Der Augustinerorden (Ordo Sancti Augustini, Ordenskürzel OSA; bis 1963 Augustiner-Eremiten, Ordo Eremitorum bzw Eremitarum Sancti Augustini, OESA) ist ein römisch-katholischer Männerorden und Frauenorden (Augustinerinnen).
Er entstand im 13. Jahrhundert als vierter großer Bettelorden des Hochmittelalters (nach den Franziskanern, Dominikanern und Karmeliten). Die nach dem Kirchenvater Augustinus von Hippo benannte Ordensgemeinschaft richtet sich, wie andere augustinische Orden auch, nach der Augustinusregel.
Die Ordenstracht besteht aus einem schwarzen Habit, einem Ledergürtel und einer schwarzen Kapuze. In Deutschland gibt es derzeit acht Konvente, in Österreich einen.
Generalprior des Augustinerordens ist seit 2025 Joseph Farrell.
Entstehung, innere Organisation und Aufgaben
Der Orden entstand im 13. Jahrhundert durch einen Zusammenschluss mehrerer älterer italienischer, nur lose organisierter Eremitengruppen zu einem strukturierten Orden. Eingeleitet wurde die „große Vereinigung“ von Papst Innozenz IV., der in Rom im Jahr 1244 eine Gründungsversammlung abhielt. Abgeschlossen wurde der Vereinigungsprozess mit der Päpstlichen Bulle Licet ecclesiae catholicae durch Alexander IV. am 9. April 1256: Von nun an bildeten die Toskanischen Eremiten, die Janboniten, die Brictinenser, die Wilhelmiten und die Eremiten des Heiligen Augustinus zusammen den Orden der Augustiner-Eremiten. Die Augustinusregel wurde gewählt, weil seit dem vierten Laterankonzil von 1215 die Gründung von neuen Orden eigentlich verboten war, so dass neue Zusammenschlüsse eine bereits vorhandene Regel übernehmen mussten. Dafür eignete sich die Augustinusregel besonders gut, da sie nicht sehr umfangreich war und viele praktische Fragen offenließ. Sie konnte daher bei den Augustinereremiten wie auch bei anderen Orden durch besondere Gebräuche (Consuetudines) ergänzt werden, die dann das Besondere der jeweiligen Ordensgemeinschaft ausmachten. Im Fall der Augustiner-Eremiten, denen eine zentrale Gründergestalt fehlte, führte die Übernahme der Augustinusregel aber auch dazu, dass man Augustinus als Ordenspatron – bald sogar zeitweise fälschlich als Gründer – betrachtete und die Theologie des Kirchenvaters besonders beachtete.
Ähnlich wie Franziskaner und Dominikaner orientierten sich auch die Augustiner-Eremiten an den Idealen der „evangelischen“ (also evangeliumsgemäßen) Armut und der „apostolischen“ (also urchristlichen, apostelgleichen) Brüderlichkeit; sie werden deswegen zu den Bettelorden bzw. Mendikanten gerechnet. Dies wirkte sich u. a. darin aus, dass es keinen grundsätzlichen Statusunterschied zwischen Priestern und Laienbrüdern gab, sondern letztere in den Kapiteln (Versammlungen) ebenfalls voll stimmberechtigt waren und im Prinzip Zugang zu allen Ämtern hatten. In der Frage der Armut waren die Augustinereremiten weniger streng als die Franziskaner. So war etwa die Frage, ob ein Bruder in Grenzen Privatbesitz haben durfte, nicht klar entschieden.
Wie die anderen Bettelorden auch hatten die Augustiner-Eremiten eine Verfassung mit deutlich demokratischen Elementen: Jedes Haus (conventus) hatte ein Hauskapitel, das mehrmals im Jahr zusammentrat, über anstehende Fragen beriet und entschied. Die einzelnen Häuser waren zu Provinzen zusammengeschlossen, in denen alle vier Jahre Provinzialkapitel abgehalten wurden, zu denen die einzelnen Konvente Vertreter schickten. Außerdem gab es alle sechs Jahre ein Generalkapitel, zu dem wiederum alle Provinzen Vertreter entsandten. Der Leiter des Gesamtordens, der General (prior generalis), wurde von diesem Generalkapitel gewählt, musste jedoch vom Papst bestätigt werden. Der Oberste einer Provinz, der Provinzial (prior provincialis), wurde vom Provinzkapitel gewählt, der Leiter eines einzelnen Hauses allerdings, der Prior, wurde nicht von den betroffenen Brüdern, sondern vom Provinzial und seinen Räten bestimmt.
Gleichzeitig mit ihrem Zusammenschluss gaben die Augustiner-Eremiten ihre eremitische Lebensform auf, sodass der Ordensname von Anfang an irreführend war. Die Augustiner zogen sich nicht in einsame Gegenden zurück, um dort des beschaulichen Gebets zu pflegen, sondern siedelten sich in der Regel in den Städten an. Dort kümmerten sie sich vor allem um Predigt und Seelsorge, später auch um Bildung und Mission; diese Aufgabenfelder sind im Prinzip bis heute die gleichen geblieben.
