Bernhard Weiß (geb. 30. Juli 1880 in Berlin; gest. 29. Juli 1951 in London) war ein deutscher Jurist und Kriminalpolizist. Zur Zeit der Weimarer Republik war er in Berlin Leiter der Politischen Polizei, Chef der Kriminalpolizei und von 1927 bis 1932 Polizeivizepräsident.
Jugend, Studium und Militärdienst
Bernhard Weiß war ein Sohn des Getreidegroßhändlers Max Weiß aus Oranienburg und seiner Frau Emma, geb. Strelitz, die aus Breslau kam. Er hatte drei ältere Schwestern und zwei jüngere Brüder. Die Eltern entstammten liberalen jüdischen Familien. Der Vater war Vorsitzender der Synagogenvorstands Fasanenstraße in Charlottenburg und im Beirat der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums. Bernhard Weiß besuchte zunächst das Französische Gymnasium Berlin, wechselte aber mit 13 Jahren aufgrund gesundheitlicher Probleme und schulischer Schwierigkeiten nach dem Tod der Mutter auf das Fridericianum in der thüringischen Kleinstadt Rudolstadt, an dem er 1900 das Abitur ablegte.
Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau, Berlin und München. Noch während des ersten Semesters wurde er im Sommer 1900 nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Burschenschafter, der ihn judenfeindlich beleidigt hatte, von der Universität Freiburg ausgeschlossen. Während der Berliner Studienzeit trat er der Freien Wissenschaftlichen Vereinigung bei. Er schloss 1903 in Berlin das erste juristische Staatsexamen ab und wurde preußischer Gerichtsreferendar. An der Universität Würzburg wurde er 1904 zum Dr. jur. et Dr. rer. pol. promoviert. Thema seiner staatsrechtlichen Dissertation war die Geschäftsordnungsautonomie des Reichstags. Wegen der antisemitischen Vorbehalte im preußischen Militär trat er 1904 als Einjährig-Freiwilliger ins 1. Chevaulegers-Regiment „Kaiser Nikolaus von Rußland“ der bayerischen Armee ein, erhielt dort 1906 das Reserveoffizierspatent und wurde 1908 Leutnant der Reserve. Bayerns Armee war damals die einzige in Deutschland, in der Juden den Offiziersrang erreichen konnten.
Nach dem Referendariat bestand er das zweite („große“) Staatsexamen und wurde 1909 zum Gerichtsassessor ernannt. Noch in der Zeit des Kaiserreichs betätigte sich Weiß im Verein zur Abwehr des Antisemitismus und in der 1908 gegründeten Vereinigung für das Liberale Judentum in Deutschland. Als deutscher Patriot lehnte er die Idee einer Auswanderung nach Palästina und der Schaffung eines Judenstaats entschieden ab und engagierte sich im „Antizionistischen Komitee“. Im Ersten Weltkrieg wurde er als bayerischer Offizier reaktiviert, zunächst in einer Sanitätskompanie. Nach seiner Versetzung zum Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 14 stieg er 1917 zum Rittmeister auf und erhielt im selben Jahr das Eiserne Kreuz 1. Klasse.
Karriere in der Berliner Polizei
Im Sommer 1918 wurde er auf Wunsch des preußischen Innenministers Bill Drews vom bayerischen Militär freigestellt und als stellvertretender Leiter der Kriminalpolizei in Berlin in den Polizeidienst aufgenommen. Dort fand er sich „als erster Jude in [der] bis dahin judenreine[n] preußische[n] Verwaltung“. Er behielt seine Position auch nach der Novemberrevolution und der Gründung der Weimarer Republik unter dem sozialdemokratischen Polizeipräsidenten Eugen Ernst. Dessen Nachfolger Wilhelm Richter, ebenfalls Sozialdemokrat, beauftragte Weiß 1920 – nach dem gescheiterten Kapp-Putsch – mit dem Aufbau der „Politischen Polizei“ zur Bekämpfung links- und rechtsextremer Gegner der demokratischen Republik. Gleichzeitig wurde er zum Oberregierungsrat befördert. Er leitete 1922 die Ermittlungen nach dem Mord an Reichsaußenminister Walther Rathenau. Unter damals ungewöhnlicher Einbeziehung der Presse konnte mehr als ein Dutzend an der Mordverschwörung Beteiligter dingfest gemacht werden. Wie Rathenau gehörte Weiß der liberalen DDP an.
Weiß heiratete in Berlin am 5. März 1921 Edith Lotte Buß (1900–1952), das Paar bekam eine Tochter. Durch seine kunstliebende Gattin wurde er mit den führenden Künstlern der Weimarer Republik bekannt. Der Operntenor Richard Tauber und der Dirigent Bruno Walter waren Freunde des Hauses, sodass Weiß zu einer festen Größe auch im Berliner Kulturbetrieb wurde. Wie schon sein Vater war Bernhard Weiß aktives Mitglied im Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens und schrieb in den 1920er-Jahren Beiträge für die CV-Zeitung. Als Nachfolger seines verstorbenen Vaters wurde er 1926 ins Kuratorium der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums gewählt.
Weiß wurde 1925 Chef der Kriminalpolizei und stieg 1927 unter Karl Zörgiebel zum Polizeivizepräsidenten in Berlin auf. Er hatte eine Kämpfernatur und griff gemeinsam mit Zörgiebels Nachfolger Albert Grzesinski (1930–1932) als einer der wenigen republikanisch gesinnten höheren Polizeibeamten systematisch gegen Rechtsbrüche durch. Er wurde Opfer regelmäßiger Diffamierungskampagnen der aufkommenden NSDAP unter dem Berliner Gauleiter Joseph Goebbels, der Weiß wegen seiner jüdischen Herkunft stets als „Isidor Weiß“ bezeichnete und den Schmähbegriff „ViPoPrä“ (für Vizepolizeipräsident) gegen ihn einführte, wobei diese Bezeichnung gleichermaßen auch von ihm Wohlgesinnten humorvoll-wohlwollend genutzt wurde. Besonders in Goebbels’ Hetzpostille Der Angriff war Weiß ständig Gegenstand antisemitischer Diffamierungen in Texten und Karikaturen. In Weiß hatte Goebbels einen Feind gefunden, der seiner nationalsozialistischen Ideologie entsprach: ein Bürger jüdischer Herkunft und Repräsentant der Republik, im NSDAP-Jargon „Vertreter des Systems“. Weiß schlug zurück und überzog Goebbels mit mehr als sechzig Prozessen, die zwar an für sich erfolgreich verliefen, jedoch keine effektive langanhaltende Wirkung hatten.
1930 verfassten Weiß, Hans Schoch als leitender Beamter der Abteilung IA (Politische Polizei) im Berliner Polizeipräsidium und Johannes Stumm, der Außendienstleiter der Politischen Polizei, ein Gutachten zur Verfassungstreue der NSDAP und ihrer führenden Persönlichkeiten. Robert Kempner unterstützte sie dabei. Die vier kamen zu dem Ergebnis, dass die NSDAP eine staatsfeindliche Verbindung sei und dass Hitler, Goebbels und andere wegen des Verdachts schwerer Straftaten sowie der Förderung und Zugehörigkeit zu einer staatsfeindlichen Verbindung verfolgt werden müssten. Am 28. August 1930 übermittelte Weiß die Denkschrift dem Leipziger Oberreichsanwalt Karl August Werner, um ihn zu einer Anklageerhebung zu veranlassen. Doch dazu kam es nicht. Das Verbotsverfahren unterblieb vor allem, weil die Regierung meinte, man müsse die NSDAP als einen politischen Gegner bekämpfen, statt juristisch gegen sie vorzugehen.
Große öffentliche Aufmerksamkeit erregte ein von Weiß persönlich geleiteter Polizeieinsatz im Plenarsaal des Reichstags am 12. Mai 1932. Anlass war ein Vorfall am Vormittag desselben Tages, bei dem mehrere NSDAP-Abgeordnete den Journalisten Helmuth Klotz zusammengeschlagen hatten, als dieser mit dem SPD-Vorsitzenden Otto Wels im Restaurant des Reichstages saß. In der Plenarsitzung gab Reichstagspräsident Paul Löbe daraufhin bekannt, dass er der Polizei die Befugnis zur Verfolgung der im Hause verübten Straftaten erteilt habe, und schloss die vier NSDAP-Abgeordneten Edmund Heines, Hans Krause, Fritz Weitzel und Wilhelm Stegmann für dreißig Tage von den Sitzungen des Reichstags aus. Als diese sich weigerten, den Plenarsaal zu verlassen, brach Löbe die Sitzung ab. Wenige Minuten später ließ der anwesende Bernhard Weiß den Plenarsaal durch Polizeikräfte stürmen, wobei seitens der NSDAP-Fraktion und insbesondere von Goebbels „Isidor“-Rufe laut wurden. Zwei NSDAP-Abgeordnete wurden festgenommen, die übrigen Tatverdächtigen stellten sich schließlich nach einer entsprechenden Zusage des NSDAP-Fraktionsvorsitzenden Wilhelm Frick.
Nach der Absetzung der Regierung Preußens („Preußenschlag“) durch den Reichskanzler Franz von Papen 1932 verlor auch Weiß sein Amt. Nach seiner Verhaftung im Polizeipräsidium am Alexanderplatz durch Soldaten der Reichswehr und Beamte der Reichsregierung und anschließender kurzer Haft wurde er gemeinsam mit Polizeipräsident Grzesinski und dem Kommandeur der Berliner Schutzpolizei Magnus Heimannsberg freigelassen, unter der Bedingung, dass er schriftlich seinen Verzicht auf jede weitere dienstliche Tätigkeit erklären musste. Weiß bestätigte dies: „Nach meiner gewaltsamen Entfernung aus dem Amte erkläre ich mich bereit, mich jeder weiteren dienstlichen Maßnahme zu enthalten.“ Im Dezember 1932 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.