Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland mit erstem Dienstsitz in Berlin und zweitem Dienstsitz in Bonn. Bundesminister des Innern ist Alexander Dobrindt (CSU).
Vorgänger des Ministeriums war das Bundeskanzleramt des Norddeutschen Bundes von 1867, das seit 1871 heißende Reichskanzleramt, das Reichsministerium des Innern, das wiederum aus dem Reichsamt des Innern hervorgegangen war. Das BMI wurde gemäß einer Empfehlung des Organisationsausschusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. Juli 1949 konstituiert. Dieses nahm mit der ersten Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 20. September 1949 seine Arbeit auf.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 übernahmen zunächst die Oberbefehlshaber der vier Besatzungsmächte die Aufgaben der deutschen Staatsführung. Nachdem das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949 in Kraft trat, wurde am 20. September 1949 die erste Bundesregierung gegründet, zu der das heutige Bundesministerium des Innern gehörte.
Von Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Dezember 2014 beauftragt, widmen sich Forscher des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) und des Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) seit 2015 der Nachkriegsgeschichte des BMI sowie des Ministeriums des Innern der DDR. In einer Vorstudie veröffentlichten die Wissenschaftler Ende 2015 erste vorläufige Ergebnisse zur Personalstruktur beider Innenministerien. Für die Bundesrepublik wurden mehr als 300 Lebensläufe von Beamten des Bundesinnenministeriums ausgewertet. Demnach machten in den 1950er und 1960er Jahren ehemalige NSDAP-Mitglieder einen hohen Anteil der Ministeriumsmitarbeiter aus. Von den zwischen 1949 und 1970 beschäftigten höheren Beamten (von der Ebene der Referatsleiter aufwärts) waren 54 % in der NSDAP gewesen. Als die Jahrgänge der Kriegsjugendgeneration (zwischen 1900 und 1910 Geborene) in die höheren Positionen einrückten, erreichte der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder einen Höchststand: Im Jahr 1961 waren es 66 %. Im Juni 2018 erschien die Studie Hüter der Ordnung und wurde offiziell im Bundesministerium des Innern vorgestellt.
Das Bundesministerium des Innern wurde am 14. März 2018 (nach der Bundestagswahl 2017) durch Bundeskanzlerin Angela Merkel um die Zuständigkeit für den Bereich Bauwesen erweitert und in Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umbenannt, unter Beibehaltung der Abkürzung BMI. Bundeskanzler Olaf Scholz ordnete am 8. Dezember 2021 (nach der Bundestagswahl 2021) per Organisationserlass an, das Ministerium in Bundesministerium des Innern und für Heimat umzubenennen, wobei BMI ebenfalls die Abkürzung war. Der Erlass übertrug dem BMI die bisher im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes liegenden Zuständigkeiten für die Strategische Steuerung der IT des Bundes sowie für den IT-Rat des Bundes. Mit dem gleichen Erlass wurden die Zuständigkeiten für Bauwesen, Stadtentwicklung und Raumordnung vom BMI zum neu gebildeten Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übertragen. Bundeskanzler Friedrich Merz ordnete am 6. Mai 2025 in einem Organisationserlass die Umbenennung in Bundesministerium des Innern an. Die Zuständigkeit für gleichwertige Lebensverhältnisse und regionale Kultur wurde dem damit ebenfalls umbenannten Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat übertragen. Dem durch den Organisationserlass gebildeten Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurden die Zuständigkeiten für mehrere Themenbereiche der Digitalisierung aus dem BMI übertragen. Ebenfalls die Sportpolitik ging nach dem Regierungswechsel 2025 über an die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt beim Bundeskanzler im Bundeskanzleramt.
Das Bundesinnenministerium ist das Innenministerium des Bundes und bestimmt damit maßgeblich die Innenpolitik.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) sowie seine nachgeordneten Behörden übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben und Tätigkeiten. Diese reichen von Sicherheitsbelangen über Migration und Integration, IT- und Netzpolitik, Heimat, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Verfassung, Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bis hin zur Modernisierung der Verwaltung und der Verantwortung für den öffentlichen Dienst.
Seine Zuständigkeit erstreckt sich unter anderem auf folgende Themen:
Innere Sicherheit, insbesondere
Verfassungsschutz (insbesondere den Schutz vor Extremismus, Terrorismus, Sabotage, Spionage und Sekten)
Pass-, Ausweis- und Meldewesen
Organisation der öffentlichen Verwaltung, insbesondere
Cyber- und Informationssicherheit
Zuwanderung, Integration, nationale Minderheiten (insbesondere Ausländer, Flüchtlinge, Asylsuchende, Vertriebene und Spätaussiedler)
Der Bundesinnenminister ist Teil der Gesetzgebung der Europäischen Union im Rahmen des Ministerrates für Justiz und Inneres.
Des Weiteren ist das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz zuständig für das allgemeine Verwaltungs-, Verfassungs-, Staats-, Europa- und Völkerrecht. Es wirkt beim Zustandekommen von Gesetzentwürfen in diesen Bereichen mit oder erstellt sie selbst und überprüft alle Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und auf ihre Verwaltungsförmigkeit (Widerspruchsrecht der Verfassungsressorts).
Das Beschaffungsamt des BMI ist für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Dienstleistungen für alle Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums zuständig. Es kauft unter anderem Kraftfahrzeuge ein und unterhält eine eigene Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle, die eine eigene Stempelplakette führt.
Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern