Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzentwürfe dieses Ministeriums werden im Ausschuss für Gesundheit als vorbereitendem Beschlussorgan des Bundestages erörtert und dort in eine Fassung gebracht, die vom Plenum des Bundestages so beschlossen werden kann. Das BMG hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin.
Zuständiger Bundesminister im Kabinett Merz ist seit dem 29. Juli 2026 Carsten Linnemann (CDU).
Das Bundesministerium wurde 1961 als Bundesministerium für Gesundheitswesen (BMG) gegründet und 1969 dem Bundesministerium für Familie und Jugend eingegliedert, das fortan Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (heute Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hieß.
Nach einer Umbenennung 1986 in Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erfolgte 1991 die Abspaltung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), sodass die ursprüngliche Trennung der Ressorts wiederhergestellt war. Bei dieser Abspaltung erhielt das BMG die für die Gesundheitspolitik wesentliche Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“ vom (damaligen) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und ist erst seitdem der zentrale Akteur in der Gesundheitspolitik. 2002 wurde es um den Bereich Soziales (Renten- und Pflegeversicherung) erweitert (da das Arbeitsministerium mit dem Wirtschaftsministerium zusammengelegt wurde) und nannte sich infolgedessen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). 2005 wurde die Zuständigkeit für die Rente wieder an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen, und seitdem heißt das Ressort erneut Bundesministerium für Gesundheit.
Das Ministerium ist gegliedert in
Parlamentarische Staatssekretäre: Details siehe im entsprechenden unteren Abschnitt
Beamtete Staatssekretäre: Details siehe im entsprechenden unteren Abschnitt
sowie die Fachebene mit den Abteilungen
Zentralabteilung, Europa und Internationales
Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie
Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
Medizin- und Berufsrecht, Prävention
Digitalisierung und Innovation
der Gesetzlichen Krankenversicherung
der Gesetzlichen Pflegeversicherung
Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitssystems
Stärkung der Interessen der Patienten
Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Stabilisierung der Beitragssätze