Das Berlin/Bonn-Gesetz regelt unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des sogenannten Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem die Bundeshauptstadt Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet.
Das Gesetz legte fest, dass sich in beiden Städten Bundesministerien befinden. Die Aufteilung lag in der Kompetenz des Bundeskanzlers. Allerdings gab es für die Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn, für den „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien […] erhalten bleibt.“ (§ 4 Abs. 4) Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Namenszusatz „Bundesstadt“ führen. Eine sogenannte „Ausgleichsvereinbarung“, die die weiteren Modalitäten regelt und das Gesetz ergänzt, wurde am 29. Juni 1994 verabschiedet.
Die Umsetzung erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. So transportierten im Juli desselben Jahres 24 Züge etwa 50.000 Kubikmeter Umzugsgut, darunter ca. 36.000 Bücher und 11.000 Meter Akten nach Berlin. Ebenfalls wechselten zwei der über 20 Bundesbehörden aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet in jenem Jahr nach Bonn: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt.
Das Kabinett Merkel IV erklärte sich 2018 dazu bereit, mit der Region Bonn einen „Bonn-Vertrag“ auszuverhandeln. Die Umsetzung obliegt seit dem Regierungswechsel 2021 der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die gleichzeitig „Beauftragte der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich“ ist.
Der Bundesrat als zweites Organ der Gesetzgebung und Vertretung der Länder auf Bundesebene wird von dem Gesetz nicht umfasst, da er 1991 noch dafür gestimmt hatte, in Bonn zu verbleiben und der Beschluss, nach Berlin umzuziehen, erst 1996 nach der Verabschiedung dieses Gesetzes gefällt wurde.
Dienstsitz-Regelungen nach dem Umzug
Bundestag, Bundeskanzleramt und Bundespräsidialamt
Das Bundeskanzleramt sowie das Bundespräsidialamt unterhalten seit dem Umzug nach Berlin einen Zweitsitz in Bonn, das Bundeskanzleramt im Palais Schaumburg, das Bundespräsidialamt in der Villa Hammerschmidt. Sie dienen sowohl der jeweiligen Behörde als Zweitsitz als auch Bundeskanzler und Bundespräsidenten selbst.
Der Bundestag hat als einzigen Sitz das Reichstagsgebäude in Berlin und keinen Zweitsitz in Bonn.
Gemäß § 4 des Berlin/Bonn-Gesetzes befinden sich Bundesministerien in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn. Die in der Bundesstadt verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt erhalten; dementsprechend sollen die ihren Sitz in Berlin nehmenden Bundesministerien auch einen Dienstsitz in Bonn behalten. Derzeit (Kabinett Scholz, Stand 2022) haben neun Ministerien ihren ersten Dienstsitz in Berlin und folgende sechs Ministerien in Bonn:
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Diese Bundesbehörden zogen nach Bonn um:
Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft von Frankfurt am Main und Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung von Frankfurt am Main (1995 zusammengelegt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)