Die Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016 (kurz BPW 2016, im Amtsgebrauch auch BPW ’16) war die 13. Direktwahl eines österreichischen Staatsoberhaupts durch das Bundesvolk seit der Bundespräsidentenwahl 1951. Ungewöhnlich war ihre Dauer von über sieben Monaten, konkret von April bis Dezember.
Der seit 2004 amtierende Bundespräsident Heinz Fischer durfte nicht nochmals zur Wiederwahl antreten. Zum ersten Wahlgang am 24. April traten sechs Kandidaten an: fünf Männer und eine Frau. Dies war die höchste Anzahl seit der Wahl im Jahr 1951 mit ebenfalls sechs Kandidaten. Im ersten Wahlgang qualifizierten sich bei einer Wahlbeteiligung von 68,5 % Norbert Hofer mit 35 % und Alexander Van der Bellen mit 21 % der gültigen Stimmen für die Stichwahl.
Aus der Stichwahl am 22. Mai 2016 ging bei einer Wahlbeteiligung von 72,7 % Van der Bellen mit 50,3 % gegenüber Hofer mit 49,7 % als Sieger hervor, was erst nach Auszählung der Briefwahlstimmen am folgenden Tag feststand. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob jedoch aufgrund der von Heinz-Christian Strache als Hofers Zustellungsbevollmächtigtem eingebrachten Wahlanfechtung die Wahl wegen Verstößen gegen das Wahlgesetz bei der Handhabung der Briefwahlstimmen sowie wegen der zu frühen Veröffentlichung von ersten Ergebnissen am Wahltag noch vor Wahlschluss auf, wodurch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs in ganz Österreich erforderlich wurde. Tatsächlich konnten aber keinerlei Manipulationen nachgewiesen werden, und die Wahrscheinlichkeit, dass bei Unterbleiben der Verstöße der andere Kandidat gesiegt hätte, war Statistikexperten zufolge verschwindend gering.
Als Termin für die Wahlwiederholung war zunächst der 2. Oktober 2016 festgelegt worden, aber nach einer Panne bei der Herstellung von Briefwahlunterlagen wurde dieser Wahltermin durch ein gesondertes Bundesgesetz auf den 4. Dezember 2016 verschoben. An dieser Wahl durften auch Bürger teilnehmen, die zum Zeitpunkt der ersten Wahl noch nicht wahlberechtigt waren, wobei als Stichtag für die neu anzulegenden Wählerverzeichnisse der 27. September 2016 festgelegt wurde.
Am 4. Dezember 2016 konnte sich Alexander Van der Bellen mit 53,8 % erneut gegen Norbert Hofer mit 46,2 % der gültigen Stimmen durchsetzen. Die Wahlbeteiligung erhöhte sich gegenüber dem aufgehobenen Wahlgang auf 74,2 %. Am 26. Jänner 2017 wurde er als neuer Bundespräsident angelobt.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bundespräsidentenwahl finden sich im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG), in Verbindung mit dem Art. 60 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für das passive Wahlrecht ist zusätzlich die Vollendung des 35. Lebensjahres erforderlich.
Als Voraussetzung, um als Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten antreten zu können, müssen bei der beim Innenministerium eingerichteten weisungsfreien Bundeswahlbehörde gemeinsam mit dem Kandidatenvorschlag mindestens 6.000 angeschlossene Unterstützungserklärungen vorgelegt werden; gleichzeitig muss gemäß § 7 BPräsWG ein Kostenbeitrag von 3.600 Euro erbracht werden. Letzte Einbringungsfrist ist der 37. Tag vor dem Wahltag um 17 Uhr, dies war diesmal der 18. März 2016. Die Nachfrist zur Behebung von Mängeln, wie etwa einer unzureichenden Anzahl von Unterstützungserklärungen, endete am 22. März 2016. Kandidaten, denen das Einbringen eines gültigen Wahlvorschlags nicht gelang, erhalten gemäß § 9 BPräsWG ihren Kostenbeitrag zurück. Die endgültige Kandidatenliste stand am 24. März 2016 fest.
Gewählt ist jene wahlwerbende Person, die die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 17 erster Satz BPräsWG). Ist dies im ersten Wahlgang für keinen der Wahlwerber der Fall, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben („engere Wahl“, § 18). Bei gleicher Stimmenanzahl zweier Bewerber entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los über die Teilnahme am zweiten Wahlgang (§ 18 letzter Satz).
