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Banca d’Italia

Zentralbank von Italien

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Die Banca d’Italia (deutsch Bank von Italien) ist die italienische Zentralbank. Sie wurde 1893 als Aktiengesellschaft gegründet, 1936 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und 1981 von der Regierung unabhängig. Sie ist Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Neben ihren Aufgaben als Notenbank übt die Banca d’Italia auch die Bankenaufsicht in Italien aus. Darüber hinaus berät sie die nationalen Verfassungsorgane in finanzpolitischen Angelegenheiten und ist im Bereich Wirtschaftswissenschaft tätig.

Der Hauptsitz der Banca d’Italia befindet sich im Palazzo Koch in Rom. Amtierender Gouverneur ist seit dem 1. November 2023 Fabio Panetta.

Im Jahre 1861 erfolgte die Vereinigung Italiens, dennoch blieb das Königreich wirtschaftlich hinter den führenden europäischen Ländern. Das Bankensystem bestand aus kleinen individuellen Banken, wenigen öffentlichen Institutionen und einigen Notenbanken, wodurch der Notenumlauf sehr spärlich war.

Im Jahre 1862 wurde durch das Pepoli-Gesetz die einheitliche Währung, die italienische Lira, beschlossen. Dennoch herrschte ein zersplitterter Geldumlauf. Der Grund dafür war, dass die meisten Notenbanken ihr altes Recht, selbst Banknoten im Königreich Italien auszustellen, aufrechterhalten wollten.

Nach der Annexion von Rom im Jahre 1870 stieg die Anzahl dieser Banken auf sechs an. Zu diesen gehörten:

Banca Romana (vorher: Banca degli Stati pontifici)

im Norden Banca Nazionale nel Regno d’Italia (entstanden durch die Fusion der Banca di Genova & Banca di Torino)

Zentral gelegen die Banca Nazionale Toscana, die Banca Toscana di Credito

im Süden Banco di Napoli sowie Banco di Sicilia

Die beiden letzteren waren öffentliche, die anderen vier waren Privatbanken. Diese Institutionen gaben die Lira-Banknoten aus, welche die Konvertierbarkeit besaßen. Die Banken standen in direkter Konkurrenz zueinander und wurden vom Staat überwacht. Im Jahre 1866 verlor die Lira an Konvertibilität, was zu einem sehr hohen Banknotenumlauf führte.

Erst im Jahre 1874 wurde das Gesetz der einheitlichen Banknotenausgabe verabschiedet, diese neuen Regelungen ermächtigten die sechs Institutionen zur Ausgabe der Banknoten und schufen damit ein identifiziertes, legalisiertes und geregeltes Oligopol.

Im Jahre 1881 wurde die Konvertibilität der italienischen Lira wieder erlangt, aber erst 1883 in der Praxis umgesetzt. Das markierte den Beginn einer kurzlebigen Illusion. Die Euphorie führte dazu, dass sich die Wirtschaft überhitzte. Auf diese Situation reagierte die unvorbereitete Politik mit falschen Maßnahmen. Dies hatte wiederum die Konsequenz, dass die Lira im Jahre 1887 ihre Konvertierbarkeit wieder verlor. Es folgte ein Bauboom, der teilweise durch ausländisches Kapital Unterstützung fand und durch die neue nationale Hauptstadt Rom ausgelöst wurde.

Das Ergebnis war eine Überexpansion, eine wachsende Spekulationsblase. Auf diese folgten andere Krisen wie die mit einer Devisenkurskrise verbundene Bankenkrise in den frühen 1890er Jahren. Diese erlebte ihren Höhepunkt im Dezember 1892, als skandalöse Situationen der Notenbanken aufgedeckt wurden – allen voran unseriöse Geschäfte der Staatsbank Banca Romana, welche die Regierung bis dahin geheim hielt. Trotz der extrem schwierigen Lage und politischen Auseinandersetzungen fand 1893 eine Reorganisation des Bankwesens statt. Das war auch das Geburtsjahr der Banca d’Italia, welche durch die Fusion der Banca Nazionale nel Regno, Banca Nazionale Toscana, Banca Toscana Credito und der Liquidation der Banca Romana als Aktiengesellschaft entstand.

Von der Gründung 1893 bis zum Bankgesetz 1936

Die erste Periode in der Geschichte der Bank beläuft sich von ihrer Entstehung im Jahr 1893 bis zu ihrer Umwandlung im Jahr 1936 in eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Das Bankgesetz 1893 und die Giolitti-Ära

Das Bankgesetz Nr. 449 vom 10. August 1893 lieferte den Grundbaustein zur Entstehung der Banca d’Italia. Diese neue Regelung definierte den Banknotenumlauf neu, das heißt, es besagte, dass 40 Prozent der ausgegebenen Noten von den Goldreserven der Institution abgedeckt werden mussten, und setzte somit eine Grenze für ihre Ausgaben. Dadurch wurden Bedingungen geschaffen, um die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der Emissionsbanken wiederherzustellen.

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