Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst mit Sitz in Köln. Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Jahr 2025 verfügte er über 4.649 Mitarbeiter und ein Haushaltsvolumen von 551,3 Millionen Euro. Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das Bundesamt für Verfassungsschutz zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes. Präsident der Behörde ist Sinan Selen.
Das BfV ist dem Bundesministerium des Innern (BMI) nachgeordnet, untersteht dessen Dienst- sowie Fachaufsicht und wird vom Präsidenten des BfV geleitet. Aufgaben und Befugnisse sowie die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) geregelt. Die Landesbehörden sind kein Teil des BfV und diesem nicht nachgeordnet.
Das BfV ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern – wie die Landespolizeien – dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).
Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als auch die Landesämter (LfV) sind keine unabhängigen Behörden. Die Landesämter unterstehen den jeweiligen Innenministerien der Bundesländer.
Ein indirekter Vorläufer des Bundesamtes war in der Weimarer Republik der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung, der von 1920 bis 1929 existierte und ebenfalls über keine polizeilichen Befugnisse verfügte, sondern die Nachrichtengewinnung über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Deutschen Reich koordinierte.
Das Grundkonzept für die spätere Behörde legten die westalliierten Besatzungsmächte im Polizeibrief an den Parlamentarischen Rat vom 14. April 1949 fest. Dieser genehmigte der in Gründung befindlichen Bundesrepublik einen Nachrichtendienst, machte aber die Vorgabe, dass dieser keine „Polizeibefugnisse“ haben dürfe. Damit sollte eine mit der Geheimen Staatspolizei vergleichbare Machtfülle verhindert werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 durch die Initiative der Alliierten Hohen Kommissare John Jay McCloy, Ivone Kirkpatrick und André François-Poncet aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet. Sein erster Standort war in einem angemieteten Gebäude in Köln in der Straße „Unter Sachsenhausen“ unweit des Hauptbahnhofs. Bereits vorher betrieb die United States Army in Deutschland eine Tarneinrichtung namens „Amt für Verfassungsschutz“, deren Agenten unter anderem die Aufgabe hatten, Informationen über die 1945 wieder zugelassene KPD zu sammeln. Der Aufbau in der Gründungsphase wurde von den Sicherheitsdirektoren der Hohen Kommissare bis in Details gelenkt, um sicherzugehen, dass keine neue Gestapo entstehen könnte. Dies blieb weiter ein zentrales Leitmotiv für die organisatorische Entwicklung des Bundesamts. Darüber hinaus bestimmten die Alliierten nicht nur den ersten Präsidenten des Bundesamts, Otto John, aus den Vorschlägen der Bundesregierung, sondern kontrollierten und genehmigten die Einstellung des Personals, so dass ehemalige Angehörige der verbrecherischen NS-Organisationen Gestapo, SS und SD des Reichssicherheitshauptamts dort zunächst nicht offiziell beschäftigt wurden. Durch Unterstützung von Funktionären wie Richard Gerken konnten jedoch hochrangige Mitglieder der NS-Diktatur wieder in Ämter des Geheimdienstes gehoben werden.
Bis 1955 stand die Behörde unter Aufsicht der Alliierten. Die Befugnisse und die Arbeitsweise des Amtes entsprachen den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14. April 1949; dieser erlaubte die Einrichtung einer „Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten“. Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein. Diese Trennung geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeiten (sog. Trennungsgebot, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG) ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei als politischer Polizei. Zwischen 1961 und 1964 hat das BfV rund 4600 Fallbearbeitungen im Bereich Spionageabwehr durchgeführt.
1964 unterhielt es mehrere Außenstellen. Die drei „Vorprüfstellen“ in Berlin, Gießen und Zirndorf bei Nürnberg wurden 1951/52 errichtet und dienten unter anderem der Befragung von Flüchtlingen aus Osteuropa. Die vier „Bundesnachrichtenstellen“ (BUNAST) in Lübeck, Hannover, Kassel und Bayreuth entstanden zum 1. September 1952 (Bayreuth 1953). Ihre Tätigkeit war das Schleusen von Agenten, das Befragen von Flüchtlingen, Grenzgängern, interessanten Personen, das Gewinnen von V-Leuten und die Zusammenarbeit mit Bundeszollverwaltung und Bundesgrenzschutz. Die 1953 eingerichteten „Küstennachrichtenstelle“ (KÜNAST) in Hamburg (als Institut für Nautik getarnt im Maienweg 77a im Stadtteil Alsterdorf) mit Stadtbüros in Bremen und Kiel führte nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegen gegnerische Infiltration auf dem Seeweg sowie gegen Vertretungen östlicher Länder (Legalresidenturen), Unternehmen und Personen durch. Verbindungsstellen zu US-Nachrichtendiensten hatten koordinierende Funktion und dienten dem Informationsaustausch. Die Außenstelle in Frankfurt am Main wurde 1958 eröffnet und diente der Überwachung östlicher Legalresidenturen, Unternehmen und Personen. Das 1962 in Oberursel eingerichtete „Stadtbüro Oskar“ war zuständig für Befragung von Flüchtlingen, Angehörigen gegnerischer Dienste und wichtigen politischen Funktionären der DDR sowie der Gewinnung von Personen für die westlichen Nachrichtendienste. Die Observations- und Ermittlungsgruppen in Köln und Bad Godesberg dienten schließlich der Überwachung und Ermittlung im Bereich des Linksextremismus, der Spionage und Sabotage.
Trotz dieser organisatorischen Abgrenzung gab es starke personelle Kontinuitäten; bis zum Ende der alliierten Aufsicht 1955 waren viele ehemalige Mitarbeiter der Gestapo als freie Mitarbeiter oder in Tarnfirmen beschäftigt, danach auch regulär im Amt. Daneben wuchs eine jüngere Generation juristisch geschulter Mitarbeiter heran, denen die Methoden der „alten Hasen“ suspekt waren. 1963 wurden noch 16 Mitarbeiter als ehemalige Mitglieder von Gestapo, SS oder SD ermittelt. Den Alliierten war dies bekannt, es war ihnen im antikommunistischen Kampf des Kalten Krieges aber nicht mehr wichtig. Sie wurden in andere Ämter versetzt. Danach war der Öffentlichkeit die Mitgliedschaft in der NSDAP zunehmend suspekt für eine leitende Tätigkeit, sodass der Behördenleiter Hubert Schrübbers 1972 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde. Mit der Neuen Linken differenzierte sich das Feld der zu beobachtenden Verfassungsgegner, insbesondere durch den Linksterrorismus der RAF seit 1968 sowie den internationalen Terrorismus, der in Deutschland seit dem Attentat an den Olympischen Spielen 1972 spürbar wurde.
Der damalige Präsident des Amtes, Heinz Fromm, berief 2009 eine Kommission ein, die diese Vergangenheit und weitere Bezüge des Amtes zur NS-Zeit auf Grundlage der Archivdaten detailliert aufklären sollte. Die Kommission nahm erst im November 2011 ihre Arbeit auf. Am 1. Oktober 2013 wurden ein erstes Zwischenergebnis veröffentlicht, bei dem die verantwortlichen Bochumer Historiker Constantin Goschler und Michael Wala einen „durch vielerlei Umstände stark reduzierte[n] Quellenbestand“ feststellten. Durch Auswertung von Impflisten, Dokumenten von Personalratswahlen sei eine Personaldatenbank mit etwa 1500 Namen erstellt worden. Bei 13 % aller BfV-Mitarbeiter sei ein NS-Hintergrund feststellbar gewesen.