An diesem Tag

Bundestagswahl 2017

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

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Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt. Die Wahlbeteiligung betrug 76,2 %, etwa 5 Prozentpunkte mehr als 2009 (70,8 %) und 2013 (71,5 %).

In den 19. Bundestag wurden aufgrund von Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten 709 Kandidaten gewählt, die erstmals (die Wahl 1949 ausgenommen) sechs verschiedene Bundestagsfraktionen bildeten. Da CDU und CSU sich üblicherweise in einer gemeinsamen Fraktion zusammenschließen, aber nach Bundesländern getrennt antreten, kamen erstmals insgesamt sieben Parteien über die 5-%-Hürde.

Stärkste Kraft im neuen Bundestag wurden mit einem Anteil von 32,9 % der gültigen Zweitstimmen bei einem Verlust von 8,6 Prozentpunkten erneut die Unionsparteien, die damit jedoch ihr bis dahin schlechtestes Ergebnis seit 1949 erzielten. Die SPD mit Spitzenkandidat Martin Schulz erhielt 20,5 % der Stimmen (minus 5,2 Prozentpunkte); sogar weniger als bei jeder Bundestagswahl zuvor. Die AfD zog erstmals in den Bundestag ein und wurde mit 12,6 % drittstärkste Kraft. Die FDP, 2013 an der 5-Prozent-Hürde gescheitert, kehrte mit 10,7 % in den Bundestag zurück. Linke (9,2 %) und Grüne (8,9 %) gewannen leicht an Stimmen.

Die regierende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD erhielt 53,4 % der Stimmen, deutlich weniger als die 67,2 % bei der Bundestagswahl 2013 oder 69,4 % 2005. Mehrwöchige Sondierungsgespräche über eine Koalition aus Union, FDP und Grünen (Jamaika-Koalition) scheiterten, Union und SPD vereinbarten daraufhin (wie bereits nach den Bundestagswahlen 2005 und 2013) eine große Koalition und wählten zum vierten Mal Angela Merkel zur Bundeskanzlerin.

Termin und organisatorische Veränderungen

Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes fand die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 18. Deutschen Bundestages statt. Der 18. Deutsche Bundestag trat am 22. Oktober 2013 zusammen. Demzufolge hätte die Wahl, die gemäß § 16 Bundeswahlgesetz an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss, am 27. August, 3., 10., 17., 24. September, 1., 3. (Tag der Deutschen Einheit), 8., 15. oder spätestens am 22. Oktober 2017 stattfinden können. Auf Vorschlag des Bundeskabinetts vom 18. Januar 2017 fertigte Bundespräsident Joachim Gauck am 23. Januar 2017 die Anordnung über den 24. September 2017 als Tag der Bundestagswahl aus, am 26. Januar 2017 wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 74).

Im März 2017 wurde die Bundeswahlordnung geändert; seitdem ist das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ausdrücklich verboten (§ 56 Abs. 2 Satz 1 BWO).

Die Briefwahl vor dem eigentlichen Wahltermin war möglich durch persönliche oder schriftliche (teils auch online) Beantragung des Wahlscheins bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Bezirk bis zum 22. September 2017.

Das Bundesgebiet war 2017 in 299 Wahlkreise eingeteilt (Bundeswahlgesetz (BWG) vom 3. Mai 2016). Für die Bundestagswahl 2017 grenzte der Gesetzgeber basierend auf dem Gebietsstand vom 29. Februar 2016 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung insgesamt 34 Wahlkreise neu ab.

Laut dem Bundeswahlleiter waren am Wahltag im Bundesgebiet 61.688.485 Deutsche wahlberechtigt, davon 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer. Etwa 3 Millionen von ihnen waren Erstwähler.

An der Bundestagswahl konnten Parteien mit Landeslisten und Direktkandidaten sowie einzelne Personen als Direktkandidaten teilnehmen. Parteien, die nicht im Bundestag (CDU, SPD, Linke, Grüne und CSU) oder in einem Landesparlament seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten (FDP, AfD, Freie Wähler) vertreten waren, mussten bis zum 19. Juni 2017 (97. Tag vor der Wahl) ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen. Dies taten 63 Parteien und politische Vereinigungen. Neben den obigen acht Parteien wurden 40 weitere Vereinigungen als Parteien anerkannt. Landeslisten und Direktkandidaten mussten bis zum 17. Juli 2017 eingereicht werden, wobei Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, für ihre Landeslisten und Direktkandidaten Unterstützungsunterschriften vorlegen mussten. Die Landeswahlausschüsse entschieden am 28. Juli 2017 über die Zulassung dieser Wahlvorschläge. Insgesamt wurden Landeslisten von 34 Parteien zur Wahl zugelassen.

Mitglieder folgender acht Parteien traten nur als Wahlkreiskandidaten an:

Bündnis C – Christen für Deutschland (4 Wahlkreisvorschläge)

DIE VIOLETTEN – Die Violetten (5 Wahlkreisvorschläge)

FAMILIE – Familien-Partei Deutschlands (1 Wahlkreisvorschlag)

DIE FRAUEN – Feministische Partei Die Frauen

Neue Liberale – Die Sozialliberalen (3 Wahlkreisvorschläge)

UNABHÄNGIGE – Unabhängige für bürgernahe Demokratie

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