Basil Ferdinand Curti, auch Ferdinand Curti (* 20. Mai 1804 in Rapperswil; † 9. Juli 1888 in Konstanz; heimatberechtigt in Rapperswil, Pfäfers und Rorschach), war ein Schweizer Jurist und Politiker.
Basil Ferdinand Curti entstammte dem 1665 eingebürgerten Rapperswiller Bürgergeschlecht Curti und war der Sohn des Kaufmanns und alt Kantonsrats Johann Baptist Nepomuk Curti (* 1757; † 26. August 1842) und von dessen zweiter Ehefrau Maria Elisabeth Karolina (geb. Helbling); er hatte noch zehn Halb- und sechzehn Vollgeschwister. Er war der Onkel von Ferdinand Curti (1836–1921) und der Grossonkel des Redaktors und Politikers Theodor Curti.
Er war seit 1838 in erster Ehe mit Rosina Margareta (1810–1844), der Tochter des Kaufmanns und Politikers Johann Justus Finger (1781–1868) und dessen erster Ehefrau Johannette Jacobea Friederike (geb. Wagner) († 29. Juni 1819) verheiratet; die Stiefmutter seiner Ehefrau war die Tochter von Johann Wolfgang Textor, dem Grossvater von Johann Wolfgang von Goethe.
In zweiter Ehe heiratete er 1850 Ida Luise Hérosé (1817–1889), eine Fabrikantentochter aus Konstanz; ihr gemeinsamer Sohn war der spätere Jurist Eugen Curti (1851–1917).
1866 siedelte er von St. Gallen nach Konstanz über.
Curti führte über 60 Jahre lang ein Tagebuch, das heute auf der Online-Plattform Retrodigital einsehbar ist.
Basil Ferdinand Curti besuchte das Gymnasium in Sitten und in Solothurn (siehe Kantonsschule Solothurn); dort schloss er eine enge Freundschaft mit dem späteren Mediziner und Politiker Peter Jakob Felber.
Während er das Lyzeum in Luzern besuchte, war er ein Schüler von Casimir Pfyffer, bei dem er Unterricht in Staats- und Rechtswissenschaften sowie Geschichte hatte und Ignaz Paul Vital Troxler; für den er sich, nach dessen Entlassung aus dem Schuldienst im Oktober 1821 als Professor der Philosophie und der allgemeinen Geschichte, 1822 beim Täglichen Rat (Kleiner Rat) einsetzte. Dies führte dazu, dass er aufgefordert wurde, den Kanton innerhalb von 12 Stunden zu verlassen.
Von 1822 bis 1825 studierte er Theologie, Geschichte, Sprachen und vor allem Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg, der Universität Heidelberg und der Universität Göttingen, die er ohne Abschluss verliess und war von 1826 bis 1831 als Rechtsanwalt in St. Gallen tätig; hierbei erhielt er seine Ausbildung bei Johann Baptist Gruber (1786–1846).
Von 1831 bis 1835 war er Rechtsanwalt in Lichtensteig und anschliessend wieder bis 1866 in St. Gallen; in Lichtensteig beschäftigte er unter anderem Johann Jakob Zingg.
Er war von 1831 bis 1846 Redaktor der St. Galler Zeitung und von 1847 bis 1849 sowie von 1850 bis 1851 des liberal-radikal und antikirchlich ausgerichteten St. Galler Boten.
1853 war er Mitglied im weiteren Komitee sowie von 1853 bis 1857 im Generalkomitee der Schweizerischen Südostbahn und von 1857 bis 1863 war er im Verwaltungsrat der Vereinigten Schweizerbahnen; seiner Bitte um Entlassung aus dem Verwaltungsrat wurde 1861 nicht entsprochen.
In der Schweizer Armee erreichte er den Dienstgrad eines Hauptmanns.
Politisches und gesellschaftliches Wirken
Basil Ferdinand Curti war ein leidenschaftlicher Vertreter der Spätaufklärung, der patriotischen Bewegung, der absoluten Staatsgewalt und des Fortschritts. Als liberaler Katholik und Gegner des Ultramontanismus bekämpfte er den Einfluss der Kirche in Erziehung und Politik, die Gründung des Bistums St. Gallen, den Sonderbund und das Zweikammersystem des Bundesstaats. Anfänglich war er ein begeisterter Parteigänger der Liberalen wie Gallus Jakob Baumgartner, Matthias Hungerbühler (1805–1884) und Johann Baptist Weder. Nachdem die Auseinandersetzungen um die Bundesrevision zu einer Spaltung der liberalen Bewegung in zwei Gruppierungen, die Radikalen und die Liberalen bzw. Freisinnigen geführt hatte, distanzierte er sich von den Liberalen durch seine radikal-idealistische Politik (siehe Regeneration (Schweiz)) und bildete gemeinsam mit Johann Baptist Weder und Matthias Hungerbühler das radikal-liberale Führungstrio. Er beteiligte sich an der fortschrittlich demokratischen Ausgestaltung der kantonalen Gesetzgebung und Verwaltung und war ein Vorkämpfer des schweizerischen Bundesstaats von 1848 (siehe Schweizer Bundesverfassung 1848).
1832 kritisierte er als Vertreter der Gläubiger die Justiz in der Erb- und Konkursangelegenheit des Arztes Johann Heinrich Oberteufer aus Wattwil.
Er war von 1835 bis 1859 (1839 Präsident) sowie von 1861 bis 1866 (1863 Präsident) liberaler St. Galler Grossrat und in dieser Zeit, als Nachfolger von Josef Leonhard Bernold, von 1839 bis 1859 im Kleinen Rat und leitete als Regierungsrat das Äussere- und Militär- sowie das Justizdepartement und war fünfmal (1845, 1849, 1852, 1855 und 1858) Landammann; seinem Rücktrittsgesuch 1858 wurde nicht entsprochen. In seiner Amtszeit als Regierungsrat prägte er das Militär- (1852) und Strafgesetz (1857) des Kantons.
1838 stimmte er im Grossen Rat für die Aufhebung des Klosters Pfäfers.