An diesem Tag

Christian Klar

Deutscher Terrorist, ehemaliges Mitglied der RAF

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Christian Georg Alfred Klar (* 20. Mai 1952 in Freiburg im Breisgau) ist ein verurteilter deutscher linksextremistischer Terrorist, der bei der Roten Armee Fraktion (RAF) aktiv war. Er gilt als eine der Schlüsselfiguren der zweiten Generation. Zwischen 1977 und 1982 war er an mehreren Anschlägen und Überfällen beteiligt, wurde 1982 verhaftet und in zwei Gerichtsverfahren wegen gemeinschaftlich verübten, neunfachen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Klars später abgelehntes Gnadengesuch sorgte 2007 für eine öffentliche Diskussion. Er wurde am 19. Dezember 2008 vorzeitig entlassen, nachdem der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden war.

Klar stammt aus dem Bildungsbürgertum; seine Mutter war Gymnasiallehrerin für Physik und Mathematik in Karlsbad, sein Vater Alfred war Vizepräsident des Oberschulamtes Karlsruhe. Er ist der zweitälteste von fünf Geschwistern, darunter eine Schwester. Klar besuchte das Hans-Thoma-Gymnasium Lörrach und wechselte auf das Eichendorff-Gymnasium Ettlingen, an dem er 1972 das Abitur ablegte. Kurzzeitig studierte er Geschichte und Philosophie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Dort besuchte er u. a. ein Proseminar des Historikers Hartmut Soell. Über sein Studium reflektierte er später: „Ich bin ein paar Mal hingegangen, habe auch die Bibliothek benutzt, war aber desillusioniert von Nährwert und Zurichtung sozusagen.“ Zeitweilig war er Mitglied der FDP und der Jungdemokraten. 1973 verweigerte er den Wehrdienst mit der Begründung, er habe eine „zutiefst lebensbejahende Haltung“, wodurch ihn nichts veranlassen könne, „einen Menschen zu verletzen oder zu töten“.

RAF-Aktivitäten und Verhaftung

1973 zog Christian Klar zusammen mit seiner Freundin Adelheid Schulz und Günter Sonnenberg in eine Wohngemeinschaft nach Karlsruhe, später zog auch Knut Folkerts dort ein. Am 30. Oktober 1974 nahm er, um gegen die Haftbedingungen gefangener RAF-Mitglieder zu protestieren, an der Besetzung des Hamburger Büros von Amnesty International durch das dortige Komitee gegen Folter teil, einem „Talentschuppen“ der RAF. Von den beteiligten 32 Personen ging eine Reihe in den Untergrund und schloss sich der zweiten Generation der RAF an, darunter auch Klar, der spätestens im Herbst 1976 Mitglied wurde. Die erste nachweisbare Verbindung Klars zur RAF waren vier Waffen, die er gemeinsam mit Siegfried Haag und Roland Mayer am 27. Oktober 1976 im Aostatal beschaffte und von denen eine später bei der Schleyer-Entführung benutzt wurde. Er gilt neben Brigitte Mohnhaupt und Peter-Jürgen Boock als eine der „Schlüsselfiguren“ der zweiten RAF-Generation; laut Stefan Aust bildete Klar ab 1979 mit Mohnhaupt die „Doppelspitze“ der RAF. Für Butz Peters war Klar ein „eiskalter Macher“: „Immer die nächste ‚Aktion‘ im Sinn.“ Der Historiker Tobias Wunschik bezeichnet Klar als „Macher“ mit Schwächen in der Ausführung; sein „wenig ausgeprägter ideologischer Hintergrund“ sei mit dafür verantwortlich, dass er nur in Abwesenheit Mohnhaupts in der Gruppenhierarchie herausragte.

Am 5. Januar 1977 wurden er und Günter Sonnenberg beim Überschreiten der Grenze zur Schweiz bei Riehen kontrolliert. Darauf kam es zu einer Schießerei, bei der ein Grenzwächter schwer verletzt wurde. Den beiden Männern gelang darauf die Flucht.

Wenige Stunden nach der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback benannten die Ermittler Klar am 7. April 1977 als mutmaßlichen Mittäter; kurz darauf wurde öffentlich nach ihm gefahndet. Im Jahr 1977 ging es der RAF-Führung laut Klar darum, „den revolutionären Prozess in Gang zu setzen“ (Offensive 77); nach dem Deutschen Herbst und der Todesnacht von Stammheim wurde die Strategie geändert hin zu einer Integration „militärischer“ mit politischen Kämpfen, die durch die Verhaftung und Tode der meisten Mitglieder der zweiten RAF-Generation in den nächsten Jahren nicht zur Ausführung kam. Klar war an den meisten Anschlägen und Überfällen der RAF zwischen 1977 und 1982 beteiligt (zu Einzelheiten siehe das Gerichtsverfahren). Seine Tatbeiträge sind vor allem deshalb weitgehend geklärt, weil er eine Reihe von Fingerabdrücken hinterließ und einige RAF-Aussteiger in der DDR nach ihrer Enttarnung 1990 umfassende Aussagen machten. Nach einer Tuberkulose-Erkrankung 1979 erholte sich Klar im Südjemen und in der DDR. Zusammen mit Wolfgang Beer handelte Klar die von Inge Viett angebahnte Aufnahme von RAF-Aussteigern in der DDR im Juli 1980 mit einem MfS-Offizier in Königs Wusterhausen aus. In mehrwöchigen DDR-Aufenthalten wurde Klar Anfang der 1980er Jahre mit anderen RAF-Mitgliedern militärisch geschult, unter anderem durch Schießübungen, in Sprengstofftechnik und in der Bedienung der Panzerfaust RPG-7.

