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Banque de France

Zentralbank von Frankreich

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Die Banque de France (deutsch „Bank von Frankreich“) ist eine Zentralbank, die heute dem Europäischen System der Zentralbanken angehört. In der Zeit davor sicherte sie die frühere französische Währung, den Franc. Sie geht auf die Gründung durch Napoleon im Jahr 1800 zurück und hat ihren Sitz in Paris.

Vorläufer französischen Papiergelds

1716 eröffnete John Law die Banque Generale; 1718 wurde die Banque Generale von der Regierung erworben und in Banque Royale umbenannt. 1720 brach das von John Law zur Minderung der französischen Staatsschuld geschaffene System der Papiergeldemission zusammen.

1790 beschloss die Nationalversammlung die Ausgabe von Assignaten, welche durch die von den Revolutionären konfiszierten Kirchengüter gedeckt sein sollten. Durch seinen permanenten Wertverlust wollte 1797 kaum noch jemand Papiergeld akzeptieren. Assignaten und ihre Nachfolgewährung, die Territorialmandate, wurden aufgegeben, das Münzgeld kehrte zurück.

Die Bank von Frankreich wurde am 18. Januar 1800 von Napoléon Bonaparte geschaffen, der damals Erster Konsul war. Es sollte nach der schweren Rezession während der Revolutionszeit neuerliches Wirtschaftswachstum gefördert werden. Aufgabe der Bank sollte es sein, im Austausch gegen angekaufte Handelswechsel dem Vorleger auf Sicht zahlbare Banknoten auszugeben.

Zu dieser Zeit besaßen Großbritannien und Schweden bereits eine Notenbank. Die Bank von Frankreich hatte indessen eine begrenztere Rolle. Die Gründungsstatuten vom 13. Februar 1800 beschränkten das Geschäftsgebiet auf die Stadt Paris und schützten sie nicht vor Konkurrenz durch bereits bestehende ähnliche Einrichtungen.

Die Statutenverfasser hatten aus den harten Erfahrungen des Fiaskos der von John Law im Ancien Régime gegründeten Bank und dem Zusammenbruch der Assignaten der Revolutionsregierung gelernt. Sie glaubten, dass das öffentliche Misstrauen gegenüber Papiergeld nur überwunden werden könne, wenn der Vertrieb des Papiergeldes einer von der öffentlichen Hand unabhängigen Anstalt anvertraut blieb. Die Bank von Frankreich wurde deshalb als Aktiengesellschaft mit einem Aktienkapital von 30 Millionen Francs gegründet. Teile davon zeichneten Napoléon Bonaparte und verschiedene Mitglieder seines Gefolges. Zur Hauptversammlung waren nur die 200 größten Anteilseigner zugelassen. Sie ernannten 15 Mitglieder (régents), welche den die Bank verwaltenden Rat (Conseil général) bildeten, und drei Aufsichtsräte (censeurs), die das Bankmanagement überwachten. Der Rat seinerseits wählte drei Mitglieder zum geschäftsführenden Ausschuss, darunter eines, das sowohl dessen Vorsitzender, Vorsitzender des Rats als auch Vorsitzender der Hauptversammlung war.

Die Bank von Frankreich eröffnete ihren Geschäftsbetrieb am 20. Februar 1800, obwohl ihr Kapital noch nicht voll eingezahlt war. Am 14. April 1803 erhielt die Bank das erste amtliche Privileg mit dem Exklusivrecht, Papiergeld in Paris fünfzehn Jahre lang auszugeben.

Die Bank von Frankreich erlitt in ihren ersten Jahren eine Reihe von Schwierigkeiten, eingeschlossen eine Krise der Regierungsfinanzen und einen Niedergang seiner Goldbestände, was die Tilgung der Banknoten einschränkte. Infolgedessen führte Napoleon Reformen ein, die der Regierung dem Bankmanagement gegenüber wieder mehr das Sagen gaben.

Am 22. April 1806 ersetzte ein neues Gesetz den geschäftsführenden Ausschuss durch einen Gouverneur und zwei Stellvertreter. Alle drei wurden vom Kaiser ernannt. Zwei Jahre später wurde durch ein kaiserliches Dekret, datiert vom 16. Januar 1808, die Grundstatuten (statuts fondamentaux) erlassen, welche den Bankbetrieb – bis 1936 – regelten. Das Dekret sah zu eröffnende „Diskontbüros“ (comptoirs d’escompte) in anderen französischen Städten vor, wo es das Handelswachstum rechtfertigte. Eine andere Verordnung gestattete der Bank, die frühere Villa des Herzogs von Toulouse in der Pariser Rue de la Vrillière als ihren Hauptsitz zu kaufen.