Bereits kurz nach der Gründung kam es zu einer größeren Krise, da die zahlreichen ehemals selbständigen Gruppen, darunter die Wilhelmiten und die Toskanischen Brüder, ihre eigenständigen Traditionen weiterpflegen wollten und dafür die offizielle kirchliche Erlaubnis (Dispense) durch die Päpste erhielten, was zu Konflikten mit der auf Einheitlichkeit bedachten Ordensleitung führte. Die Wilhelmiten zogen sich 1266 sogar wieder ganz aus dem Orden zurück. Trotzdem war der Bestand des neuen Ordens nie gefährdet, der sich in den ersten Jahrzehnten seines Bestehens sehr dynamisch entwickelte.
Den Augustiner-Eremiten war von Anfang an durch Innozenz IV. das Privileg der Exemtion von der bischöflichen Jurisdiktion zugestanden worden, d. h., sie konnten ihre Angelegenheiten unabhängig von den Wünschen der jeweiligen Ortsbischöfe regeln. Der Orden breitete sich über weite Gebiete Europas aus. Bis 1295 kam es zur Gründung von Ordensprovinzen in den Gebieten der heutigen Staaten Italien, Deutschland, Ungarn, Frankreich, Großbritannien und Spanien. Bis 1456 entstanden insgesamt sogar 30 Ordensprovinzen, mit jeweils mehreren einzelnen Konventen; es gab Ordensniederlassungen in weiten Teilen Europas, von Portugal bis Polen und von England bis Zypern.
In Deutschland wurde 1256 der erste Konvent im Kloster Marienthal in der Nähe von Wesel im Wald beim Dörfchen Beylar gegründet. Wegen des raschen Wachstums der deutschen Ordensprovinz – Ende des 13. Jahrhunderts gab es bereits etwa 80 Konvente – wurde diese zunächst in vier kleinere Provinzen aufgespalten. Diese sind die kölnisch-belgische, sächsisch-thüringische, schwäbische und bayerische Ordensprovinz. Später kamen noch weitere hinzu.
Um ihrer Aufgabe als Seelsorger und Prediger nachzukommen, legten die Augustiner von Anfang an Wert auf eine gute Ausbildung der Ordensbrüder. Zu diesem Zweck wurde u. a. 1259 in Paris ein Studienhaus des Ordens gegründet, dem bald weitere folgten. In den deutschen Provinzen gab es solche „Generalstudien“ zur Ausbildung des theologischen Nachwuchses in Erfurt, Köln, Magdeburg, Prag, Straßburg und Wien, von denen Erfurt und Straßburg die wichtigsten waren.
Nach einer Blüte des Ordens in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts kam es ab etwa 1350 – wie in dieser Zeit in den meisten Orden – zu Verfallserscheinungen. Dies zeigte sich u. a. in der Aufweichung des Armutsideals und der Gütergemeinschaft sowie in der Vernachlässigung des gemeinsamen Chorgebets. Zurückzuführen ist diese Entwicklung u. a. auf die allgemeine Krise der Kirche, die sich im großen abendländischen Schisma (1378–1414) äußerte, also der Aufspaltung der Kirche in zwei Teile, die jeweils einem anderen Papst gehorchten.
Als Gegenbewegung zum Verfall des Ordens bildeten sich bald Sondergruppen innerhalb des Ordens, die sogenannten Observanten, die die Regel wieder genauer befolgen und das Klosterleben reformieren wollten. Sie schlossen sich im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts zu gesonderten Kongregationen mit eigener Provinzialstruktur zusammen. In Deutschland organisierten sich die Observanten in der sächsisch-thüringischen Reformkongregation, die unter der Leitung von Andreas Proles und später dem Förderer Luthers, Johann von Staupitz, stand. Bekanntestes Mitglied dieser Reformkongregation war der spätere Reformator Martin Luther. Aufgrund des Wirkens der Reformkräfte befand sich der Orden der Augustiner-Eremiten zu Beginn des 16. Jahrhunderts insgesamt wieder in einem guten Zustand.
Der weibliche Orden der Augustiner-Eremiten, die Augustiner-Eremitinnen, war im Gegensatz zu denen der anderen Bettelorden im Mittelalter nicht sonderlich ausgeprägt. Im Erzbistum Köln etwa bestand im 16. Jahrhundert allein im Kloster Merten an der Sieg ein solcher Konvent. Bei diesem Konvent handelte es sich allerdings um einen ehemaligen Augustiner-Chorfrauenkonvent, der wegen erheblicher Missstände dem Augustiner-Eremitenorden überwiesen wurde.