Hans Christian Friedrich Schmidt (* 26. August 1957 in Obernzenn, Mittelfranken) ist ein deutscher Politiker (CSU). Er war von 1990 bis 2021 Bundestagsabgeordneter, von 2005 bis 2013 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung und von 2013 bis 2014 in gleicher Funktion beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er war von 2014 bis 2018 Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und von Oktober 2017 bis zur Bildung des Kabinett Merkel IV im März 2018 zudem kommissarischer Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zuletzt war er von 2021 bis 2026 Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina.
Nach seinem Grundschulbesuch in Obernzenn und seinem Abitur 1976 am Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium in Bad Windsheim leistete Schmidt seinen Grundwehrdienst bei der 1. Gebirgsdivision ab und absolvierte ab 1977 ein Studium der Rechtswissenschaft in Erlangen und Lausanne, das er 1982 mit dem ersten und 1985 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Er war Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung. Von 1985 bis zur Übernahme des Amtes als Parlamentarischer Staatssekretär im Jahr 2005 war er als Rechtsanwalt zugelassen.
Schmidt wurde 1974 Mitglied der Jungen Union und der CSU. Er war von 1980 bis 1982 Vorsitzender des JU-Kreisverbandes Neustadt an der Aisch und von 1982 bis 1991 des JU-Bezirksverbandes Mittelfranken.
Schmidt war von 1989 bis 1993 und ist seit 1999 erneut Mitglied des CSU-Landesvorstandes. Von 1999 bis April 2009 war er auch Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Fürth-Stadt. Schmidt ist seit Mai 2010 Landesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CSU. Von 2004 bis 2014 war er zudem Landesvorsitzender des Arbeitskreises Außen-, Sicherheits- und Europapolitik (ASP) der CSU. Im Mai 2011 wurde er außerdem stellvertretender Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU.
Schmidt wurde am 8. Oktober 2011 zu einem der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden gewählt.
Von 1984 bis 1990 gehörte Schmidt dem Gemeinderat seines Heimatortes Obernzenn und dem Kreistag des Kreises Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim an.
Von 1990 bis 2021 war Schmidt Mitglied des Deutschen Bundestages. Er war von 1991 bis 2002 Vorsitzender des AK Arbeitskreises V (Auswärtiges, Verteidigung, Europa) der CSU-Landesgruppe. Von 2002 bis 2005 war er Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verteidigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und deren verteidigungspolitischer Sprecher. Er war zudem Berichterstatter für das Parlamentsbeteiligungsgesetz und zur Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren.
Von 1994 bis 1998 war er Vorsitzender der deutsch-israelischen und von 1998 bis 2005 Vorsitzender der deutsch-britischen Parlamentariergruppe. Darüber hinaus war er Mitglied der deutsch-baltischen, der deutsch-kroatischen und der deutsch-tschechischen Parlamentariergruppe sowie Berichterstatter im Parlament für den Deutsch-Tschechoslowakischen Vertrag von 1992 und den Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag von 1991. Der Bundesminister des Auswärtigen berief ihn 1997 in den Beirat des deutsch-tschechischen Gesprächsforums.
Christian Schmidt zog stets als direkt gewählter Abgeordneter des Bundestagswahlkreises Fürth in den Bundestag ein. Bei der Bundestagswahl 2013 erreichte er 49,2 Prozent der Erststimmen. 2017 mit 39,9 % der Erststimmen für den 19. Deutschen Bundestag.
Im 19. Deutschen Bundestag war Schmidt ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und stv. Mitglied dem Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik.
Nach seiner Wahl zum Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina zog Christian Schmidt seine Bewerbung als Kandidat für die CSU im Wahlkreis Fürth zurück und schied nach Ende der 19. Wahlperiode aus dem Bundestag aus.
