An diesem Tag

Briand-Kellogg-Pakt

Völkerrechtlicher Vertrag

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Der Briand-Kellogg-Pakt (auch Kellogg-Pakt, Kellogg-Briand-Pakt oder Pariser Vertrag) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Ächtung des Krieges. Er wurde am 27. August 1928 in Paris von zunächst elf Nationen unterzeichnet. Namensgeber sind der damalige US-Außenminister Frank Billings Kellogg und der französische Außenminister Aristide Briand. Ab 1945 diente er als Begründung, um die Angriffskriege NS-Deutschlands und des Japanischen Kaiserreiches juristisch zu verurteilen.

In den USA bildete sich nach dem Ersten Weltkrieg eine Bewegung, die sich dafür einsetzte, Krieg als Mittel zur Durchsetzung nationaler Interessen völkerrechtlich zu verbieten. Das seit 1923 amtierende Kabinett Coolidge zeigte sich dieser Idee nicht abgeneigt, unternahm aber keine eigenen außenpolitischen Schritte in die Richtung. Allerdings gelang es dem Friedensforscher James T. Shotwell, den französischen Außenminister Aristide Briand von der Idee zu überzeugen. Briand sah in einem bilateralen Abkommen zwischen Frankreich und den USA über Kriegsverzicht die Möglichkeit, Frankreich ein bevorzugtes Verhältnis zu den USA zu sichern. Am 6. April 1927, dem 10. Jahrestag des US-amerikanischen Eintritts in den Ersten Weltkrieg, verkündete Briand vor der Presse seine Absicht. Die US-Regierung, namentlich Präsident Calvin Coolidge, Außenminister Frank B. Kellogg, und der Staatssekretär für Westeuropa, William Richards Castle junior, wollte sich nicht mit einem solchen Abkommen bündnispolitisch an Frankreich binden und dadurch andere außenpolitische Handlungsmöglichkeiten in Europa verspielen, aber sie wollte auch nicht die Friedensbewegung gegen sich aufbringen. Deswegen verkündete die Regierung, sie werde den Pakt in Betracht ziehen, sobald ein formelles Angebot unterbreitet sei. Dieses Angebot wurde am 21. Juni 1927 in der amerikanischen Botschaft in Paris überreicht. Die US-Regierung spielte weiter auf Zeit, in der Hoffnung, das öffentliche Interesse an dem Vorschlag werde demnächst nachlassen. Zuerst wartete sie das Ende der Genfer Flottenkonferenz ab, in der Hoffnung, ein positives Ergebnis könnte eine Möglichkeit bieten, eine Ablehnung des Vorschlags zu rechtfertigen. Als die Konferenz scheiterte, ließ Kellogg verlauten, dass er sich erst mit Präsident Coolidge über den Vorschlag beraten könne, wenn dieser im September aus seiner Sommerresidenz im Custer State Park (South Dakota) nach Washington, D.C. zurückkehre. Außerdem könne ein rechtsgültiger Pakt erst abgeschlossen werden, sobald der Kongress im Dezember nach mehrmonatiger Sitzungspause wieder tage. Nachdem Coolidge nach Washington zurückgekehrt war, schob Kellogg eigene Geschäftsangelegenheit und die Krankheit des Botschafters in Frankreich, Myron T. Herrick, vor, um einem Treffen mit dem französischen Botschafter in der Sache aus dem Weg zu gehen. Coolidge erklärte unterdessen öffentlich, dass der Vorschlag verfassungswidrig sein könnte, da er das Vorrecht des US-Kongresses, einem Land den Krieg zu erklären, einschränke und dass es ohnehin nicht möglich sei, bloß durch einen Vertrag Frieden zu garantieren. Das öffentliche Interesse an dem Vorschlag riss aber dennoch nicht ab und so kündigte Coolidge am 10. Dezember 1927 die Aufnahme offizieller Verhandlungen mit Frankreich an, sobald Herrick nach Paris zurückkehren könne. Am 22. Dezember diskutierte Kellogg die Angelegenheit vor dem Außenausschuss des Senats. Die Senatoren unterstützten den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden William Borah, der sich seit Monaten für einen multilateralen Vertrag auf Kriegsverzicht eingesetzt hatte.

