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Bischof

Geistlicher Würdenträger

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Ein Bischof (von altgriechisch ἐπίσκοπος epískopos ‚Aufseher‘, ‚Hüter‘, ‚Schützer‘) ist in christlichen Kirchen der Inhaber eines Leitungsamtes geistlicher und administrativer Art. Meistens handelt es sich um die Leitung innerhalb eines bestimmten Gebietes mit mehreren Lokalgemeinden. Das Bischofsamt und auch die Gesamtheit der Bischöfe werden als Episkopat bezeichnet. Die Bischöfe sind Teil des Bischofskollegiums.

Neues Testament und frühes Christentum

Das Neue Testament der Bibel bietet einige Anhaltspunkte für das Wesen des christlichen Bischofs:

Der Gemeindeleiter – 1 Tim 3,1–7 :

Einsetzung geeigneter Bischöfe und Ältester – Tit 1,5–9 :

Das Bischofsamt in einer frühchristlichen Kirchenordnung (2. Jh.) – Didache 15,1–2:

Im Neuen Testament bezeichnen die griechischen Wörter epískopos (ἐπίσκοπος, „Aufseher“), presbýteros (πρεσβύτερος, „Ältester“, die Wurzel des Wortes „Priester“) und diákonos (διάκονος, „Diener“) Dienste in der Gemeinde.

Die frühen Christengemeinden wurden nicht von Einzelnen, sondern – wie auch in anderen religiösen Gemeinschaften im Altertum üblich – von einer Gruppe Ältester geleitet. Diese setzten bei Bedarf und meist zeitlich befristet einen epískopos ein oder wählten ihn auch wieder ab. Erst im Verlauf des zweiten und dritten Jahrhunderts und abhängig vom Organisationsgrad der jeweiligen Gemeinde entwickelte sich neben dem Ältestenrat auch das Amt des Bischofs und des Diakons als Dauereinrichtungen mit definierten Zuständigkeiten. In dieser Zeit entstand also schrittweise und in regional sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit das sogenannte „monarchische Episkopat“ oder „Monepiskopat“, in dem schließlich dem Bischof allein (mónos, μόνος) die Führung (archía, ἀρχία) übertragen wurde, nachdem ihn der Ältestenrat vorgeschlagen und die Gemeinde bestätigt hatte. Denn es galt der Grundsatz: „Wer allen vorsteht, muss von allen gewählt werden.“ Nach geltender katholischer Lehre bestand das monarchische Episkopat hingegen bereits in der Mitte des ersten Jahrhunderts, und Simon Petrus sei der erste Bischof von Rom gewesen.

Erstmals zeitgenössisch belegt ist ein Monepiskopat im zweiten Jahrhundert in den Schriften des Ignatius von Antiochien, doch erst in der Spätantike wurden die Presbyter systematisch von der Leitung der Gemeinde ausgeschlossen und eine eindeutige Hierarchie geschaffen. Im späten 2. und 3. Jahrhundert war der Bischof hingegen zumeist lediglich der Leiter einer lokalen Gemeinde, die teils weniger als 20 Personen umfasste, predigte und leitete die Feier der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Gremium von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis heute in den meisten Kirchen vorhanden.

Nach dem Ende des apostolischen Zeitalters der Kirche etablierten sich seit dem ausgehenden zweiten Jahrhundert mehr und mehr auch Bischöfe, die über mehrere Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone, waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde seit dem 4. Jahrhundert Diözese (von griech. διοίκησις dioíkēsis ‚Verwaltung[sbezirk]‘) genannt und umfasste meist eine Stadt und die umliegenden Dörfer; die Stadt war der Bischofssitz. Die Kirche übernahm damit die administrative Struktur des spätantiken Römischen Reiches, in dem es ebenfalls Diözesen gab: Die kirchliche Hierarchie (Bistum, Diözese und Patriarchat) entsprach teils sogar in der Grenzziehung der Sprengel genau der weltlichen von Provinz bzw. Civitas, Diözese und Prätorianerpräfektur. Sie bewahrte sie über das Ende der römischen Herrschaft hinaus.

Als Nord- und Mitteldeutschland sowie andere nord- und osteuropäischen Gebiete jenseits der römischen Grenzen christianisiert wurden, gab es dort noch keine Städte, daher wurden die neuen Diözesen dort ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als im einstigen Gebiet des Imperium Romanum, wo es schon in der Antike Städte gab.

In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um die christliche Glaubenslehre von abweichenden Lehren zu unterscheiden:

die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse

das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Tradition der Kirche steht

In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, woraus sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Bischof entwickelte (Kirchenprovinz).

Bischofsamt in den christlichen Denominationen

In der römisch-katholischen Kirche ist der Bischof ein Kleriker, der die höchste Stufe des Weihesakramentes, die Bischofsweihe, empfangen hat. Das Bischofsamt wird nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil verstanden als brüderlicher Dienst (diakonia, ministerium) am und im Volk Gottes, zu dessen Wohl es ausgeübt werden soll.

In einer ununterbrochenen „Reihe der Handauflegungen“ (apostolische Sukzession) sind die heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Dabei ist nicht der „formaljuristische Beweis“ der Nachfolge entscheidend. Die Sukzession ist ein Zeichen der Nachfolge nur im Zusammenhang mit der Übereinstimmung mit dem Glauben der voraufgehenden Bischöfe. Das Kollegium der Bischöfe hat eine Autorität in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Nachfolger Petri, als seinem Haupt und unbeschadet dessen primatialer Gewalt über alle Hirten und Gläubigen.

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