Die Braunkohle-Benzin AG (kurz: Brabag, auch BRABAG) war eine 1934 als „Pflichtgemeinschaft der deutschen Braunkohlenwirtschaft“ gegründete deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin am Schinkelplatz 1–2. Unter Verwendung von Braunkohle stellte das Unternehmen bis 1945 in Hydrierwerken an den Standorten Böhlen, Magdeburg, Schwarzheide und Zeitz synthetische Kraftstoffe sowie Schmieröle her.
Im Juli 1945 wurden die Anlagen von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland beschlagnahmt und später zu Volkseigenen Betrieben der DDR umgewandelt. Nach dem Entzug der mitteldeutschen Werke verlagerte die Gesellschaft den Sitz 1949 nach West-Berlin und konnte damit ihre trizonalen Vermögenswerte retten. Zeitgleich übernahm der Bund mehr als ein Drittel der Aktien.
Operativ beschränkte sich das Geschäft in der Folgezeit auf die Verwaltung des noch vorhandenen Besitzes und auf Unternehmensbeteiligungen. Das verbliebene Kapital diente größtenteils der Rückzahlung von Unternehmensanleihen, welche die Gesellschaft 1938 und 1940 im Gesamtwert von 120 Millionen Reichsmark ausgegeben hatte. Für das enteignete Ost-Vermögen erhielten die Gläubiger, darunter befanden sich viele Kleinsparer, ab 1963 Besserungsscheine.
Nach 1983 existierte das Unternehmen faktisch nur noch als Firmenmantel. Der Verwaltungssitz wurde 1990 nach Köln und 1998 zurück nach Berlin verlegt. Im Jahr 2002 folgte die offizielle Auflösung der Aktiengesellschaft.
Im Zuge der deutschen Autarkiebestrebungen, die ihren politischen Ursprung in der Weimarer Republik hatten, begann südlich von Halle (Saale) im Juni 1926 die I.G. Farben in den Leunawerken mit ersten Versuchen zur industriellen Herstellung von synthetischen Kraftstoffen mittels Kohleverflüssigung. Die Produktion des sogenannten Leuna-Benzins wurde ab 1929 staatlich subventioniert, um Deutschlands Außenhandelsbilanz zu entlasten.
Nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler vereinbarte das Reichswirtschaftsministerium im Dezember 1933 mit der I.G. Farben das Feder-Bosch-Abkommen, in dem sich letztere verpflichtete, ihre Produktion in Leuna auf jährlich 350.000 Tonnen Benzin zu erhöhen, während der Staat einen Mindestverkaufspreis für das aus Braunkohle gewonnene Benzin garantierte. Damit sollten Devisen für Mineralölimporte gespart, aber auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Eine militärstrategische Komponente besaß der Vertrag nicht, da die garantierte Jahreserzeugung schon im Vergleich zum regulären Jahresverbrauch des Deutschen Reiches nur ein unbedeutender Bruchteil war.
Ab Mitte 1934 zogen die Weltmarktpreise für Mineralöl an, sodass die synthetische Treibstoffindustrie schlagartig konkurrenzfähig wurde. Die Ursache für den rapiden Anstieg der Rohölpreise war der privatwirtschaftliche, vor allem aber weltweit steigende militärische Motorisierungsgrad. Unter anderem übernahm die APOC, deren Mehrheitseigentümer der britische Staat war, dem Völkerbundembargo zum Trotz, die Treibstoffversorgung für Mussolinis Abessinienkrieg. Zu diesem Zeitpunkt hing Deutschland bei einem Jahresverbrauch von 3,7 Millionen Tonnen Mineralöl zu 65 bis 70 Prozent von Ölimporten ab, die zu 75 Prozent von britischen und US-amerikanischen Firmen kamen. Ein Jahr später fielen 50 Prozent der Ölimporte für das Deutsche Reich aus. Damit trat der erste Ölschock in Deutschland ein.
Diese Entwicklung sprach aus deutscher Sicht eindeutig für den Auf- beziehungsweise Ausbau von Hydrierwerken. Im Zuge des spanischen Bürgerkriegs (1936–1939) explodierten die Ölpreise dann weltweit. Die Sowjetunion lieferte Treibstoffe an die Republikaner und britische sowie US-amerikanische Ölkonzerne sicherten während des gesamten Kriegsverlaufs den Treibstoffnachschub für Francos nationalspanische Truppen. Diesen räumten die Regierungen in London und Washington zugleich umfangreiche Kredite zum Kauf von Benzin ein, was ebenfalls im Widerspruch zu den Neutralitätsresolutionen beider Länder stand.