Somit legte Kellogg am 28. Dezember dem französischen Außenministerium einen entsprechenden Gegenvorschlag vor: Möglichst alle Staaten sollten sich vertraglich verpflichten, auf Krieg als Mittel nationaler Politik zu verzichten. Der deutsche Außenminister Gustav Stresemann griff den amerikanischen Vorschlag gerne auf. Im Auswärtigen Amt sah man darin die Chance, die Sicherheit des Deutschen Reiches gegenüber dem militärisch weit überlegenen Frankreich und seinen Verbündeten zu verbessern, denn der Pakt machte eine Militärintervention im Falle deutscher Verstöße gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrags unwahrscheinlicher. Außerdem ließ sich so das deutsch-amerikanische Verhältnis verbessern, das insbesondere mit Blick auf die immer noch nicht abschließend geregelte Reparationsfrage von herausgehobener Bedeutung zu sein schien. Zudem sah Stresemann dadurch Chancen auf eine allgemeine Abrüstung, die die rüstungspolitische Diskriminierung Deutschlands durch den Versailler Vertrag beenden sollte, sowie in der Folge auf eine Revision der deutschen Ostgrenze. Auch Briand war klar, dass ein multilaterales Abkommen Frankreichs Handlungsmöglichkeiten gegen Deutschland einengen würde, was der ursprünglichen französischen Intention widersprach.

Briand stimmte dennoch zu, da er sich bereits lautstark für den bilateralen Vorschlag starkgemacht hatte und nun auch den multilateralen Pakt als eigenen Erfolg beanspruchen konnte. Außerdem würde eine Unterzeichnung des Paktes durch Deutschland auch dessen Handelsmöglichkeiten beispielsweise gegenüber Polen einschränken. Weiter sah Briand in dem Pakt zunehmend eine Chance, das Prinzip der kollektiven Sicherheit, das nach dem Scheitern des Genfer Protokolls 1924 ins Hintertreffen geraten war, im Völkerbund zu verankern. Dieses Protokoll hatte die Völkerbundsmitglieder verpflichten sollen, Sanktionen gegen Staaten durchzuführen, die sich weigerten, Streitfälle schlichten zu lassen, oder die vom Völkerbund der Aggression bezichtigt wurden, war aber am konservativen britischen Kabinett Baldwin mit seinem neuen Außenminister Austen Chamberlain gescheitert, das seit den Wahlen vom Oktober 1924 das Vereinigte Königreich regierte.

Statt des von Briand erhofften französisch-amerikanischen Paktes, der die Deutschen von einem erneuten Angriff abzuhalten versprach, kam also nach langwierigen Verhandlungen eine multilaterale Vereinbarung zustande. Am 27. August 1928 wurde der Vertrag zur Ächtung des Krieges unter großem Pomp in Paris unterzeichnet. Deutschland, das 1926 Mitglied des Völkerbunds geworden war, lieferte dies die Gelegenheit, seine Friedensbereitschaft zu demonstrieren und die französischen Warnungen vor einem deutschen Expansionismus anachronistisch erscheinen zu lassen.

Die unterzeichnenden Staaten verzichteten darauf, den Krieg zum Werkzeug ihrer Politik zu machen. Sie erklärten, in Zukunft Streitigkeiten friedlich zu lösen. Insbesondere der aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg wurde für völkerrechtswidrig erklärt. Das Recht jedes Staates auf Selbstverteidigung blieb als unveräußerliches Recht anerkannt, die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes blieb erlaubt. Insofern knüpfte der Pakt an die mittelalterliche Unterscheidung zwischen einem bellum iustum und einem bellum iniustum an. Strafbestimmungen für den Fall eines Verstoßes gegen den Pakt waren aber keine vorgesehen. Da der Kriegsächtungsvertrag außerhalb des institutionalisierten Völkerbundes verhandelt und abgeschlossen wurde, behielt er seine Gültigkeit über dessen Ende hinaus. Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel und ist somit auf unbeschränkte Dauer gültig.

Die elf Erstunterzeichner waren die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, die Tschechoslowakei, das Deutsche Reich, Großbritannien, Indien, der Freistaat Irland, Italien, Neuseeland und die Südafrikanische Union. Vier weitere Staaten unterzeichneten den Vertrag noch vor der Proklamation: Polen, Belgien und Frankreich im März 1929 und das Kaiserreich Japan im April. Am 24. Juli 1929 trat er in Kraft. Bis 1939 ratifizierten ihn 63 Staaten, das heißt alle Mitglieder des Völkerbunds bis auf vier lateinamerikanische Staaten, die 1935 in Rio de Janeiro den ganz ähnlichen Saavedra-Lamas-Vertrag schlossen. Auch die Sowjetunion trat kurz nach Unterzeichnung dem Pakt bei. Eine Initiative ihres Außenministers Litwinow führte zum vorfristigen Inkraftsetzen des Vertrages in Osteuropa durch das sogenannte Litwinow-Protokoll vom 9. Februar 1929.

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