Ab dem 23. November 2005 war Schmidt Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung. In dieser Zeit arbeitete er unter den Ministern Franz Josef Jung, Karl-Theodor zu Guttenberg und Thomas de Maizière. In Schmidts Amtszeit fallen unter anderem der Streit um eine Rehabilitierung des Inspekteurs der Jagdflieger im Zweiten Weltkrieg Werner Mölders (2007), die Neuausrichtung der Bundeswehr (seit 2010) und der Rücktritt zu Guttenbergs als Folge der Plagiatsaffäre, den er anfangs gegen die Vorwürfe verteidigte.
Christian Schmidt hat sich maßgeblich für die Einrichtung und ausreichende Finanzierung der sogenannten „Härtefall-Stiftung“ eingesetzt. Durch diese Stiftung, die unter dem Dach des Soldatenhilfswerks im Mai 2012 gegründet wurde, soll in besonderen Härtefällen, die auf Grund der Ausübung der dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten, eine gewisse Unterstützung – auch außerhalb des geltenden Versorgungsrechts – ermöglicht werden.
In der Regierung Merkel III wechselte Schmidt 2013 als Staatssekretär in das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Am 17. Februar 2014 trat Schmidt die Nachfolge von Hans-Peter Friedrich als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft an. Ab 24. Oktober 2017 war Schmidt auch kommissarisch Bundesverkehrsminister, nachdem Alexander Dobrindt dieses Amt nach seiner Wahl zum Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag aufgegeben hatte.
Im November 2017 stimmte Schmidt als deutscher Minister bei der EU einer Verlängerung der EU-weiten Zulassung des umstrittenen Herbizides Glyphosat um fünf Jahre zu, obwohl aufgrund eines Vetos von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung eine Enthaltung vorgesehen war. Die Stimmen Deutschlands waren ausschlaggebend für die Verlängerung der EU-Zulassung von Glyphosat durch die EU. Das deutsche Landwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass die EU-Kommission ohnehin in jener Woche die Lizenz erneuert hätte. Schmidt habe als Gegenleistung für seine Zustimmung mehrere Punkte für Deutschland ausgehandelt. So solle die Rolle von Biodiversität und Tierschutz gestärkt werden, über Gefahren weiter aufgeklärt und Genehmigungsverfahren verbessert werden. Diese Punkte finden sich in einem Anhang der Durchführungsverordnung. Schmidt erklärte zudem im TV-Sender ARD, er wolle den Einsatz von Glyphosat „sehr stark reglementieren“ und ein Verbot der Privatanwendung prüfen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte am folgenden Tag fest, die Zustimmung trotz Veto von Umweltministerin Hendricks sei ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung und rügte Schmidt für sein Verhalten. Die Zustimmung habe „nicht der Weisungslage, die von der Bundesregierung ausgearbeitet war“ entsprochen. Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung war die Zustimmung des Landwirtschaftsministeriums trotz fehlender Beschlusslage der Regierung sowie widersprechendem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD monatelang vorbereitet worden; auch CSU-Chef Horst Seehofer sei über das Vorgehen informiert gewesen. Demnach erhielt Schmidt bereits seit Juli 2017 Empfehlungen vom Fachreferat für Pflanzenschutz dahingehend, überprüfen zu lassen, ob man auch ohne Zustimmung des Umweltministeriums der Verlängerung zustimmen könne. Mehrere Wochen später bat das Fachreferat für Pflanzenschutz darum, Kanzlerin Merkel davon zu überzeugen, ihre Richtlinienkompetenz für die Entscheidung zu nutzen, und im Oktober drängte die Fachabteilung auf „Zustimmung ohne ressortabgestimmte Haltung“.
Die SPD zeigte sich empört über Schmidts Entscheidung und sprach von „Vertrauensbruch“. Oppositionspolitiker kritisierten das Vorgehen als „Lobby-Entscheidung“ für Monsanto und die Bayer AG, die den Glyphosat-Produzenten Monsanto übernehmen wollte. Der Umweltschutzverband BUND sprach von einem „beispiellosen Foulspiel“.