An diesem Tag

Braunschweig

Großstadt in Niedersachsen, Deutschland

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Braunschweig (niederdeutsch Brunswiek, ostfälisches (Braunschweiger) Platt Bronswiek) ist eine Großstadt im Südosten des Landes Niedersachsen. Mit 252.811 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) ist sie die zweitgrößte Stadt Niedersachsens nach Hannover. Die kreisfreie Stadt ist Teil der im Jahr 2005 gegründeten Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. In der Region Braunschweig-Wolfsburg leben über 1.100.000 Menschen.

Braunschweigs Ursprünge gehen bis in das frühe 9. Jahrhundert zurück. Insbesondere durch Heinrich den Löwen entwickelte sich die Stadt schnell zu einer mächtigen und einflussreichen Handelsmetropole, die ab Mitte des 13. Jahrhunderts der Hanse angehörte. Braunschweig war Hauptstadt des Freistaats Braunschweig, bis dieser 1946 im neu geschaffenen Land Niedersachsen aufging. Braunschweig war bis 1978 Sitz eines Verwaltungsbezirkes, zwischen 1978 und 2004 eines Regierungsbezirkes. Dieser wurde danach durch eine Regierungsvertretung und 2014 durch die heutigen Regionalbeauftragten für Südostniedersachsen ersetzt.

Die Region Braunschweig ist ein bedeutender europäischer Standort für Wissenschaft und Forschung: Im Jahre 2015 wurden 9,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Forschung investiert. Innerhalb der Europäischen Union ist Braunschweig seit 2007 die intensivste Region in Bezug auf Forschung und Entwicklung. 2010 war Braunschweig bezüglich der Ausgaben für Forschung und Entwicklung als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit 5,83 Prozent die führende EU-Region. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verlieh Braunschweig für das Jahr 2007 den Titel „Stadt der Wissenschaft“.

Braunschweig liegt im Norddeutschen Tiefland auf der Trennlinie zwischen den Lössbörden des Nördlichen Harzvorlands und den im Nordteil der Stadt beginnenden Geestplatten. Im Detail treffen auf dem Gebiet der Kernstadt vier Naturräume aufeinander: das südöstlich gelegene Ostbraunschweigische Hügelland, die sich nach Südwesten erstreckende Braunschweig-Hildesheimer Lößbörde, die nordwestlich liegenden Burgdorf-Peiner Geestplatten und das sich nordöstlich Richtung Wolfsburg ausbreitende Ostbraunschweigische Flachland. Die in Süd-Nord-Richtung verlaufende Oker bildet mit dem Börßum-Braunschweiger Okertal und den zum Teil brüchigen, ehemals sumpfigen Böden eine naturräumliche Grenze.

Der Fluss wird im Süden durch ein Wehr gestaut und umfließt den Stadtkern westlich und östlich in zwei Umflutgräben, die zur besseren Verteidigung im Mittelalter angelegt wurden und sich im Nordwesten der Stadt wieder vereinigen. Durch zwei weitere Wehre wird der Wasserstand im Stadtgebiet reguliert. Weitere Gewässer sind die Wabe und die Mittelriede, die in Braunschweig in die Schunter münden.

Das Stadtgebiet erstreckt sich über eine Fläche von 192 km2, umschlossen von einer Stadtgrenze mit einer Länge von 98 km. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 19,1 km und die West-Ost-Ausdehnung 15,7 km. Das innere Stadtgebiet befindet sich auf einer mittleren Höhe von 70 m über Normalhöhennull (NHN). Die höchste Erhebung bildet der Geitelder Berg mit einer Höhe von 111 m über NHN; die tiefste Stelle ist die alte Okerschleife Fettwinkel mit 62 m über NHN im Nordwesten.

Im Uhrzeigersinn, beginnend im Nordosten, grenzen folgende Gemeinden an Braunschweig:

Lehre (Landkreis Helmstedt), Cremlingen, Sickte (Samtgemeinde Sickte) und Wolfenbüttel (alle Landkreis Wolfenbüttel), Salzgitter (Kreisfreie Stadt), Vechelde und Wendeburg (Landkreis Peine) sowie Schwülper, Vordorf und Meine (alle Samtgemeinde Papenteich, Landkreis Gifhorn).

* Entfernungen sind gerundete Straßenkilometer bis zum Ortszentrum.

Das Stadtgebiet wurde ab November 1981 gemäß der damals geltenden Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in 22 Stadtbezirke eingeteilt. Deren Zahl reduzierte sich nach zehn Jahren auf 21 (durch Verschmelzung von Lehndorf-Lamme-Kanzlerfeld und Watenbüttel-Ölper-Völkenrode zu Lehndorf-Watenbüttel), nach weiteren zehn Jahren auf 20 (durch Verschmelzung von Südstadt-Rautheim und Mascherode zu Südstadt-Rautheim-Mascherode) und erneut nach zehn Jahren auf 19 (durch Verschmelzung von Wabe-Schunter und Bienrode-Waggum-Bevenrode zu Wabe-Schunter-Beberbach). Infolge einer Neuordnung der niedersächsischen Landtagswahlkreise, aus deren Wahlkreisnummer die erste Ziffer der Stadtbezirksnummer abgeleitet wird, erfolgte außerdem eine Änderung der amtlichen Stadtbezirksnummern. Im November 2021 wurden die bis dahin bestehenden 19 zu 12 neuen Stadtbezirken zusammengefasst, wobei 6 Stadtbezirke unverändert blieben.

111 – Hondelage-Volkmarode (alt: 113 Hondelage und 114 Volkmarode)

130 – Mitte (alt: 131 Innenstadt und 132 Viewegsgarten-Bebelhof)

211 – Braunschweig-Süd (alt: 211 Stöckheim-Leiferde und 212 Heidberg-Melverode)

212 – Südstadt-Rautheim-Mascherode

222 – Südwest (alt: 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien, 223 Broitzem und 224 Rüningen)

322 – Nördliche Schunter-/Okeraue (alt: 322 Veltenhof-Rühme und 323 Wenden-Thune-Harxbüttel)

330 – Nordstadt-Schunteraue (alt: 331 Nordstadt und 332 Schunteraue)

Für jeden Stadtbezirk ist ein Stadtbezirksrat gewählt – mit einer in der städtischen Hauptsatzung festgelegten Zahl von, je nach Einwohnerzahl, mindestens 7 und höchstens 19 Mitgliedern, die aus ihrer Mitte als Vorsitzenden jeweils einen Bezirksbürgermeister und dessen Stellvertretung gewählt haben. Neben der allgemeinen Vertretung der Interessen ihres jeweiligen Stadtteils und der Förderung derer positiven Entwicklung innerhalb der Braunschweiger Gesamtstadt gehören zum Aufgabenbereich der Stadtbezirksräte Entscheidungen über die ihnen durch das (die NGO ersetzende) Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und die Hauptsatzung zugewiesenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises und über Bürgerbefragungen im Stadtbezirk. Außerdem haben die Stadtbezirksräte das Recht, zur Bauleitplanung sowie zu weiteren Fragen des eigenen und übertragenen Wirkungskreises vor Beschlussfassungen des Rates und des Verwaltungsausschusses angehört zu werden, durch den Hauptverwaltungsbeamten durchzuführende Einwohnerversammlungen zu verlangen, Vorschläge zu unterbreiten, Anregungen zu geben und Bedenken zu äußern.

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