Nach mehreren erfolglosen Festnahmeversuchen verhaftete die Polizei Klar am 16. November 1982 bei Friedrichsruh im Sachsenwald bei Hamburg, wo sich ein Waffendepot der RAF (Codename „Daphne“) befand. Am 18. November 1982 wurde der Zugriff mit Ortsskizze auf der Schleswig-Holsteinischen Landespressekonferenz präsentiert. Das BKA hatte, nachdem im Oktober 1982 Brigitte Mohnhaupt und Adelheid Schulz an einem RAF-Erddepot bei Frankfurt am Main festgenommen worden waren, öffentlich erklärt, Hinweise lediglich auf RAF-Erdverstecke im Raum Rhein-Main-Neckar zu haben, um den Eindruck zu erwecken, das Depot bei Hamburg sei unbekannt. Klar war der „letzte Kopf“ (so Butz Peters) der 38 RAF-Angehörigen der zweiten Generation, der in Haft kam. Der frühere Leiter des Bundeskriminalamts Horst Herold gab daraufhin die Einschätzung ab, „die alte RAF“ sei mit Klars Festnahme „zu Ende gegangen“.

Die Hauptverhandlung gegen Klar beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart – angeklagt gemeinsam mit Brigitte Mohnhaupt – begann im Februar 1984. Der Antrag der Verteidigung vom 13. Dezember 1984, das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen, war erfolglos. Auf das Vorbringen, die Angeklagten unterlägen als Kombattanten sowohl dem völkerrechtlichen Kombattantenprivileg als auch strafrechtlicher Immunität, ging das Gericht nicht ein und beschloss, die Hauptverhandlung fortzusetzen. Der Senat kam in seinem Urteil vom 2. April 1985 zu der Überzeugung, dass Klar die folgenden Taten in Mittäterschaft begangen hatte:

5. Januar 1977 – Versuchter Mord an einem schweizerischen Grenzbeamten in Riehen und einem Autofahrer, dessen Fahrzeug er raubte

7. April 1977 – Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinem Fahrer und dem Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, der sich zufällig ebenfalls im Auto befand

30. Juli 1977 – Mord an Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank

25. August 1977 – Versuchter Raketenanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft

5. September 1977 – Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Ermordung seines Fahrers und seiner drei Leibwächter

18. Oktober 1977 – Ermordung Hanns Martin Schleyers

15. September 1981 – Anschlag mit einer Panzerfaust auf den Oberkommandierenden der US-Streitkräfte in Europa, Frederick J. Kroesen, seine Frau, seinen Fahrer und einen Begleiter

Der Senat sah folgende Straftatbestände erfüllt: Neunfacher vollendeter und elffacher versuchter Mord, begangen teilweise in Tateinheit mit vollendeter und versuchter Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, versuchte Nötigung von Verfassungsorganen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Klar wurde zu einer fünffachen lebenslangen Freiheitsstrafe und zusätzlich 15 Jahren zeitiger Strafe verurteilt, was nach der bestehenden Rechtslage eine Mindesthaftzeit von 82,5 Jahren bedeutet hätte (vgl. § 57a StGB). Nachdem das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 die Bildung einer Gesamtstrafe auch für lebenslange Freiheitsstrafen eingeführt hatte, änderte der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung vom 16. Juli 1986 das Urteil gegen Klar auf eine einfache lebenslange Freiheitsstrafe, die sämtliche Taten umfasst (§ 54 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 55 StGB).

1992 kam es nach belastenden Aussagen von RAF-Aussteigern in der DDR zu einem weiteren Prozess gegen Christian Klar und Peter-Jürgen Boock vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Dieses sah es als erwiesen an, dass Klar an einem Banküberfall in Zürich am 19. November 1979 beteiligt gewesen war und im Anschluss daran in der Einkaufsunterführung Shopville Schüsse auf Polizisten und Passanten „in Tötungsabsicht“ abgegeben hatte. Am 3. November 1992 wurde Klar für diese Taten und für die 1985 abgeurteilten durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe wiederum zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. In diesem Urteil wurde die „besondere Schwere der Schuld“ Klars festgestellt, die eine vorzeitige Haftentlassung verzögert und erschwert. Diese war im Urteil von 1985 noch nicht enthalten gewesen, da die Entscheidung darüber nach der alten Rechtslage nicht den erkennenden Schwurgerichten, sondern den Strafvollstreckungskammern oblag. Als nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 diese Zuständigkeit auf die erkennenden Gerichte übertragen worden war, konnte das Oberlandesgericht diese Feststellung treffen.

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