Vor dem Hintergrund der Deviseneinsparung erfolgte am 26. Oktober 1934 die Gründung der Braunkohle-Benzin AG mit Sitz in Berlin, Schinkelplatz 1–2. Zweck der Gesellschaft war „die Herstellung von Treibstoffen und Schmierölen unter Verwendung von deutscher Braunkohle“. Das Gründungskapital betrug 100 Millionen Reichsmark (RM), was heute inflationsbereinigt der Kaufkraft von rund 555 Millionen Euro entspricht. Der Betrag wurde anteilmäßig zu je 10 Prozent von den beteiligten Betreibergesellschaften aufgebracht. Dies waren die damals zehn größten deutschen Montanunternehmen mit einer Jahresproduktion von jeweils mehr als 400.000 Tonnen Rohbraunkohle:
Rheinische AG für Braunkohlenbergbau und Brikettfabrikation (RAG)
Werschen-Weißenfelser Braunkohlen AG (WW)
Braunkohlen- und Brikett-Industrie AG (Bubiag)
Ilse Bergbau AG (ab 1938 VIAG)
Mitteldeutsche Stahlwerke (Mittelstahl)
Der Zusammenschluss erfolgte auf Grundlage der „Verordnung über die Errichtung von Pflichtgemeinschaften in der Braunkohlenwirtschaft“ vom 28. September 1934. Im Prinzip war die Gründung von „Pflichtgemeinschaften“ kein Novum, sondern eine andere Bezeichnung für bereits bestehende Möglichkeiten gesetzlich veranlasster Zusammenschlüsse von Bergbauunternehmen. Nahezu alle Regierungen der Weimarer Republik beabsichtigten eine Verstaatlichung der Kohleindustrie. Bereits 1919 war das Kohlenwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, welches Unternehmen verpflichtete, sich in Kohlesyndikaten zusammenzuschließen. Zwar blieben die Unternehmen im Privatbesitz, jedoch standen die Syndikate unter der Oberaufsicht des Staates. Das heißt, seit Beginn der 1920er Jahre legte das Reichswirtschaftsministerium, vertreten durch den Reichskohlenrat, in allen Zweigen der Kohleindustrie die Preise, Preisnachlässe, Lieferbedingungen, die regionale Aufteilung der Absatzmärkte, Löhne und Sonstiges fest. Zugleich verankerte dieses Gesetz die Möglichkeit der zwangsweisen Zusammenfassung von Bergwerksunternehmen für bestimmte Verkaufs- und Produktionsorganisationen.
Aufbauend auf die in der Weimarer Republik geschaffenen Strukturen stellte die Braunkohle-Benzin AG eine Mischform von Staats- und Privatkapitalismus dar. Von der Gründung eines vollständig staatlichen Unternehmens hatte das Reichswirtschaftsministerium aus verschiedenen Gründen abgesehen. Einerseits fehlten dafür zu dieser Zeit noch die öffentlichen Mittel, anderseits hätte bei einer staatlichen Gesellschaft der Kapitalaufwand in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen, der Einsparung von Devisen, gestanden. Mit der Gründung der Braunkohle-Benzin AG enthob sich der Staat des finanziellen Risikos, besaß aber wie bei einem Staatsunternehmen Einfluss und erreichte die gleiche Deviseneinsparung.
Die Brabag unterstand formal dem Reichswirtschaftsministerium, vertreten durch einen Reichskommissar. Diese Funktion übernahm der seit 1923 amtierende Reichsbankdirektor Robert Deumer. Wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft blieben die Aktionäre. Dementsprechend dominierten im Aufsichtsrat die Vertreter der beteiligten Braunkohleunternehmen. Den Aufsichtsratsvorsitz erhielt Wilhelm Keppler. Der Vorstand bestand aus Wirtschaftsexperten wie Carl Krauch und Heinrich Koppenberg, als auch aus Staatsbeamten wie Alfred von Vollard-Bockelberg und Fritz Kranefuß. Ab 1938 leiteten der Chemiker Heinrich Bütefisch und der Physiker Ernst Hochschwender die Brabag in allen produktionstechnischen Angelegenheiten.
Die in der Nachkriegszeit von Vertretern der Betreiberunternehmen aufgestellte und von einzelnen Historikern untermauerte These, die Gründung der Braunkohle-Benzin AG sei unter staatlichem Zwang erfolgt, wird in der neueren Forschung differenziert betrachtet. Tatsächlich ging dem Zusammenschluss ein Spitzentreffen der Vorstandsmitglieder der beteiligten Braunkohleunternehmen am 21. September 1934 mit dem Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht voraus, das ergebnislos endete. Allerdings standen nahezu alle Beteiligten dem Gemeinschaftsprojekt im Grundsatz offen gegenüber, jedoch konnte auf dieser Konferenz keine Einigung hinsichtlich des technischen Verfahrens erzielt werden.