Der Bundesrat (abgekürzt BR; französisch Conseil fédéral, CF; italienisch Consiglio federale, CF; rätoromanisch , CF) ist die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gemäss Art. 174 der Bundesverfassung die «oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes». Bundesrat und Bundesverwaltung bilden zusammen die Exekutive der Schweiz auf Bundesebene. Der Bundesrat als Ganzes (und nicht der Bundespräsident) übt auch die protokollarischen Funktionen aus, die in anderen Ländern dem Staatsoberhaupt obliegen.
Der Bundesrat besteht aus sieben gleichberechtigten, von der Vereinigten Bundesversammlung fest auf vier Jahre gewählten Mitgliedern. Jedes Mitglied steht einem Eidgenössischen Departement vor, jedoch sind alle Mitglieder für die Regierungsarbeit gemeinsam verantwortlich. Zwei Mitglieder sind jeweils für die Dauer von einem Jahr Bundespräsident und Vizepräsident. Der Bundespräsident leitet die Sitzungen des Bundesrats, die in der Regel im Bundeshaus in Bern stattfinden.
Die einzelnen Mitglieder des Rates werden ebenfalls «Bundesrat» genannt; falls es aus sprachlichen Gründen nötig ist, zwischen der Behörde und dem Ratsmitglied zu unterscheiden, heisst das Kollegium auch «Gesamtbundesrat». Als weibliche Form ist heute «Bundesrätin» üblich. Ehemalige Ratsmitglieder werden als «alt Bundesrat» resp. «alt Bundesrätin» bezeichnet.
Der Bundesrat hat seit 1. April 2025 folgende Zusammensetzung (in der Reihenfolge der Anciennität, die bei den Wahlen eine Rolle spielt):
Die Bundesverfassung besagt in Art. 175 Abs. 4, dass «die Landesgegenden und Sprachregionen» im Bundesrat «angemessen vertreten» sein sollen. Eine statistische Auswertung zu der Frage, ob dies seit 1848 gelungen ist, findet sich unten im Abschnitt Regionen.
In der Schweiz herrscht eine Konkordanzdemokratie. Unter der Konkordanz wird der Wille verstanden, möglichst viele verschiedene Parteien, Minderheiten und gesellschaftliche Gruppen in einen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Die Konkordanz wird bei der Zusammenstellung des Bundesrats vom Parlament berücksichtigt. Sie ist nicht in der Bundesverfassung verankert. Vielmehr ist sie während Jahrzehnten zur Tradition geworden.
Aufgrund der Konkordanz hat sich 1959 die sogenannte Zauberformel herausgebildet. Nach dieser Formel durften die drei wählerstärksten Parteien, SP, FDP und CVP (letztere wurde 2021 zu Die Mitte) je zwei und die viertstärkste, SVP, einen Sitz im Bundesrat beanspruchen. Diese Zusammensetzung blieb bis 2003 unverändert. Danach wechselte ein Sitz von der CVP zur SVP, nachdem diese zur wählerstärksten Partei aufgestiegen war. Die neue Zusammensetzung der 2:2:2:1-Formel wurde teilweise «neue Zauberformel» genannt oder weiterhin einfach «Zauberformel». 2008 bis 2015 wich die Zusammensetzung des Bundesrates von der «Zauberformel» ab: Nachdem ihre beiden Bundesratsmitglieder aus der SVP ausgetreten waren, war die SVP, obwohl stimmenstärkste Partei, 2008 zunächst mit keinem, ab Ende 2008 nur mit einem Bundesrat vertreten. Von 2019 bis 2023 wurde die «Zauberformel» erneut nicht mehr eingehalten, da die Grünen in den National- und Ständeratswahlen vorübergehend zur viertstärksten Partei aufgestiegen, jedoch weiterhin nicht im Bundesrat vertreten waren. In den Parlamentswahlen 2023 wurde die Mitte wieder viertstärkste Partei.
Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung bestehend aus National- und Ständerat mit absolutem Mehr gewählt. Verschiedene Versuche zur Einführung der Volkswahl des Bundesrates blieben bisher erfolglos. Jeweils in der ersten Session des neu gewählten Parlaments, also zu Beginn seiner vierjährigen Legislaturperiode, findet eine Gesamterneuerungswahl des Bundesrates statt. Dazwischen werden jährlich von der Vereinigten Bundesversammlung aus den Bundesratsmitgliedern der Präsident (Bundespräsident) und der Vizepräsident des Bundesrates für das kommende Jahr bestimmt. Falls ein einzelner Bundesrat vor Ablauf der Amtszeit zurücktritt, wird ein Nachfolger gewählt, der aber nur bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl gewählt ist. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Komplimentswahl üblich: Amtierende Bundesräte kandidierten als Nationalräte, um sich ihre Legitimation als Regierungsmitglieder durch die Stimmberechtigten bestätigen zu lassen; erst danach folgte die Wiederwahl durch die Bundesversammlung.