Das der Bank 1803 bewilligte Notenausgabeprivileg wurde 1806 verlängert und viermal bis 1945 erneuert. Es wurde stufenweise auf die Städte mit „Diskontbüros“ ausgedehnt und dann auf ganz Frankreich, als die Bank lokale Notenbanken übernahm.

Bis 1848 waren die von der Bank von Frankreich ausgegebenen Noten kein gesetzliches Zahlungsmittel mit Annahmezwang. Zusätzlich gab es keine Deckung für den Ausgabewert, doch die Bank musste in der Lage sein, ihre Banknoten gegen Goldmünzen auf Verlangen einzutauschen. Die durch politische Umwälzungen 1848 ausgelöste Krise führte zur Auferlegung der „Zwangswährung“, also den Verzicht auf die Verpflichtung der Bank, ihre eigenen Banknoten zurückzunehmen. Diese wurden gesetzliches Zahlungsmittel, Einzelpersonen und Regierung mussten sie zur Bezahlung annehmen. Ausgleich für die Auferlegung der Zwangswährung war die Notendeckung. Die Höchstgrenze für die Notenausgabe war 350 Millionen Francs.

Zwangswährung und gesetzliches Zahlungsmittel wurden durch das Gesetz vom 6. August 1850 abgeschafft, aber während des Deutsch-Französischen Krieges 1870 wieder eingesetzt. Die Höchstgrenze wurde auf 1,8 Milliarden Francs bemessen. Nach 1877 gab es im Hinblick auf die finanzielle Situation des Landes keine Änderungen mehr am Status der Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Höchstgrenze zur Notenausgabe wurde mehrmals nach oben gehievt.

Bis 1848 waren die Tätigkeiten der Bank außerhalb von Paris auf 15 Niederlassungen und Büros beschränkt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts weitete sich das Zweigstellennetz sehr rasch aus und erreichte im Jahr 1900 160 Standorte. Die Expansion des Filialnetzes passte mit einer steilen Zunahme des Geschäftsumfanges zusammen. Die Finanzierung der Wirtschaft wuchs geschwind unter einer überlegten Niedrigzinspolitik und leichtem Zugang zu Diskontkrediten. Darlehen gegen Sicherheiten wurden 1834 eingeführt. Sie wurden zuerst nur gegen Staatsanleihen bewilligt, andere Sicherheiten wurden später stufenweise akzeptiert. Auch die Kundenbeziehungen wurden entwickelt.

Von 1900 bis zur Verstaatlichung

Die Bank trug zur Sicherung der Währung auch durch den Kauf und Verkauf von Gold zu Festpreisen bei, als die Banknoten in Gold konvertibel waren. Diese Aktivität wurde zwischen 1914 und 1926 eingestellt. Die Bank wurde dann offiziell autorisiert, auf dem Devisenmarkt zu intervenieren, um den Franc zu stabilisieren. Im Gegenzug für das Recht auf Banknotenausgabe erledigte die Bank die Kassengeschäfte der Regierung kostenlos und bewilligte ihr Vorschüsse für finanzielle Bedürfnisse.

1928 wurde eine Golddeckung von 35 Prozent der Banknoten vorgeschrieben. Im selben Jahr waren 259 Filialen der Bank im Lande vertreten. Am 30. Juni 1937 verließ die Bank von Frankreich den Goldstandard.

Nach dem Sieg der Volksfront bei den Wahlen 1936 beschloss die Regierung, dass es nicht länger im allgemeinen Interesse sei, wenn die Bank nach privatem Unternehmensrecht geführt werde. Das Gesetz vom 24. Juli 1936 gab der Regierung die Befugnis, direkt in das Bankmanagement einzugreifen. Die 15 Ratsmitglieder wurden durch zwanzig Räte ersetzt, von denen nur zwei von der Hauptversammlung gewählt wurden. Die meisten anderen wurden von der Regierung ernannt und sollten die Wirtschafts- wie die Sozial- und die allgemeinen Interessen der Nation repräsentieren. Eine andere Neuheit war die Wahl eines Ratsmitglieds durch das Bankpersonal. Der Zutritt der nur 200 Hauptaktionäre zur Hauptversammlung entfiel. Das Gesetz von 1936 öffnete sie allen Anteilseignern. Es schaffte auch die seit 1806 für den Gouverneur und seine Stellvertreter bestehende Verpflichtung ab, eine bestimmte Anzahl von Anteilen an der Bank zu halten.

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