Brigitte Zypries (* 16. November 1953 in Kassel) ist eine deutsche Politikerin (SPD). Sie war von 2002 bis 2009 Bundesministerin der Justiz in den Kabinetten Schröder II sowie Merkel I sowie von 2017 bis 2018 Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merkel III.
Zypries gehörte in den Jahren 2005 bis 2017 dem Deutschen Bundestag an. Von 2013 bis 2017 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium mit Zuständigkeit für die Bereiche IT, Luft- und Raumfahrt unter ihrem Amtsvorgänger Sigmar Gabriel (SPD) und ab Januar 2014 Koordinatorin der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt.
Zypries’ Vater besaß in Kassel eine Drogerie, später mehrere Fotoläden mit insgesamt 50 Mitarbeitern. Brigitte Zypries besuchte die Elisabeth-Knipping-Schule in Kassel und absolvierte das Abitur, studierte ab dem Jahr 1972 Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen und beendete ihr Studium im Jahr 1978 mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Während ihrer Studienzeit war sie Mitglied der Juso-Hochschulgruppe und wirkte für diese als Referentin im AStA; außerdem lernte Zypries an der Universität Gießen ihren späteren Kabinettskollegen Frank-Walter Steinmeier kennen. Im Jahr 1980 folgte das zweite juristische Staatsexamen. Während ihrer Studienzeit gehörte sie gemeinsam mit Frank-Walter Steinmeier zur Redaktion der linken Quartalszeitschrift Demokratie und Recht (DuR) des DKP-nahen Pahl-Rugenstein Verlags.
In den Jahren 1980 bis 1984 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Gießen und arbeitete danach bis 1988 als Referentin in der Hessischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Holger Börner. Im Jahr 1988 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ersten Senat an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. 1991 wechselte Zypries in die Niedersächsische Staatskanzlei als Referatsleiterin für Verfassungsrecht; sie wurde dort 1997 zur Abteilungsleiterin befördert.
Brigitte Zypries ist ledig und kinderlos.
Im Jahr 1991 trat Brigitte Zypries in die SPD ein. Am 23. Juni 2012 wurde sie zur Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Darmstadt gewählt. Am 28. Juni 2014 wurde sie wiedergewählt.
Von 1997 bis 1998 war sie Staatssekretärin im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales des Landes Niedersachsen.
Nach dem Wechsel der Bundesregierung im Jahr 1998 wurde sie Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern. In dieser Zeit war sie schwerpunktmäßig u. a. mit den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst, mit der Vorbereitung beamtenrechtlicher Gesetze, der Hilfe in den Herkunftsländern für Russland-Deutsche und dem Leistungssport in Deutschland befasst. Ab September 1999 war Zypries Vorsitzende im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung des Programms der Bundesregierung „Moderner Staat – moderne Verwaltung“. Im Sommer 2002 bestritt sie, im Zuge der Kontroverse um die Verleihung des Poldi-Awards an das von mehreren Verfassungsschutzämtern als linksextremistisch eingestufte Internet-Netzwerk Indymedia, bei welcher sie Jury-Mitglied gewesen war, für Indymedia gestimmt zu haben.
Nach der Bundestagswahl 2002 wurde sie am 22. Oktober 2002 Bundesministerin der Justiz in der von Gerhard Schröder geführten Bundesregierung. In diesem Amt gehörte sie auch der vom 22. November 2005 bis zum 27. Oktober 2009 von Angela Merkel geleiteten Bundesregierung einer Großen Koalition an. Vom 17. Dezember 2013 bis zum 26. Januar 2017 war sie Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Sie war für die Bereiche IT, Luft- und Raumfahrt zuständig. Vom 27. Januar 2017 bis zum 14. März 2018 war sie nach dem Wechsel von Sigmar Gabriel ins Außenministerium die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merkel III.