Wählbar ist grundsätzlich jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger. Bei jeder Wahl melden sich einige Bewerber aus dem «gewöhnlichen Volk». Im Laufe der Geschichte hat sich jedoch ein nicht leicht darzustellendes Wahlverfahren mit zahlreichen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln entwickelt, dessen Ziel eine möglichst «gerechte», ausgewogene Vertretung der Bevölkerung im Sinne der schweizerischen Konkordanzdemokratie ist. Das Verfahren richtet sich nach Art. 175 BV und Art. 130, 131, 132, 133 und 134 ParlG.
Nach der Wahl von Simonetta Sommaruga in den Ersatzwahlen 2010 erhielt der Bundesrat erstmals eine Frauenmehrheit (vergleiche Frauenanteile ab 1971), die er mit der Wahl Alain Bersets als Nachfolger der nicht mehr kandidierenden Micheline Calmy-Rey auf 1. Januar 2012 wieder verlor. Danach beruhte die Zusammensetzung des Bundesrats auf den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 9. Dezember 2015 sowie der Ersatzwahl vom 20. September 2017. Bei der Bundesratswahl vom 5. Dezember 2018 wurden Viola Amherd (CVP) und Karin Keller-Sutter (FDP) als Ersatz für die zurückgetretenen Bundesräte Johann Schneider-Ammann (FDP) und Doris Leuthard (CVP) gewählt. Amherd und Keller-Sutter haben ihr Amt am 1. Januar 2019 angetreten. An den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 11. Dezember 2019 wurde die amtierende Regierung bestätigt.
Am 7. Dezember 2022 fand die ergänzende Bundesratswahl 2022 statt, da Ueli Maurer (SVP) und Simonetta Sommaruga (SP) ihren Rücktritt per Ende Jahr angekündigt hatten. Gewählt wurden Albert Rösti (SVP) und Elisabeth Baume-Schneider (SP). An den letzten Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates vom 13. Dezember 2023 wurde Beat Jans (SP) als Bersets Nachfolger gewählt.
Eine Nichtwiederwahl eines amtierenden Bundesrates, der sich wieder zur Wahl stellt, ist nicht üblich und geschah seit 1848 erst viermal, in jüngster Zeit wurden am 10. Dezember 2003 Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und am 12. Dezember 2007 Bundesrat Christoph Blocher nicht wiedergewählt. Es gibt auch keine Amtszeitbegrenzung. Nach der Rentenregelung im Jahr 1919 wurden Langzeitbundesräte zur Ausnahme. Daraus ergibt sich eine Amtsdauer von durchschnittlich rund zehn Jahren. Der längstdienende Bundesrat war Karl Schenk von 1864 bis 1895; die längstdienenden Bundesräte im 20. Jahrhundert waren Giuseppe Motta von 1911 bis 1940 und Philipp Etter von 1934 bis 1959. Für gewöhnlich scheidet daher ein Bundesrat auf eigenen Wunsch aus der Behörde aus. Er richtet sein Rücktrittsgesuch an den Nationalratspräsidenten und nennt darin den Zeitpunkt des Rücktritts. Dieser muss nicht mit dem Ende der Legislatur übereinstimmen. In der Wortwahl unterscheidet man je nach Zeitpunkt der Wahl des Nachfolgenden zwischen "Rücktritt" (Wahl des nachfolgenden Bundesrats während der Legislatur) und "Nichtwiederantritt" (Wahl des nachfolgenden Bundesrats zu Beginn der Legislatur nach Parlamentswahlen).
Da ein parlamentarisches Misstrauensvotum in der Verfassung nicht vorgesehen ist, können Bundesräte während der Legislaturperiode nicht abgesetzt werden. Im Falle einer Strafverfolgung gegen ein Mitglied des Bundesrates wegen einer strafbaren Handlung, die sich unmittelbar auf seine amtliche Tätigkeit oder Stellung bezieht, kann die Vereinigte Bundesversammlung «die vorläufige Einstellung im Amt» beschliessen (Art. 14 Abs. 5 VG). Diese Bestimmung ist noch nie zur Anwendung gelangt. Aufgrund massiven äusseren Drucks musste jedoch Elisabeth Kopp ihren Rücktritt einreichen. Eine Vakanz entsteht auch, wenn ein Bundesrat im Amt stirbt, so letztmals bei Bundesrat Willi Ritschard 1983.