Britisch-Indien (englisch British India oder British Raj, aus Hindi [राज] rāj [rɑːdʒ] ) war im engeren Sinne das zwischen 1858 und 1947 bestehende, direkt regierte, im weiteren Sinne auch das vorhergehende, von der Britischen Ostindien-Kompanie kontrollierte britische Kolonialreich auf dem indischen Subkontinent. Das eigentliche Britisch-Indien entstand nach der Niederschlagung des Aufstands von 1857, als die Besitzungen der Ostindien-Kompanie in eine aus mehreren Provinzen bestehende Kronkolonie umgewandelt wurden. 1876 nahm Königin Victoria von Großbritannien in der Nachfolge des letzten Großmoguls den zusätzlichen Titel einer Kaiserin von Indien an. Das Kaiserreich Indien (Indian Empire) galt als das „Kronjuwel des britischen Empire“.
Zur Zeit seiner größten Expansion umfasste Britisch-Indien nicht nur das Gebiet der heutigen Republiken Indien und Pakistan (gegründet 1947), einschließlich der Teile Kaschmirs, die derzeit unter der Kontrolle Chinas stehen, sondern auch die Gebiete der heutigen Staaten Bangladesch, Bhutan und Myanmar. Nicht dazu gehörten kleinere Gebiete anderer europäischer Kolonialmächte, d. h. Portugiesisch- und Französisch-Indien. Nur etwa die Hälfte der Landfläche Britisch-Indiens, auf der zwei Drittel der Bevölkerung lebten, waren Provinzen unter direkter britischer Kontrolle. Die übrigen Territorien bestanden aus mehr als 500 sehr unterschiedlich großen, teilautonomen Fürstenstaaten (princely states). Diese unterstanden der Herrschaft einheimischer Fürsten – z. B. hinduistischer Rajas und Maharadschas oder muslimischer Nawabs – die ein persönliches Treueverhältnis zur britischen Krone eingegangen waren. Manche von ihnen herrschten nur über wenige Dörfer, einige dagegen über ausgedehnte Länder mit Millionen Untertanen. Die Union aus britischen Provinzen und einheimischen Fürstenstaaten nahm unter der Bezeichnung Indien an beiden Weltkriegen teil, war Gründungsmitglied des Völkerbundes, der Vereinten Nationen und Teilnehmer an den Olympischen Spielen von 1900, 1920, 1928, 1932 und 1936.
1947 erfolgte die Teilung Indiens in zwei von da an unabhängige Dominions, in die mehrheitlich von Hindus bevölkerte Indische Union und das mehrheitlich muslimische Pakistan. Die überwiegend von Buddhisten bewohnte Provinz Burma, das heutige Myanmar, im Osten Britisch-Indiens, die bereits 1937 zu einer eigenständigen Kolonie erklärt worden war, erlangte 1948 ihre Unabhängigkeit. Bangladesch bildete zunächst als Ostpakistan eine Provinz Pakistans und erlangte seine Unabhängigkeit infolge des Kriegs von 1971.
Beginn der britischen Einflussnahme
Bis ins 17. Jahrhundert gab es in Indien lediglich kleinere Kolonien, etwa der Portugiesen oder der Niederländer. Die Vorgeschichte der britischen Kolonialmacht auf dem Subkontinent beginnt mit der Gründung der Englischen Ostindien-Kompanie (EIC) im Jahr 1600. 1612 eröffnete die Kaufmannsgesellschaft ihr erstes Handelskontor in Surat. Nach 1615 gelang es Sir Thomas Roe als Botschafter König Jakobs I. von England am Hof des Mogulkaisers Jahangir, ein Handelsabkommen zu schließen, das der EIC die Gründung weiterer, geschützter Niederlassungen ermöglichte, u. a. 1639 in Madras. König Karl II. verlieh der Gesellschaft auch die Zivilgerichtsbarkeit, die Militärgewalt in den von ihr kontrollierten Gebieten und das Recht, Krieg zu führen.
1668 übergab er ihr Bombay, das er als Mitgift seiner portugiesischen Ehefrau Katharina von Braganza erhalten hatte. Im Jahr 1690 verlegte die Gesellschaft ihr indisches Hauptquartier nach Kalkutta. Ab 1707 firmierte sie als Britische Ostindien-Kompanie (BIC).
Nach dem Tod Kaiser Aurangzebs im selben Jahr zerfiel die Macht der Mogulherrscher zusehends. Dazu kamen weitere politische und wirtschaftliche Krisen. Das von Shivaji 1674 gegründete Reich der Marathen stieg zu führenden Macht im Südwesten auf und bildete die letzte indischen Großmacht vor der Zeit der britischen Herrschaft. Gleichzeitig etablierte sich die BIC im frühen 18. Jahrhundert als Regionalmacht im Nordosten Indiens. Der Einfluss der Gesellschaft wuchs, auch wenn es noch nicht zu einer direkten Kolonialisierung Indiens kam. Die BIC trat bis 1857 im Namen der Mogulherrscher auf und hielt so lange an der Fiktion eines weiter bestehenden Mogulreiches fest, weil dies ihrer eigenen Herrschaft Legitimität verlieh.
