An diesem Tag

Ausgrabung

Archäologische oder paläontologische Freilegung eines von Erdboden oder von Erd- beziehungsweise Steinauftragung verdeckten Befundes

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Unter einer Ausgrabung (englisch archaeological excavation) beziehungsweise Grabung wird im deutschen Sprachraum die archäologische oder paläontologische Freilegung eines von Erdboden oder von Erd- oder Steinauftragung verdeckten Befundes (Bodendenkmal) verstanden, bei dem dieser Vorgang mit wissenschaftlicher Zuverlässigkeit dokumentiert wird. Es ist letztlich eine kontrollierte Zerstörung des Befundes. Die Größe der Grabungsfläche richtet sich nach dem Befund an sich, den zur Verfügung stehenden Mitteln und der akuten Notwendigkeit (Grabungsumfang) sowie den handlungsbestimmenden Zielen. Die Abtragung des Erdbodens erfolgt schichtweise, sie zählt zu den „invasiven archäologischen Methoden“. Zentral ist neben der (Einzel-)Fundbergung auch die Datierung, hier bieten sich verschiedene Datierungsmethoden an. Bauten, Gebäude, Grabanlagen etc. werden ebenfalls freigelegt, verbleiben aber zumeist in situ (latein. „am Platze“) und erfahren hiernach nur selten einen gerichteten Transport.

Im deutschsprachigen Raum hatte bereits der gräflich-hohenlohische Archivar und Hofrat Christian Ernst Hanßelmann (1699–1776) erste schriftliche und zeichnerische Dokumentationen seiner Grabungen vorgenommen. Als eigentliche Pioniere der modernen Forschungsgrabung und Feldarchäologie gelten unter anderem der britische Autodidakt Flinders Petrie (1853–1942), der italienische Archäologe Giacomo Boni (1859–1925) und die deutschen Wissenschaftler Ernst Curtius (1814–1896), Alexander Conze (1831–1914) und Wilhelm Dörpfeld (1853–1940). Ihre Bedeutung für die Forschung übertrifft bei weitem die Arbeiten des wesentlich populäreren Autodidakten Heinrich Schliemann (1822–1890), der allerdings bereits vor den Genannten mit Ausgrabungen begann und sich anschließend langsam an die damals entstehenden wissenschaftliche Forschungsmethoden heranarbeitete. Für die Entwicklung archäologischer Ausgrabungstechniken in Deutschland selbst ist insbesondere die Reichs-Limeskommission mit Kapazitäten wie Ernst Fabricius (1857–1942) von größter Bedeutung. Der Archäologe Adolf Michaelis (1835–1910), ein Studienkollege Alexander Conzes, formulierte 1906 im Rückblick auf die archäologischen Entdeckungen des neunzehnten Jahrhunderts die Ansprüche an eine wissenschaftliche Ausgrabung wie folgt:

Unter einer archäologischen Ausgrabung wird eine nach fachlichen Standards durchgeführte, die gesetzlichen Normen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes der einzelnen staatlichen Agenturen und Administrationen einhaltende, amtlich angemeldete und kontrollierte Freilegung anthropologischer Strukturen (Befunde) und die Bergung darin eingebetteter Fundobjekte (Funde) aus rezent ungestörten Bodenschichten verstanden. Dabei besteht das intentionale Handeln des Ausgrabungsteams in dem rationalen Einsatz der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, zum Zweck der Erweiterung des Wissens über vergangene menschliche Lebensformen oder Kulturen.

Befunde können in ihrem Fundkontext zu historischen Quellen werden. Paul Kirn (1972) definierte den Begriff der „Geschichtsquellen“ allgemein wie folgt:

In Anlehnung an frühere Autoren führte Kirn aus, dass zwischen den Begriffen der „Tradition“ und der „Überreste“ zu unterscheiden sei. Erstere intendierten eine Übermittlung oder Kunde an die Mit- oder Nachwelt von Geschehenem, während sich in der Absichtslosigkeit im Hinblick auf dieses Ziel die übrigen Quellen definierten.

Kosten, Logistik, Gesetzliche Regelungen, Meldepflicht, EU-Übereinkommen

Wird während eines Bauvorhabens eine archäologische Fundstelle aufgedeckt oder soll eine Baumaßnahme in der Nähe schon bekannter Fundplätze begonnen werden, ist eine archäologische Baubegleitung notwendig. Die wissenschaftliche Dokumentation und Bergung der archäologischen Funde so wie die Sicherung des Fundkontextes während der laufenden Baugeschehen stellen sowohl für den Bauträger als auch für die tätigen Wissenschaftler eine große logistische und auch kommunikative Herausforderung dar. Die Ausgrabung eines Bodendenkmals im Vorfeld eines geplanten Bauprojektes bedeutet für den Bauträger zumeist eine Steigerung der Kosten, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Dauer der Ausgrabung auf das Bauzeitenkonto.

