Die Bundesregierung der Vereinigten Staaten (englisch Federal government of the United States) umfasst nach der US-Verfassung alle Staatsorgane der Bundesebene der Vereinigten Staaten von Amerika (der Begriff ist somit im Deutschen irreführend, weil dort unter „Regierung“ nur der exekutive Teil gemeint wird). Sie besteht aus drei separaten Zweigen:
Legislative: Kongress (Senat und Repräsentantenhaus),
Exekutive: Präsident, Kabinett und der nachgeordnete Verwaltungsapparat („Administration“), sowie
Judikative: Oberster Gerichtshof und weitere Bundesgerichte.
Durch ein System der Gewaltenteilung (Checks and Balances) hat jeder dieser Zweige die Möglichkeit und Aufgabe, eigenständig zu arbeiten und auf die anderen Zweige kontrollierend einzuwirken.
Artikel 1 der Verfassung weist alle legislative Macht der Bundesregierung dem Kongress zu, der in zwei Kammern geteilt ist, den Senat und das Repräsentantenhaus. Der Senat besteht aus je zwei Mitgliedern für jeden Bundesstaat. Gegenwärtig hat er 100 Mitglieder. Die Verteilung der Sitze im Repräsentantenhaus richtet sich im Gegensatz dazu nach der Bevölkerung der einzelnen Bundesstaaten; die Verfassung schreibt keine konkrete Zahl an Abgeordneten fest. Die Mitglieder beider Kammern werden in fast allen Staaten nach relativem Mehrheitswahlrecht bestimmt. Die einzigen Ausnahmen sind Louisiana und Washington, die beide Stichwahlen benutzen, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht.
Die Verfassung der USA beinhaltet keine spezifischen Angaben zur Errichtung von Kongressausschüssen. Im Zuge des Wachstums der Nation ergab sich die Notwendigkeit, das Gesetzgebungsverfahren zu vertiefen. Der 108. Kongress (2003–2005) hatte 19 ständige Ausschüsse im Repräsentantenhaus und 17 im Senat. Außerdem gibt es noch vier weitere gemeinsame dauerhafte Ausschüsse mit Mitgliedern aus beiden Kammern. Diese Ausschüsse dienen der Beratschlagung zu den Themen Library of Congress, Presse, Steuern und Wirtschaft. Aufgrund der Zunahme der Arbeitslast haben die Kongressausschüsse etwa 150 Unterausschüsse gebildet.
Der Kongress hat die Aufgabe, den exekutiven Zweig zu beaufsichtigen und zu beeinflussen. Die Aufsicht durch den Kongress soll Verschwendung und Bestechung verhindern, Grundrechte sichern, auf die Durchsetzung der Gesetze achten, Informationen für Gesetzesentwürfe sammeln, die Öffentlichkeit über neue Gesetzesentwürfe informieren und die Verwaltungsarbeit der Exekutive bewerten. Die Aufsicht bezieht sich dabei auf Kabinettsabteilungen, Verwaltungsbehörden, Aufsichtskommissionen und das Präsidentenamt. Ausgeübt wird die Aufsichtsfunktion in vielen Formen, darunter:
Untersuchungen und Anhörungen durch Ausschüsse
Formelle Konsultationen mit dem und Berichte vom Präsidenten
Beratung und Zustimmung des Senats zu bestimmten Ernennungen des Präsidenten und zu Bundesverträgen
Amtsmissbrauchsuntersuchungen im Repräsentantenhaus und Amtsenthebungsverfahren im Senat
Beschlussfassungen nach dem 25. Amendment, falls der Präsident das Amt nicht mehr führen kann oder das Amt des Vizepräsidenten vakant wird
Formlose Treffen zwischen Vertretern der Legislative und Exekutive
Arbeit von Kongressvertretern in Regierungskommissionen
Studien der Kongressausschüsse und Unterstützungsbehörden wie dem Congressional Budget Office und dem General Accountability Office, die alle dem Kongress zugeordnet sind.
Gesetzgeberische Kompetenzen des Bundes
Die US-Verfassung gibt dem Kongress explizit eine Reihe von Gesetzgebungskompetenzen. Diese beinhalten Kompetenzen zur Festlegung des: