfunkanstalten kursiv):

Das Fernsehen in Deutschland wurde kriegsbedingt im Herbst 1944 eingestellt (siehe auch: Geschichte des Fernsehens in Deutschland). Über fünf Jahre nach dem Kriegsende in Europa begann der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) in Hamburg mit ersten Versuchssendungen. Als erstes Fernsehbild in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vom „NWDR-Fernsehen“ am 12. Juli 1950 ein Testbild gesendet. Am 5. August 1950 fand die konstituierende Sitzung der ARD statt. Mitglieder waren die sechs Landesrundfunkanstalten NWDR, Radio Bremen, Hessischer Rundfunk (hr), Südwestfunk (SWF), Süddeutscher Rundfunk (SDR) und der Bayerische Rundfunk (BR).

Am 27. November 1950 startete das Versuchsprogramm, das an drei Tagen pro Woche ausgestrahlt wurde. Erste Vorträge, Nachrichtensendungen und Sportübertragungen wurden gesendet. Am 4. Januar 1952 startete der Fernseh-Filmbericht, der aus Beiträgen der Neuen Deutschen Wochenschau erstellt wurde. Nach abweichenden Angaben erfolgte im August oder November 1952 die Umbenennung in Tagesschau. Am 26. Oktober 1952 war in Hamburg-Lokstedt die Grundsteinlegung für das neue Fernsehhaus. Dabei wurde eine mit Urkunden gefüllte Kassette mit dem Logo des NWDR-Fernsehens eingemauert.

Am 25. Dezember 1952 ging das NWDR-Fernsehen offiziell in den Regelbetrieb über. Bis dahin wurden 5000 Fernsehgeräte verkauft. Von nun an wurde täglich von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr gesendet. Der Empfang des Programms war zuerst auf Nordwestdeutschland und Berlin beschränkt. Zusammengestellt wurde das Programm vom damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk. Gesendet wurde aus den beiden Bunkern auf dem Heiligengeistfeld in Hamburg. Der offizielle Sendebeginn war am 25. Dezember um 20:00 Uhr mit getrennten Programmen für den Norden, den Westen und für Berlin. Das Hamburger Programm wurde mit einer Ansprache durch den Intendanten des Nordwestdeutschen Rundfunks Werner Pleister eröffnet. Zu seiner Rede gehörten die Sätze „Das Fernsehen schlägt Brücken von Mensch zu Mensch. Von Völkern zu Völkern. So ist es wohl das richtige Geschenk gerade zu Weihnachten. Denn es erfüllt seine Möglichkeiten erst ganz, wenn es die Menschen zueinander führt und damit beiträgt zur ewigen Hoffnung der Menschheit: Friede auf Erden. In dieser Hoffnung beginnen auch wir nun unser Programm.“ und „Wir beginnen. Wir, meine verehrten Zuschauer, das ist die Fernsehabteilung des Nordwestdeutschen Rundfunks mit all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ Danach folgten 118 Minuten Programm. Nach einer Ansage durch Irene Koss folgte das Fernsehspiel „Stille Nacht, heilige Nacht“ mit einer Entstehungsgeschichte des bekannten Liedes. Später wurde noch das Tanzspiel „Max und Moritz“ mit dem NWDR-Rundfunkorchester gesendet. Im Westprogramm liefen am 25. Dezember Reportagen, im Programm für Berlin Nachrichten und zwei Filme.

Am 26. Dezember 1952 startete die Tagesschau im Nordprogramm offiziell; am Nachmittag lief zuvor schon die erste offizielle Fußball-Live-Übertragung von der DFB-Pokal-Begegnung FC St. Pauli gegen Hamborn 07 und am Abend des 26. Dezembers wurde auch noch mit der Sendung Eine nette Bescherung die erste Fernsehshow ausgestrahlt. Auch im Programm für den Westen wurde am 26. Dezember ein Fußballspiel live übertragen: die Begegnung 1. FC Köln gegen FK Roter Stern Belgrad. Am 27. Dezember wurde in Norddeutschland das Berliner Programm mit der ersten Kabarettsendung der Stachelschweine übernommen; am nächsten Tag gab es erstmals ein gemeinsames Programm für alle drei Sendebereiche und die erste Wiederholung einer Sendung (die Fernsehshow vom 26. Dezember).

Zu Silvester 1952 wurde auch erstmals die Neujahrsansprache ausgestrahlt, die zur festen Tradition des Programms gehört. Gehalten wurde sie vom Bundespräsidenten Theodor Heuss, der u. a. folgende Worte sprach: „[…] auch in den kompliziertesten Erfindungen sind die Deutschen wieder mit auf dem Wege und jetzt wird auch bei uns das schwer begreifliche Zauberwerk des Fernsehens in das Bewusstsein treten. […]“. Am 20. Februar 1953 startete die erste Fernsehkochsendung mit Clemens Wilmenrod. Die Sendung entwickelte sich zu einem der bekanntesten Formate. Um auch andere Teile der Bundesrepublik zu erreichen, wurden nach und nach neue Sender fürs Fernsehen aufgebaut. Bereits ab September 1952 war der Sender Langenberg des NWDR in Betrieb. 1953 ging der 10-kW-Fernsehsender auf dem Feldberg im Taunus auf Sendung, in dessen Versorgungsbereich vier Millionen Menschen lebten. Für den Südwesten Deutschlands wurde im selben Jahr bei Neustadt an der Weinstraße der Sender Weinbiet des Südwestfunks (SWF) in Betrieb genommen. Zu den ersten direkt übertragenen Großereignissen zählten die Krönung von Elisabeth II. am 2. Juni 1953 und die Fußball-WM 1954.

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