Claus-Wilhelm Canaris (* 1. Juli 1937 in Liegnitz; † 5. März 2021 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, der als bedeutender zeitgenössischer Dogmatiker des Zivilrechts und als wichtiger Vertreter der juristischen Methodenlehre gilt.
Claus-Wilhelm Canaris war der Sohn aus der Ehe von Constantin Canaris und seiner Ehefrau Ilse geb. Krenzer. Sein Bruder war Volker Canaris, ein Theaterintendant und Filmproduzent. Sein Großvater war der Industriemanager Carl August Canaris, dessen Bruder der Admiral Wilhelm Canaris.
Er ging in Königsberg, Miesbach und Düsseldorf in die Schule und machte 1957 am Humboldt-Gymnasium Düsseldorf Abitur. Für seine Leistungen wurde er in die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen. Das Studium der Rechtswissenschaft, der Philosophie und der Germanistik nahm er an der Universität München auf; für Auslandsaufenthalte ging er nach Genf und Paris. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1961 in München ab und wurde Assistent bei Karl Larenz, bei dem er 1963 mit der Dissertation Die Feststellung von Lücken im Gesetz promoviert wurde. Nach dem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen 1965 in München habilitierte er sich 1967 mit der Schrift Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, ebenfalls bei Larenz.
Nach Lehrstuhlvertretungen lehnte er einen ersten Ruf nach Regensburg 1968 ab und wurde stattdessen ordentlicher Professor an den Universitäten Graz (1968) und Hamburg (1969–1972). Seit 1972 war er als Nachfolger von Karl Larenz Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität München. Von seinem akademischen Lehrer Larenz übernahm er auch das Standardwerk zur Methodenlehre der Rechtswissenschaft.
Seit 1990 war Canaris ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, wo er von 1999 bis 2007 das Amt des Sekretärs der philosophisch-historischen Klasse bekleidete und in dieser Position von 1999 bis 2005 das Amt des Vizepräsidenten wahrnahm.
Als Mitglied der vom Bundesministerium der Justiz einberufenen Kommission Leistungsstörungsrecht war Canaris 2001 maßgeblich an der Schuldrechtsreform beteiligt.
Am 1. Oktober 2005 wurde Claus-Wilhelm Canaris emeritiert. Nachfolger auf seinem Münchener Lehrstuhl wurde sein Schüler Hans Christoph Grigoleit. Bereits aus Anlass seines 65. Geburtstages widmeten ihm seine Schüler eine Festschrift mit dem Titel Kontinuität im Wandel der Rechtsordnung. Zu seinem 70. Geburtstag erschien eine weitere, zweibändige Festschrift, die 147 Beiträge aus dem In- und Ausland enthält. Zu seinem 80. Geburtstag wurde er nochmals durch eine umfangreiche Festschrift mit dem Titel Privatrechtsdogmatik im 21. Jahrhundert geehrt. Canaris starb im März 2021 im Alter von 83 Jahren.
1988: Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft;
Seit 1990: o. Mitglied der philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften;
1990: Ehrendoktorwürde der Universität Lissabon;
Seit 1991: o. Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, Salzburg;
1993: Ehrendoktorwürde der Universität Madrid (Autónoma);
1993: Ehrendoktorwürde der Universität Graz;
Seit 1994: o. Mitglied der Academia dei Giusprivatisti Europei, Pavia;
1994: Ehrendoktorwürde der Universität Athen;
Seit 1995: Korrespondierendes Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien (philosophisch-historische Klasse);
1999 bis 2006: Sekretär der philosophisch-historischen Klasse der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Vizepräsident in den Jahren 1999, 2001, 2003 sowie 2005;
2000: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Verdienstkreuz 1. Klasse);