Von 2005 bis 2017 war Brigitte Zypries Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie war als direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises 186 (Darmstadt) in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte sie hier 44,8 Prozent der Erststimmen. Bei der Bundestagswahl 2009 konnte sie ihr Direktmandat knapp mit 35,0 Prozent verteidigen. Bei der Bundestagswahl vom 22. September 2013 erreichte sie mit 37,3 Prozent der Erststimmen ein wieder etwas besseres Ergebnis gegenüber den Herausforderern und damit erneut das Direktmandat. Von 2009 bis 2013 amtierte sie als Justiziarin der SPD-Fraktion. Im 17. Deutschen Bundestag war Zypries eines von zwölf Mitgliedern des Wahlausschusses, der damals die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts direkt bestimmte. Anfang Juni 2016 teilte sie in einem Brief an die Parteifreunde mit, dass sie nicht mehr zur Bundestagswahl 2017 antreten werde.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Jahr 2007 Zypries’ Position, dass heimliche Vaterschaftstests einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen darstellen. Zypries legte daher das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren vor, das am 1. April 2008 in Kraft trat. Es ermöglicht eine legale Klärung der Vaterschaft, ohne dass sich (mögliche) Väter durch die Anfechtung der Vaterschaft von ihrem (möglichen) Kind lossagen müssen.
In einem Beitrag für die Zeitschrift für Rechtspolitik stellte sie einen Gesetzentwurf ihres Ministeriums vor, nach dem die Ausländerbehörden gegen die Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen vorgehen können sollten, wenn dieser das Kind einer unverheirateten Ausländerin anerkennt. Zypries begründete den Gesetzentwurf damit, dass solche Anerkennungen häufig nur dazu dienen sollten, einer ausreisepflichtigen ausländischen Mutter einen Aufenthaltstitel zu verschaffen.
Ende 2007 legte Zypries den Entwurf für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vor, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat und das den Vorrang des Kindeswohls und die nacheheliche Eigenverantwortung neu regelte. Die Änderungen durch das Gesetz kommentierte sie unter anderem mit der Feststellung: „Einmal Zahnarztgattin immer Zahnarztgattin, das gilt nicht mehr.“ Nach einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung wurde die Reform überwiegend positiv beurteilt.
Der Entwurf, für sexuellen Missbrauch von Kindern eine Anzeigepflicht nach § 138 des StGB zu verankern, scheiterte 2003 am Widerstand der Kinderschutzzentren und von Bündnis 90/Die Grünen; die Strafdrohungen wurden zum 1. April 2004 verschärft.
Der in ihrer Amtszeit eingeführte Straftatbestand der „Nachstellung“ (§ 238 StGB) trat am 31. März 2007 in Kraft.
2008 setzte Zypries eine gesetzliche Begrenzung der Anwaltskosten bei einer Abmahnung wegen geringfügiger Urheberrechtsverletzungen im Internet durch. Zuvor hatten Fälle für Schlagzeilen gesorgt, in denen Teenager, die auf ihren Websites urheberrechtlich geschützte Fotos platziert hatten, Abmahnungen und Anwaltsrechnungen in vierstelliger Höhe erhalten hatten. Seit 2008 sind diese Abmahnkosten auf höchstens hundert Euro begrenzt.
In der Europäischen Union setzte sich Brigitte Zypries für den umstrittenen Vorschlag des EU-Rates zur mittlerweile gescheiterten Richtlinie für computerimplementierte Erfindungen ein. Kritiker warfen der Ministerin vor, dass sie sich damit offen gegen einen einstimmigen Beschluss des Bundestags wandte, der die Bundesregierung zur Unterstützung der Linie des EU-Parlaments aufforderte.
Zypries engagierte sich insbesondere gegen Diskriminierungen von Schwulen und Lesben und setzte sich für die weitere rechtliche Gleichstellung von Eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen ein; damit hatte sie mit den am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Änderungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum großen Teil Erfolg. Sie unterstützt eine als artikeldrei bekannte Initiative des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt, die sich einer Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes verschrieben hat. In ihre Amtszeit fällt die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).