In der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts dehnten die Briten ihren Machtbereich in Indien aus, indem sie die Franzosen in den Karnatischen Kriegen ebenso wie die Portugiesen zunehmend verdrängten. Zunächst sicherten sie unter Robert Clive, 1. Baron Clive nur ihre Handelsinteressen in Bengalen ab, doch aus einem reinen Engagement im Indienhandel hatten sich längst handfeste Machtinteressen ergeben, und die Kompanie mischte sich in die Streitigkeiten der indischen Fürsten ein. Als entscheidender Wendepunkt und eigentlicher Beginn der britischen Kolonialherrschaft in Indien gilt die Schlacht bei Plassey 1757, in der die Ostindienkompanie die Armee von Sirājuddaulā, des Nawabs von Bengalen, besiegte und damit zur indischen Großmacht aufstieg. 1765 übernahm sie von den Mogulkaisern das Steuerprivileg in Bengalen, das Clive 1758 noch abgelehnt hatte. Weitere mit der BIC konkurrierende indischen Mächte wurden in den Mysore- (1766–1799) und den Marathenkriegen (1775–1818) niedergerungen oder, wie im Fall von Hyderabad, zu Beginn des 19. Jahrhunderts durch starken diplomatischen Druck in das britische Herrschaftssystem einbezogen.
Bald erwiesen sich die Briten als ehrgeizige und flexible Machthaber. 1771 wurde Warren Hastings zum Gouverneur von Bengalen und wies die Angestellten der Kompanie an, die Verwaltung des Staates direkt zu übernehmen. Bis dahin hatte sich die Kompanie hinter der nur noch nominellen Herrschaft des Nawabs verborgen. Hastings und seine Nachfolger verbanden das Potenzial indischer Soldaten mit europäischer Kriegsführung und britische Handelsgewinne mit indischen Steuern. Sie bekämpften die bei Indern und Briten gleichermaßen weitverbreitete Korruption, schlossen Schutzverträge ab und übernahmen immer mehr Landstriche. Wo sie nicht selbst an der Macht waren, dienten Beamte der Ostindien-Kompanie als Berater.
Die Briten konnten dabei mit dem Amt des Generalgouverneurs und seines Beratungsgremiums (1773, nach 1784 dann ein Aufsichtsrat in London) eine einheitliche Politik organisieren. Auf der Gegenseite stand ein von vielen Konflikten zerrissenes Indien, in dem sich immer eine Partei fand, die bereit war, mit den Briten zu paktieren. Der technologische Vorsprung durch die industrielle Revolution trat hinzu und seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts konnte die Ostindische Kompanie so immer weitere Teile Indiens unter ihre Kontrolle bringen. 1803 fiel Delhi an die Briten, womit auch der Mogulkaiser (nach wie vor der nominelle Herrscher Indiens) deren Kontrolle unterstand.
Mit den großen Gebietseroberungen wurde die Kompanie immer desorganisierter. Ihre Angestellten wurden durch Bestechungsgelder von indischen Fürsten und den Privathandel Millionäre, während die Kriegskosten von den Aktionären gedeckt werden mussten und die Kompanie hoch verschuldet war. Mehrere Gesetze wandelten die Ostindische Kompanie daher 1773 (Regulating Act), 1784 (India Act), 1793, 1813 (weitreichende Abschaffung des Handelsmonopols), 1833/4 (Verwaltungskörperschaft ohne Handelskontore) von einer Handelsgesellschaft schrittweise in eine autonome Verwaltungsorganisation unter Kontrolle der britischen Regierung. Die Handelsangestellten wurden durch Beamte ersetzt und Indien dem britischen Handel geöffnet, womit das Monopol der Gesellschaft gebrochen war.
Der Erfolg der Briten war mühsam erkauft, vor allem konnten sie die auseinandergehenden kulturellen Vorstellungen der Verwaltung zunächst nicht verbinden. So ließ Warren Hastings das islamische Strafrecht bestehen, weil es einfach zu handhaben war. Ab 1774 gab es dann einen Obersten Gerichtshof nach englischem Gesetz, der aber nach einer Festlegung von 1781 nur für Europäer galt. Die grausamsten Strafen des islamischen Gesetzes (Pfählen, Verstümmeln) wurden abgeschafft, aber bis 1861 gab es kein verbindliches Strafgesetzbuch; die Briten verließen sich vielmehr auf einheimische Rechtsexperten. Englisch wurde erst in den 1830er Jahren zur Verwaltungssprache, davor war es das Persische. Alles in allem waren die Briten bis weit ins 19. Jahrhundert hinein nicht in der Lage, die Verwaltung zu ordnen und zu vereinheitlichen: Es gab nicht benötigte Ämter, widersprüchliche Verträge, falsche Interpretationen früherer Rechtspraxis usw. – kurz ein Chaos in allen Besitz-, Steuer-, Amts- und Hoheitsfragen.