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Bundesverband der Deutschen Industrie

Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister

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Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) ist der Spitzenverband der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin. Darüber hinaus verfügt der BDI über weitere Büros im Ausland und ist somit international vertreten.

Der BDI spricht für 39 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund 8 Millionen Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Insgesamt 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene. Der BDI ist Mitglied im Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft.

Präsident des BDI ist seit dem 1. Januar 2025 Peter Leibinger.

Ursprung des BDI ist der Reichsverband der Deutschen Industrie (RDI). Dieser wurde in der Zeit des Nationalsozialismus am 19. Juni 1933 mit der Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände am 19. Juni 1933 zum Reichsstand der Deutschen Industrie vereinigt. Die Vertretung der Industrieunternehmen übernahm die Reichsgruppe Industrie. Diese wurde mit Kriegsende 1945 aufgelöst.

Im Jahr 1949, dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland, wurde in München der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gegründet. Der DGB vertritt ausschließlich die Interessen der Arbeitnehmer. Am 19. Oktober 1949, nur eine Woche nach der Gründung des DGB, gründeten daraufhin Vertreter von 32 Wirtschaftsverbänden und Arbeitsgemeinschaften den Ausschuss für Wirtschaftsfragen der industriellen Verbände. Diese Benennung berücksichtigte die Bedenken der Alliierten gegenüber einem permanent tätigen industriellen Spitzenverband. Die Alliierten betrachteten eine Spitzenvertretung, die die Interessen seitens der Unternehmer vertritt, nun allerdings als notwendig. Am 1. Juli 1949 stimmten die Vertreter der Militärregierung der Satzung einer solchen Vertretung zu. Zu Beginn des Jahres 1950 wurde der Verein in Bundesverband der Deutschen Industrie umbenannt.

Zwischen 1950 und 1999 befand sich der Hauptsitz des BDI im Haus der Deutschen Industrie in Köln.

Als Dachorganisation ist der Spitzenverband für die Wahrnehmung und Förderung aller Anliegen der unter dem Dach des BDI zusammengeschlossenen Industriezweige verantwortlich. Dies berechtigt ihn jedoch nicht zur Vertretung sozialpolitischer Belange. Diese Funktion ist der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vorbehalten. Die BDI-Satzung beschränkt den Kreis der Mitglieder auf industrielle Spitzenverbände und Arbeitsgruppen (§ 4 Abs. 2). Folglich können Einzelunternehmen oder Unternehmensgeflechte keine Mitgliedschaft erwirken. Aus politikwissenschaftlicher Sicht ist der BDI als eine Interessengruppe in den Verbandssektoren „Wirtschaft und Arbeit“ sowie als „ein Investorenspitzenverband von industriellen Branchen- und Fachverbänden“ bezeichnet worden. Als Interessenvertretung der Industrie betreibt der Spitzenverband Interessenartikulation, im Anschluss an den Prozess der verbandsinternen Meinungsbildung. Der BDI betreibt weltweit Lobbyarbeit im Sinne von industriell tätigen Unternehmen und wird in „allen wirtschaftsrelevanten Gesetzgebungsprozessen gehört“.

Der BDI beschäftigt sich mit verschiedenen Themen, die von folgenden 18 Ausschüssen behandelt werden: Ausschuss Außenwirtschaft; Ausschuss Digitale Wirtschaft, Telekommunikation und Medien; Ausschuss Energie- und Klimapolitik; Geld-, Kredit- und Währungsausschuss; Ausschuss für Gesundheitswirtschaft; Ausschuss Öffentliches Auftragswesen; Rechtsausschuss; Ausschuss für gewerblichen Rechtsschutz; Ausschuss Rohstoffpolitik; Ausschuss für Sicherheit; Steuerausschuss, Ausschuss Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit; Ausschuss für Verbraucherpolitik; Verkehrsausschuss; Ausschuss für Wettbewerbsordnung sowie Fachausschuss Bildung und Mittelstandsausschuss. Der BDI arbeitet diesbezüglich mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zusammen.

An der Spitze des BDI steht das Präsidium. Dies setzt sich aus

einem Präsidenten, seinem gewählten Nachfolger und seinem unmittelbaren Vorgänger sowie

sieben weiteren Stellvertretern und der Schatzmeisterin (Vizepräsidentin) und

ferner 15 weiteren Mitgliedern, die durch den Vorstand zu wählen sind, zusammen.

Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden, gemeinsam mit den Vorsitzenden der Mitgliedsverbände, den Vorstand. Sofern Angelegenheiten des Bundesverbandes nicht durch gesetzliche Vorschriften oder durch die Satzung anderen Organen vorbehalten sind, ist der Vorstand für diese zuständig. Aktueller Präsident des BDI ist Peter Leibinger.

Präsidenten des BDI waren seit der Gründung 1949:

1977 (Jan.–Okt.): Hanns Martin Schleyer

1978 (Jan.–Sept.): Nikolaus Fasolt

1985–1986: Hans Joachim Langmann

Hauptgeschäftsführer des BDI waren seit der Gründung 1949:

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