Aber auch die interne Logistik, die das archäologische Grabungsteam leisten muss, verlangt Erfahrung und Professionalität sowie kommunikative Kompetenz.

Es gibt Rechtsfolgen die bei der Aufdeckung eines archäologischen Denkmals konsekutiv sind. Bedeutendste Rechtsfolge nach der Aufdeckung eines archäologischen Denkmals ist, neben der denkmalschutzrechtlichen Meldepflicht (Raubgrabung), die Verpflichtung des Finders, die Fundstelle des entdeckten Artefakts ebenso wie dieses selbst, für einen gewissen Zeitraum unverändert zu belassen und dafür allfällige weitere, von ihm geplante (Bau-)Arbeiten an Ort und Stelle augenblicklich einzustellen.

Kommt die archäologische Baubegleitung in ihren Untersuchungen zu dem Schluss, das etwa im Plangebiet keine relevanten Befunde festgestellt werden konnten, also der Verdacht auf Bodendenkmäler sich nicht bestätigt hat, können die Baumaßnahmen sofort fortgesetzt werden. Die Bodenuntersuchungen können von den entsprechenden, zuständigen föderalen Administrationen auch an privatwirtschaftliche Unternehmen (Grabungsunternehmen) vergeben werden, die sich auf die archäologische Prospektion, Sondage, Sachstandsermittlung und Ausgrabung etc. spezialisiert haben.

Am 9. Oktober 2002 hat für die Bundesrepublik Deutschland der Bundespräsident nach Zustimmung von Bundesrat und Bundestag gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 GG das „Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert)“ ratifiziert (BGBl. 2002 II, 2709-2719). Dieses Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 5 am 23. Juli 2003 in Kraft getreten (BGBl 2003 II, S. 309). Die bisher gültigen föderalen Denkmalschutzgesetze weisen erhebliche Differenzen hinsichtlich ihrer Konformität mit dem revidierten Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes auf.

Das Primat eines wissenschaftlich bestimmten, archäologischen Handelns in einer Ausgrabung ist die sachgerechte, vollständige Dokumentation vermittels Vermessung sowie Zeichnung, Fotografie etc. und schriftlicher Erfassung der getanen Arbeit, denn wurde ein Erdbefund und damit der Fundkontext zerstört, ist er unwiederbringlich verloren. Eine Ausgrabung ist im Grunde die kontrollierte und an einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführte Zerstörung eines stattfindenden (natürlichen) Verfallsprozesses. Neuere, insbesondere naturwissenschaftlich-technische, Methoden können eine vermehrte Datenlage über Fundmaterial und -kontext gewähren. Der Widerspruch des Handelns ist, dass ein zerstörter aktueller Fundhorizont für mögliche zukünftige Methoden nur noch eine wahrscheinlich suboptimale Datengewinnung ermöglichen wird. Dies erfordert eine gezielte Planung. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Archäologen und die technische und praktische Arbeit obliegt Grabungstechnikern.

Zur Dokumentation für die wissenschaftliche Bearbeitung und Auswertung der Ausgrabung im Sinne der Rekonstruierbarkeit gehören weitere unterstützende Maßnahmen, etwa Probenentnahmen für die Archäobotanik, Mikrobiologie, Radiokarbonmessung (14C), aDNA-Bestimmung, Isotopenuntersuchung, Thermolumineszenzdatierung der Bodenschichten etc. Dabei ist unbedingt auf eine ausreichend große Probenmenge und – je nach spezifischer Fragestellung – auf die Vermeidung „moderner Kontamination“ zu achten. In Zusammenarbeit mit klimageschichtlichen Erkenntnissen (Klimaarchiv, Eisbohrkern etc.) ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten der späteren Fundbewertung.

Was wird gesucht und methodische Probleme

Zunächst einmal in der Archäologie, die Zeugnisse menschlichen Handelns, die sich materiell in Artefakten zeigen (im Soziotop), direkte Produkte menschlichen Schaffens. Aber auch Faunen- und Florenreste (im Ökotop). Der Raumaspekt, der Fundplatz in der Landschaft. Durch Einbeziehung paläoökologischer Daten lassen sich etwa Rückschlüsse über die Besiedlungsdichte der Träger der materiellen Kulturen geben. Sodann, hier das Gebiet der Anthropologie, die erhaltenen Überreste menschlicher Körper.

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