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Bildungssystem in Österreich

Bildungssystem

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Das Bildungssystem in Österreich wird durch den Bund und die Pflichtschulen werden durch die Bildungsdirektionen (früher Landesschulrat, in Wien: Stadtschulrat) geregelt. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen sowie die Steuerung des Universitäts- und Hochschulsystems.

Vor dem Jahre 1774 war die Bildung in den Habsburgischen Erblanden den oberen Gesellschaftsschichten vorbehalten. Sie war vor allem Aufgabe der Kirche, Klosterschulen waren die einzigen Bildungseinrichtungen. Vor allem die Orden der Benediktiner, Jesuiten und Piaristen übernahmen diese Aufgabe. Da in diesen Einrichtungen in der Regel Schulgeld zu bezahlen war, blieben besonders die Landbevölkerung und Angehörige der ärmeren Bevölkerungsschichten in den Städten weitgehend ungebildet und konnten meist nicht lesen und schreiben. Die älteste heute noch bestehende Schule Österreichs ist das Stiftsgymnasium Melk, das im 12. Jahrhundert als Klosterschule gegründet wurde.

Unter der Regentschaft von Maria Theresia entstand das staatliche Schulwesen im Erzherzogtum und den Kronländern. Im Zuge der Aufklärung erkannte die Regentin, dass das Staatsvolk der Träger des Staates ist und dass die Machtstellung nur mit Hilfe einer gebildeten Bevölkerung gehalten werden konnte.

Johann Ignaz von Felbiger, dessen Lehrmethoden und -bücher zu dieser Zeit bereits anerkannt waren, entwarf eine neue Schulordnung, die so genannte „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern“. Diese Schulordnung unterzeichnete Maria Theresia am 6. Dezember 1774, wodurch Österreich auf ganzer Fläche eine Vorreiterrolle im staatlichen Bildungswesen innehatte, Preußen war aber schon 1717 und 1763 vorausgegangen. Ganz abgesehen von diesen beiden Ländern steht aber die allgemeine Schulpflicht schon in der württembergischen Großen Kirchenordnung von 1559.

Mit Maria Theresias neuer Schulordnung wurde eine sechsjährige Schulpflicht in der Volksschule für alle durchgesetzt, die nicht das teure Privileg häuslichen Unterrichts genossen. Es mussten fortan einheitliche Lehrbücher verwendet werden, und die Lehreraus- und -fortbildung wurde geregelt. Die Bildung der Frauen wurde verhindert. Fach- oder Mittelschulen waren für sie geschlossen.

Ministerium des öffentlichen Unterrichts

Maria Theresias Thronfolger, Joseph II., reformierte die Bildung weiter und ließ vor allem Schulen erbauen. Ein dreigliedriges Schulsystem wurde eingeführt, an dessen Basis die flächendeckende Volksschule stand. In den Städten und größeren Orten wurden Hauptschulen eingerichtet und an der Spitze standen Normalschulen, die zugleich der Lehrerausbildung dienten. Die russische Zarin Katharina II. interessierte sich darauf sehr für die Reformen im österreichischen Schulsystem und nach einer Zusammenkunft mit Joseph II. im Jahr 1780 ließ sie das österreichische Schulmodell im ganzen Russischen Reich einführen. Österreichische Schulbücher aus den slawischsprachigen Gebieten der Habsburgermonarchie, die von Theodor Jankowitsch de Miriewo kompiliert worden waren, dienten dabei als Vorlage und wurden ins Russische übersetzt.

Die Nachfolger Josephs II. erzielten im 1804 gegründeten Kaisertum Österreich vorerst keine weiteren Fortschritte in der staatlichen Bildung, was vor allem auf die Kriege gegen Frankreich und das folgende reaktionäre System Metternichs zurückzuführen ist. Im Revolutionsjahr 1848 wurde ein eigenes Ministerium für den öffentlichen Unterricht geschaffen; erster, kurzzeitiger Unterrichtsminister wurde Franz Freiherr von Sommaruga. Das Ministerium wurde unter Kaiser Franz Joseph I. ab 1849 als Ministerium für Cultus und Unterricht bezeichnet und Leo von Thun und Hohenstein reformierte bis 1860 das Bildungswesen. Von 1868 an war das Unterrichtswesen getrennte Kompetenz beider Reichshälften, in Österreich weiterhin vom Ministerium für Kultus und Unterricht verwaltet.

Unterricht und Bildung wurden zu einem zentralen Thema zwischen Parteien, aber auch zwischen Staat und Kirche.

Im Jahre 1869 vereinheitlichte das nichtamtlich als Reichsvolksschulgesetz bezeichnete Gesetz für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder das Schulwesen in Österreich stark. Die wichtigsten Änderungen:

Die Schulpflicht wurde von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtbildung war ab diesem Zeitpunkt die achtjährige Pflichtschule.

Die Begrenzung der Klassengröße auf maximal 80 Schüler, was pädagogisch gesehen ein enormer Fortschritt war. Das war eine Konsequenz der Niederlage in der Schlacht bei Königgrätz, welche auf eine zu hohe Analphabeten­quote im österreichischen Heer zurückgeführt wurde.

Der endgültige Entzug der Bildungsaufsicht durch die Kirche; damit wurde Bildung komplett dem Staat unterstellt.

Als Alternative konnte nach fünf Jahren Volksschule eine dreijährige Bürgerschule absolviert werden. Diese konnte auch von Mädchen besucht werden, wo sie jedoch nach einem anderen Lehrplan (weniger Arithmetik und Geometrie, dafür Handarbeiten) unterrichtet wurden.

1868 wurde die erste Mittelschule für Mädchen eröffnet, eine Handelsakademie, ab 1869 wurden Bürgerschulen Mädchen zugänglich. Ab diesem Zeitpunkt entstanden immer mehr Mittelschulen für Mädchen oder Frauen. Ab 1872 konnten auch sie maturieren, waren allerdings nicht zu einem Hochschulstudium berechtigt. Nach Widerständen des damaligen Unterrichtsministers wurde das erste Mädchengymnasium erst 1892 gegründet, als es bereits 77 Knabengymnasien gab.

Seit 1901 durften Maturantinnen auch bestimmte Universitäten besuchen, näherhin deren philosophische und medizinische Fakultäten. 1910 wurde an Knabengymnasien ein Mädchenanteil von 5 % zugelassen. Die Mädchen durften zwar im Unterricht anwesend sein, jedoch weder aktiv daran teilnehmen noch geprüft werden.

Schulreformen in der Ersten Republik

1918 wurde unter Otto Glöckel eine entscheidende und bis heute gültige Schulreform umgesetzt. Nach den Nationalratswahlen, bei denen die Sozialdemokratische Partei die Mehrheit im Parlament hatte, wurde Glöckel Unterstaatssekretär im Innenministerium, was der Funktion des heutigen Bildungsministers entspricht. Glöckel begann die Bürokraten, die die Entscheidungen im Schulwesen bis dahin trafen, durch pädagogische Fachleute zu ersetzen. Für die Reformen im österreichischen Schulwesen setzte Glöckel die Schulreformkommission ein.

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