Die Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) (russisch Приказ Главноначальствующего СВАГ – Главнокомандующего ГСОВГ Prikas Glawnonatschalstwujuschtschewo SWAG – Glawnokomandujuschtschewo GSOWG) waren ab kurz nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 bis kurz nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik am 7. Oktober 1949 das Mittel des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) und Oberbefehlshabers der Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland (GSBD, russisch Группа советских оккупационных войск в Германии (ГСОВГ) Gruppa sowetskich okkupazionnych woisk w Germanii (GSOWG)), gemäß der Berliner Erklärung der Vier Alliierten vom 5. Juni 1945, „die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden“ auszuüben.
Oberster Chef der SMAD waren vom 9. Juni 1945 bis zum 12. März 1946 Georgi Schukow, vom 12. März 1946 bis März 1949 Wassili Sokolowski und von März 1949 bis Oktober 1949 Wassili Tschuikow.
Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland war ein völkerrechtlich legitimiertes Organ der sowjetischen Regierung und direkt dem Rat der Volkskommissare der Sowjetunion unterstellt. Ihre Machtfülle in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war nur durch die Festlegung eingeschränkt, dass „Entscheidungen über alle Deutschland als Ganzes betreffenden wesentlichen Fragen“ vom Alliierten Kontrollrat getroffen wurden.
Liste von Befehlen des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland
Andere Befehlshabende und andere Anweisungsformen der SMAD
Neben den Befehlen des Obersten Chefs der SMAD und gelegentlich damit verwechselt gab es Befehle der Stellvertreter des Obersten Chefs der SMAD (russisch приказ заместителя Главноначальствующего СВАГ prikas samestitelja Glawnonatschalstwujuschtschewo SWAG), des Stabes der SMAD (russisch приказ штаба СВАГ prikas schtaba SWAG) und Befehle der Kommandanturen anderer Stellen, zum Beispiel bei den Ländern und Provinzen. In der sowjetischen Besatzungszone gab es die Kommandanturen der fünf Länder und Provinzen (Land Thüringen, Land Sachsen, Provinz Sachsen (ab Oktober 1946 Provinz Sachsen-Anhalt, ab 21. Juli 1947 Land Sachsen-Anhalt), Land Mecklenburg und Provinz Brandenburg) sowie mit einer Sonderstellung die Berliner Kommandantur. Hinzu kamen 18 Militärbezirkskommandanturen (russisch окружные военные комендатуры okruschnyje wojennyje komendatury), die jedoch 1946 auf zwölf reduziert und 1948 aufgelöst wurden. Den Militärbezirkskommandanturen waren Kommandanturen zweiter Ordnung (auch: bezirksunterstellte Kommandanturen) unterstellt. Das waren 1945 insgesamt 14, 1946 noch 12 und 1948 dann 9. Ihnen waren Stadtteilkommandanturen unterstellt. Pro Bezirk kamen vier bis 15 Rayon- bzw. Kreiskommandanturen hinzu (russisch районные военные комендатуры rajonnyje wojennyje komendatury). Die unterste Stufe bildeten über 200 Stadt- und Ortskommandanturen (russisch городские военные комендатуры gorodskije wojennyje komendatury) mit fünf bis 27 Stadt- und Ortskommandanturen pro Rayon. Somit bestanden zum 1. April 1946 insgesamt 506 Kommandanturen der SMAD, im August 1946 noch 325 und in der ersten Hälfte 1948 noch 157. Durch deutsche Verwaltungen wurden vielfach Befehle des Obersten Chefs und der Landesschefs der SMAD nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet, sodass sie fälschlich als Befehle des Obersten Chefs behandelt wurden.
Zusätzlich zum Befehl (russisch Приказ Prikas) und gelegentlich damit verwechselt gab es den Stabsbefehl (russisch Приказ по штабу Prikas po schtabu), die Anweisung (russisch Приказания Prikasanija), die Direktive (russisch Директива Direktiwa), die Beschwerde (russisch Жалоба Schaloba) und den Brief (russisch Письмо Pismo).
Nummerierung der Befehle des Obersten Chefs der SMAD
Die Nummerierung war in internen Dienstvorschriften eindeutig geregelt. Die angestrebte chronologische Reihenfolge wurde jedoch nicht erreicht. Es traten Fehler beim ausfertigenden Stab und den zahlreichen Verteilungsinstanzen auf. So gibt es Befehle ohne Nummer, doppelt vergebene Nummern und Befehle mit zwei Nummern, zum Beispiel den Befehl 27/315 vom 24. April 1947.
Die oben genannten Dokumentengruppen (Befehl, Stabsbefehl usw.) wurden jahresweise eigens nummeriert. Eine eigene Nummerierung hatten auch geheime und streng geheime Dokumente. Diese erhielten eine vorangestellter Null für „geheim“ und eine Doppelnull für „streng geheim“. In späteren Abschriften wurden der Befehlsnummer nach einem Schrägstrich Jahrzehnt- und Jahresnummer hinzugefügt, zum Beispiel 178/45 für den Befehl Nr. 178 vom 22. Dezember 1945.
Benennung der Befehle des Obersten Chefs der SMAD
Der Titel des Befehls enthält in der Regel die Bezeichnung des Befehlsgebers, eine Befehlsnummer, das Befehlsdatum und meist einen Betreff.
Приказ Главноначальствующего СВАГ — Главнокомандующего ГСОВГ № 089 «О незаконном расходовании военными комендантами бюджетных средств немецких самоуправлений» (russisch).
Befehl des Oberbefehlshabers der SMAD — Oberbefehlshaber der GSOSD Nr. 089 «Über die rechtswidrige Verausgabung von Haushaltsmitteln der deutschen Selbstverwaltungen durch Militärkommandanten»
Die Befehle wurde auf Russisch verfasst und ins Deutsche übersetzt. Es gibt von vielen Befehlen mehrere Übersetzungen. In der Liste werden bei starken Unterschieden alle aufgefundenen Übersetzungen des Betreffs aufgeführt.
Veröffentlichung und Erschließung der Befehle
Die Befehle wurden zunächst mit Plakaten veröffentlicht. Sobald wieder Zeitungen erschienen, wurden die Befehle auf diesem Weg bekannt gemacht.
Die Akten der Sowjetischen Militäradministration werden im Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF), in den Archiven des russischen Außenministeriums, des russischen Verteidigungsministeriums und des heutigen Russischen Staatsarchivs für sozialpolitische Geschichte verwahrt. Bis in die 1990er Jahre hinein waren die sogenannten SMAD-Akten gesperrt. Erst ein Erlass des russischen Präsidenten Boris Jelzin vom Oktober 1995 ermöglichte die Erschließung. Die Befehlsreihen der SMAD aus den Besatzungsjahren 1945 bis 1949 sind vermutlich nicht vollständig überliefert. Das ist eine Folge ursprünglich nicht einheitlicher Behördenpraxis, unterschiedlicher Archivierung und mehrmaliger Aktenverlagerung.