Für den Fall, dass aus dem zweiten Wahlgang kein Wahlwerber mit Mehrheit gültiger Stimmen (das ist mindestens 50 % plus eine Stimme) hervorgeht, sondern beide Stimmengleichstand erlangt haben, ist nach § 20 Abs. 3 die engere Wahl – unter sinngemäßer Anwendung der Wahlbestimmungen für den zweiten Wahlgang – so lang zu wiederholen, bis sich eine Mehrheit entsprechend § 17 erster Satz (siehe oben) ergibt.
Folgen der Aufhebung des „Habsburgerparagrafen“
Erstmals durften auch „Mitglieder regierender Häuser oder ehemals regiert habender Familien“ zur Wahl antreten. Der Ausschluss vom passiven Wahlrecht zum Bundespräsidenten, von dem – je nach rechtlicher Auslegung – in erster Linie die Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen betroffen waren, fand nicht mehr statt. Die entsprechende Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde vor der Bundespräsidentenwahl 2010 insbesondere vom kaiserlichen Nachfahren Ulrich Habsburg-Lothringen betrieben. Der Ausschluss vom passiven Wahlrecht wurde mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 aufgehoben; die Änderung trat mit dem 1. Oktober 2011 in Kraft. Für die Wahl 2016 hat keine der in Frage kommenden Personen einen Wahlvorschlag eingereicht.
Bei dieser Bundespräsidentenwahl gab es nach Ablauf der Berichtigungsfrist der Wählerlisten 6.382.507 aktiv Wahlberechtigte. Dies waren 1.801 weniger als bei der Nationalratswahl 2013. Die endgültige Zahl der auf Grund ihrer Eintragung in die Wählerevidenz einer Gemeinde wahlberechtigten Auslandsösterreicher betrug 42.830.
Sechs Personen brachten bis zum Stichtag, dem 18. März 2016, gültige Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde ein. Die erforderlichen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen wurden von Richard Lugner in der gesetzlich vorgesehenen dreitägigen Nachfrist, von den anderen Kandidaten bereits am 18. März 2016 der Bundeswahlbehörde vorgelegt.
Irmgard Griss, die Vorsitzende der Untersuchungskommission zur Causa Hypo Alpe Adria, entschloss sich im Oktober 2015, als Präsidentschaftskandidatin anzutreten, so sie dafür genug Unterstützung aus der Bevölkerung findet. Am 18. Dezember gab sie in einer Pressekonferenz ihre Kandidatur als unabhängige Kandidatin bekannt. Ihren Wahlkampf finanzierte sie über ihren dafür gegründeten Unterstützungsverein aus Spenden. Griss wurde von den NEOS sowie der FPÖ zu einem Hearing eingeladen. Während die FPÖ danach die Unterstützung eher ausschloss, gab der NEOS-Parteivorsitzende Matthias Strolz bekannt, Griss Plattformen zu bieten und sie beratend, jedoch nicht finanziell, unterstützen zu wollen. Am 8. März 2016, dem Weltfrauentag, gab Griss bekannt, als erste Kandidatin ihr Antreten bei der Wahl gesichert zu haben.
Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) präsentierte am 28. Jänner 2016 den Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer als Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl. Ursprünglich hätte Ursula Stenzel, die im Zusammenhang mit der Wiener Wahl 2015 zur FPÖ gewechselte ehemalige ÖVP-Bezirksvorsteherin des ersten Bezirks in Wien, als Präsidentschaftskandidatin der FPÖ aufgestellt werden sollen. Da sie jedoch in FPÖ-Parteikreisen zu sehr polarisierte, wurde Norbert Hofer gefragt. Dieser hatte jedoch zunächst eine Kandidatur abgelehnt, da er sich für das Amt des Bundespräsidenten als zu jung empfand. Der FPÖ-Bundesparteivorstand konnte ihn letztlich doch von der Kandidatur überzeugen.
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) präsentierte am 15. Jänner 2016 erwartungsgemäß den damals amtierenden Sozialminister Rudolf Hundstorfer als Kandidaten. Zuvor hatte das Parteipräsidium auf Vorschlag von Bundeskanzler Werner Faymann Hundstorfer einstimmig zum Kandidaten ernannt. Hundstorfer trat, obwohl dies gesetzlich nicht erforderlich war, am 26. Jänner 2016 als Sozialminister zurück; die Bundesregierung wurde am gleichen Tag umgebildet, was drei ihrer SPÖ-Mitglieder betraf.