Als Brand gilt ein mit einer Lichterscheinung (Feuer, Flamme, Glut, Glimmen, Funken) verbundener Verbrennungsvorgang, der meist ungewollt entstanden ist oder seinen bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat, um sich aus eigener Kraft unkontrolliert auszubreiten. Er führt in der Regel zu Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden und wird daher auch als Schadensfeuer oder Schadfeuer bezeichnet. Bekämpfen und Verhüten von Bränden, Brandschutz zu leisten, ist vor allem Aufgabe der Feuerwehr.
Das altgermanische Wort mhd., ahd. brant ist eine Bildung zu dem im Neuhochdeutschen untergegangenen starken Verb mhd. brinnen, ahd. brinnan „brennen, leuchten“. Das Verb mhd. brennen, ahd. brennan ist das Kausativ dazu und hat im Neuhochdeutschen die Bedeutung des starken Verbs mit übernommen.
Ein Brand kann entstehen, wenn Voraussetzungen einer Verbrennung am Brandort erfüllt sind. Diese Voraussetzungen können auf verschiedene Weise erfüllt werden. Als Brandursache werden der Vorgang und die Umstände bezeichnet, die zur Erfüllung der Brandvoraussetzungen führen.
Brandursachen können technische Brandursachen, natürliche Brandursachen und sonstige Einwirkungen von Zündquellen auf brennbare Stoffe sein, wobei bei letzterem der Mensch die hauptsächliche Rolle spielt. Mit der Ermittlung von Brandursachen beschäftigt sich die Brandursachenermittlung.
Brände können strafrechtlich relevant sein. Technisch oder natürlich verursachte Brände wie ein Kabelbrand oder ein Brand nach Blitzschlag können strafrechtlich relevant aufgrund von Pflichtverletzungen sein. Wird die technische oder natürliche Brandursache durch die Missachtung allgemein anerkannter technischer Regeln gesetzt, kann auch der Straftatbestand einer Brandstiftung (größtenteils fahrlässig) erfüllt sein.
Meist ist ausreichend Sauerstoff in der Umgebung vorhanden. Der Brand entsteht, zum Beispiel aus Unachtsamkeit beim Hantieren mit brennenden Gegenständen, wie Zigaretten, Feuerwerkskörpern und Kerzen, indem eine Zündquelle mit brennbarem Material zusammengebracht wird, oder die Zündquelle entsteht aus technischen Gründen, beispielsweise durch Überhitzung von Lagern oder elektrischen Kabeln. Auch der Kontrollverlust über Nutzfeuer, beispielsweise beim Abbrennen von Laub oder beim Schweißen, kann zu einem Brand führen. Durch das Übergreifen von Flammen benachbarter Brandstellen, zum Beispiel auf benachbarte Gebäude, oder nach einer Explosion (Gas) treten Brände als Folgewirkung auf. Asche kann als Zündquelle wirken, solange sie noch Glut enthält oder noch nicht ausreichend abgekühlt ist, was bei der Torfasche sehr lange dauert.
Fehlt (wie vor einer Rauchgasexplosion) zunächst ein Oxidationsmittel (wie Sauerstoff), ist aber bereits eine Zündquelle (wie Glutnester) am brennbaren Material (wie unverbrannte Rauchgase), entzündet es sich, sobald Sauerstoff hinzutritt. Manche Stoffe entzünden sich von selbst, sobald Sauerstoff an ihre Oberfläche gelangt.
Mutwillig oder vorsätzlich gelegte Brände werden in der Regel durch die Verwendung einfacher Zündmittel wie Streichhölzer, Feuerzeug oder Kerzen verursacht, aber oft (besonders bei Brandanschlägen) auch unter Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern oder Brandsätzen.
Ausgangspunkt für einen Brand ist die Entzündung von brennbaren Stoffen durch eine Zündquelle.
In dieser ersten Phase (bis zur ca. 4. Minute) entsteht ein so genannter „Initial- oder Schwelbrand“, dessen Dauer von der Sauerstoffkonzentration des Raumes abhängt.
In der zweiten Phase (ca. 4. bis 9. Brandminute) entwickelt sich ein lokaler Brand, der die Luft im Raum immer mehr aufheizt. Durch die Hitze des Brandrauchs, insbesondere die von ihm ausgehende Wärmestrahlung, beginnen die brennbaren Materialien im Raum sich durch Pyrolyse zu zersetzen, wodurch weitere brennbare Gase freigesetzt werden, die den Brand weiter anfachen. Die Gaskonzentration erreicht ab der ca. 3. Minute Werte, die die Handlungsfähigkeit von Menschen beschränken – und ab der 5. Minute Werte, die für Menschen lebensbedrohlich sind.
Überschreitet die Raumtemperatur die Zündtemperatur der im Raum befindlichen Gegenstände, kommt es zu einer schlagartigen Brandausbreitung, dem sogenannten „Flashover“ (ca. 9. bis 10. Minute). Hierbei stehen dann in der Regel alle brennbaren Gegenstände in Vollbrand.
Die nun entstehenden Temperaturen können rasch 1000 °C und mehr erreichen. Entsprechend der vorhandenen Brandlast und der Frischluftzufuhr erhält sich das Feuer auf diesem Temperaturniveau (Vollbrandphase), bis es langsam abklingt.
Weitere mögliche Phasen bzw. Brandereignisse sind:
Die Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen Atemgifte (z. B. Kohlenstoffmonoxid, Cyangase (Dicyan, Blausäure) u. v. m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und können toxische Lungenödeme verursachen. Der Tod tritt meist durch Ersticken ein.
Hautverbrennungen entstehen nicht nur bei direktem Kontakt mit Flammen, sondern auch durch heiße Gase (z. B. das Abgas des Feuers) oder Dämpfe. Sie sind sehr schmerzhaft und können auch zu einem Kreislaufschock führen.
Durch Hitze, Druckstoß oder fliegende Partikel einer Explosion, Sauerstoffmangel, Brandgase, einstürzende Bauteile, Fluchtversuch durch Sprung aus einem Haus können Menschen unterschiedliche Verletzungen erleiden. Rasche und vollständige Erholung, bleibende körperliche oder auch psychische Schäden, rasch oder als Spätfolge eintretender Tod sind infolge eines Brandes möglich.
Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichteten Hab und Gut. Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschaden) sind nicht zu übersehen. Darunter fallen Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden.