Die Berliner Mauer war während der Teilung Deutschlands ein Grenzbefestigungssystem der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), das vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 bestand, um West-Berlin vom Gebiet der DDR hermetisch abzuriegeln. Sie trennte nicht nur die Verbindungen im Gebiet Groß-Berlins zwischen dem Ostteil („Hauptstadt der DDR“) und dem Westteil der Stadt, sondern umschloss alle drei Sektoren des Westteils vollständig und unterbrach damit auch seine Verbindungen zum sonstigen Umland, das im DDR-Bezirk Potsdam lag. Die Mauer verlief dabei zumeist einige Meter hinter der eigentlichen Grenze. Von der Berliner Mauer ist die ehemalige innerdeutsche Grenze zwischen Westdeutschland (alte Bundesrepublik Deutschland) und der DDR zu unterscheiden.
Die Berliner Mauer als letzte Aktion der Teilung Berlins der durch die Nachkriegsordnung der Alliierten entstandenen Viersektorenstadt war Bestandteil und zugleich markantes Symbol des Konflikts im Kalten Krieg zwischen den von den Vereinigten Staaten dominierten Westmächten und dem Ostblock unter Führung der Sowjetunion. Sie wurde aufgrund eines Beschlusses der politischen Führung der Sowjetunion Anfang August 1961 und einer wenige Tage später ergehenden Weisung der DDR-Regierung errichtet. Die Berliner Mauer ergänzte die 1378 Kilometer lange innerdeutsche Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik, die bereits mehr als neun Jahre vorher „befestigt“ worden war, um den Flüchtlingsstrom zu stoppen.
Für die Grenztruppen der DDR galt seit 1960 in Fällen des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ der Schießbefehl, der jahrzehntelang vor Gericht bestritten und erst 1982 formell in ein Gesetz gefasst wurde. Bei den Versuchen, die 155 Kilometer langen und schwer bewachten Grenzanlagen in Richtung West-Berlin zu überwinden, wurden nach derzeitigem Forschungsstand (Stand: 2009) zwischen 136 und 245 Menschen getötet. Die genaue Zahl der Todesopfer an der Berliner Mauer ist nicht bekannt.
Die Berliner Mauer wurde am Abend des 9. November 1989 im Zuge der politischen Wende geöffnet. Dies geschah unter dem wachsenden Druck der mehr Freiheit fordernden DDR-Bevölkerung. Der Mauerfall ebnete den Weg, der innerhalb eines Jahres den Zusammenbruch der SED-Diktatur, die Auflösung der DDR, die deutsche Wiedervereinigung und gleichzeitig das Ende des Ostblocks herbeiführte.
Die im August 1961 errichtete Mauer erweckte mit ihren Wachtürmen, dem Stacheldraht und Todesstreifen sowie mit den Todesschüssen auf Flüchtende Vergleiche mit Konzentrationslagern, die in der westlichen Öffentlichkeit zu Ausdrücken wie „rotes KZ“ und „Ulbricht-KZ“ für die DDR und „Ulbricht-SS“ für die Grenzsoldaten führten. Noch im August 1961 prägte der Regierende Bürgermeister Willy Brandt den Begriff „Schandmauer“, der allgemein gebräuchlich wurde. Auf DDR-Seite erteilte das Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands im Herbst 1961 dem Leiter der Abteilung Agitation beim Zentralkomitee der SED Horst Sindermann den Auftrag, eine ideologische Begründung für den Mauerbau zu erarbeiten. Sindermann fand die Bezeichnung „antifaschistischer Schutzwall“. Zur Begründung sagte er im Frühjahr 1990 dem Spiegel: „Wir wollten nicht ausbluten, wir wollten die antifaschistisch-demokratische Ordnung, die es in der DDR gab, erhalten. Insofern halte ich meinen Begriff auch heute noch für richtig“. Die Suggestion, die offene Grenze zu West-Berlin habe eine „faschistische“ Bedrohung der DDR dargestellt, sollte das wahre Motiv verbergen: Hauptzweck war die Verhinderung der Flucht aus der DDR.
Noch 1961 gelangte die Bezeichnung in die politische Sprache der SED. Walter Ulbricht verwendete sie am 20. Oktober 1961 in seiner Grußansprache an den XXII. Parteitag der KPdSU in Moskau und wenig später tauchte sie im SED-Zentralorgan Neues Deutschland auf. In einer Propagandabroschüre der DDR aus dem Dezember 1961 war zu lesen, am 13. August habe ein antifaschistischer Schutzwall den „Kriegsbrandherd Westberlin unter Kontrolle gebracht“.
Das Politbüro der SED legte in seiner Sitzung vom 31. Juli 1962 bei der Planung einer Propagandakampagne zum ersten Jahrestag des Mauerbaus Sindermanns Worte als verbindliche Bezeichnung der Berliner Mauer in der Öffentlichkeit der DDR fest und blieb dabei bis in die Endzeit der DDR. Um die Mitte der 1960er Jahre waren andere Bezeichnungen, zu denen auch „die Mauer“ gehört hatte, aus der öffentlichen Sprache verschwunden, dagegen galt gesellschaftlich die Bezeichnung „antifaschistischer Schutzwall“ als Zeichen politischen Wohlverhaltens. Die Bezeichnung fand über die Propaganda hinaus ihren Platz in Schul- und Lehrbüchern und in wissenschaftlichen Darstellungen.
Begleitet wurde die Propagandalegende durch eine vollständige Kontrolle über bildliche Darstellungen der Grenzbefestigungen in Berlin. Die Abbildungen der Grenzanlagen in Berlin waren nur erlaubt, wenn sie in Zusammenhang mit dem Brandenburger Tor standen. Einzig die Fotos aus einer am 14. August 1961 dort entstandenen Serie der Nachrichtenagentur ADN waren zur Dokumentation der Absperrmaßnahmen zugelassen. Eine Fotografie von vier bewaffneten Angehörigen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse, die mit dem Tor im Rücken kampfentschlossen nach Westen blicken, wurde zu einer Medienikone der DDR und das Tor bei Paraden und auf Briefmarken zum Logo der Mauer.
Als Willy Brandt und Egon Bahr gegen Ende der 1960er Jahre gegenüber der DDR eine „Politik der kleinen Schritte“ einleiteten, verzichteten sie auf Vokabeln wie „Schandmauer“ und „Ulbricht-KZ“. Ein weiterer Grund für das zunehmende Verstummen der Nazi-Vergleiche zum Thema Mauer war die Mitte der 1960er Jahre mit dem Auschwitz-Prozess beginnende Aufarbeitung der NS-Diktatur.
In der DDR blieb es bis in ihre letzten Jahre bei der Bezeichnung „antifaschistischer Schutzwall“, aber im Jahr 1988 fehlte der „antifaschistische Schutzwall“ in den Lehrplänen für die Schulen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland 1945 gemäß den EAC-Zonenprotokollen beziehungsweise den Vereinbarungen der Konferenz von Jalta in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die von den alliierten Siegermächten USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich kontrolliert und verwaltet werden sollten. Analog wurde Groß-Berlin als Sitz des Kontrollrats und ehemalige Reichshauptstadt zur Viersektorenstadt. Damit gehörte Berlin nicht zur Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), hatte aber einen sowjetischen Sektor.
Im Sommer 1945 wurden Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen, die sogenannten „Zonengrenzen“ gezogen. Teilweise wurden Schlagbäume und weiß-gelbe Holzpfeiler errichtet sowie Farbmarkierungen an Bäumen vorgenommen. Es war nun eine Genehmigung erforderlich, um die Zonengrenze zu überschreiten, nur für Pendler und Bauern wurde ein kleiner Grenzverkehr eingeführt. Auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurde in der SBZ die Deutsche Grenzpolizei aufgebaut, die am 1. Dezember 1946 erstmals aktiv wurde, Bestimmungen für den Gebrauch der Schusswaffe wurden erlassen. Für Reisen zwischen der SBZ und den Westzonen mussten nun Interzonenpässe beantragt werden. Erste Grenzanlagen wurden auf der Ostseite errichtet, insbesondere in Waldgebieten Stacheldraht-Hindernisse, an grenzüberschreitenden Straßen und Wegen Straßensperren.
Wenig später begann auf verschiedensten Ebenen der Kalte Krieg zwischen dem Westen und dem sich entwickelnden Ostblock. Zunächst folgte in der Auseinandersetzung des Kalten Kriegs ein gegenseitiger Schlagabtausch zwischen den westlichen Alliierten und der Sowjetunion. Das erste unlösbare Zerwürfnis waren die Reparationsleistungen, über die zwischen den noch gemeinsam tagenden vier Alliierten ein Streit entstand. Da die UdSSR inzwischen sah, dass sie aus ihrer Zone ihren Bedarf an Reparationszahlungen nicht decken konnte, forderte sie 1946/1947 auf verschiedenen Alliiertenkonferenzen eine Beteiligung an den Reparationen aus dem Ruhrgebiet, sonst könne sie nicht einer im Potsdamer Abkommen geplanten wirtschaftlichen Einheit zustimmen. Nur Frankreich akzeptierte dies, die USA und Großbritannien nicht.