Friedrich August II. (* 17. Oktober 1696 in Dresden; † 5. Oktober 1763 ebenda) wurde 1733 nach dem Tod seines Vaters August des Starken Kurfürst und Herzog von Sachsen und als August III. auch König von Polen und Großfürst von Litauen. In Fortführung der väterlichen Außenpolitik führte er den Kurstaat Sachsen in den verheerenden Siebenjährigen Krieg. Die Personalunion von Sachsen-Polen endete mit seinem Tod. Unbestritten ist sein Rang als einer der größten Kunstmäzene seiner Zeit. 1736 stiftete er den St.-Heinrichs-Orden.
Gewöhnlich wird von dem Sohn König Augusts des Starken und der Christiane Eberhardine von Brandenburg-Bayreuth behauptet, dass er sich häufig in das Private zurückgezogen und sich wenig um Politik gekümmert habe. Betont wird in der älteren Literatur, dass er gern große Jagden veranstaltete, häufig in die Oper ging, sich um seine umfangreichen Kunstsammlungen kümmerte, sowie großen Familiensinn zeigte. Die neuere polnische Forschung, etwa Jacek Staszewski, betont dagegen auch, dass August III. ein sehr fleißiger und umsichtiger polnischer König gewesen sei.
Er war das einzige legitime Kind Augusts des Starken und nur elf Tage älter als dessen erstes von acht durch ihn anerkannten illegitimen Kindern, der spätere Herzog von Kurland und französische Generalfeldmarschall Moritz von Sachsen. Die Erziehung Augusts III. erfolgte zunächst am Hof seiner Großmutter Anna Sophie, einer dänischen Königstochter mit Witwensitz in Prettin, und stand unter dem Einfluss von Mitgliedern der Adelsopposition, die den König und seine Polenpolitik ablehnten. Der schwerwiegendste familiäre Streitpunkt war die Religionsfrage, denn sowohl Friedrich Augusts Mutter Christiane Eberhardine (residierte in Pretzsch) als auch seine Großmutter lehnten einen Übertritt zum Katholizismus ab, der die Voraussetzung für eine spätere Nachfolge als König in Polen war. August der Starke entschloss sich daraufhin, ihn dem Einfluss der beiden Frauen und der Adelsopposition zu entziehen und schickte ihn im Mai 1711 unerwartet auf eine mehrjährige Kavalierstour quer durch Europa. Zuvor war von 1702 bis 1711 ehrenhalber Rektor der Universität Wittenberg.
Im November 1712 trat der Prinz zum katholischen Glauben über. Aber der Übertritt wurde jahrelang geheim gehalten, um die Opposition im Mutterland der Reformation nicht herauszufordern. Zwar wurde Friedrich August (II.) nach dem Wunsch seines Vaters ein Katholik und zeigte sich nach der jahrelangen Kavalierstour den schönen Seiten des Lebens (Kunst, Musik, Jagden usw.) zugeneigt, aber er wurde auch ein durchaus frommer Mann mit moralischen Ansprüchen, der die Mätressenwirtschaft und die fast endlosen, lärmenden Feierlichkeiten seines Vaters ablehnte und später eine funktionierende Ehe führte. Im Oktober 1717 wurde in Wien sein Glaubensübertritt bekanntgegeben, was in Sachsen eine innenpolitische Krise auslöste, ihm aber auch die Bewerbung um die Hand der Kaisertochter ermöglichte.
Als Kurprinz heiratete er 1719 die Tochter Kaiser Josephs I., Maria Josepha von Österreich (* 8. Dezember 1699 in Wien; † 17. November 1757 in Dresden), Erzherzogin von Österreich, Prinzessin von Ungarn und Böhmen etc. Die Heirat sollte ihm nach dem Willen seines Vaters spätere Ansprüche auf das Habsburgische Erbe verschaffen (vgl. Pragmatische Sanktion). Die sogenannten Planetenfeierlichkeiten im Rahmen der Hochzeit schrieben Stadtgeschichte in Dresden (siehe August der Starke#Hochzeit des Sohnes Augusts des Starken und Saturnusfest). Maria Josepha war ungewöhnlich gläubig. Sie hatte bereits als junges Mädchen Priester bei ihrer Arbeit zu Kranken und Sterbenden begleitet und dabei selbst Alte und Kranke betreut. Ihr Beichtvater war der Jesuit Anton Steyerer, ihr Lieblingsheiliger war der Jesuit Franz Xaver, was sich auch in der Namensgebung mehrerer Söhne zeigt (ihre Töchter hießen alle Maria). Sie war gleichermaßen religiös wie der Aufklärung gegenüber aufgeschlossen und teilte mit ihrem Mann die Freude an der Jagd. Die körperliche Behinderung des späteren Kronprinzen Friedrich Christian ist wohl darauf zurückzuführen, dass sie während der Schwangerschaft bei einer Jagd vom Pferd stürzte.
Im Verlauf der 1720er Jahre wurde Friedrich August (II.) nach und nach an die Regierung herangeführt und übernahm die Leitung des Geheimen Kabinetts und die Stellvertretung seines Vaters bei dessen Abwesenheit in Polen. Er bevorzugte allerdings schon damals die „kollegiale Form der Entscheidungsfindung“.
Der Kurfürst wurde mit Unterstützung Österreichs und Russlands sowie den üblichen Bestechungen der Magnaten und Schlachta zum König von Polen gewählt, was den Polnischen Thronfolgekrieg (1733–1738) auslöste. Seine Wahl kam aber erst zustande, als russische Truppen unter Peter von Lacy an der Weichsel erschienen und die Anhänger des wenige Tage zuvor erwählten Königs Stanisław Leszczyński, des Kandidaten Frankreichs und Schwedens, aus Warschau abgezogen waren. August III. wurde am 17. Januar 1734 in Krakau gekrönt und bei seinem Besuch in Leipzig am 5. Oktober 1734 mit der Kantate Preise dein Glücke, gesegnetes Sachsen geehrt, zu der Johann Sebastian Bach die Musik komponiert hatte. Er behauptete die Krone im Frieden von Wien (1738) bei einem deutlichen Souveränitätsverlust des einst sehr mächtigen Staates Polen-Litauen, der allerdings bereits unter August dem Starken eingesetzt hatte. So zum Beispiel musste 1734–1736 der Aufstand der Konföderation von Dzików unter Adam Tarło niedergeschlagen werden, der gegen die Wahl opponierte. Zeit der Regierung Augusts III. blieben russische Truppen im Osten des Landes stationiert, auch wenn das angesichts der guten Beziehungen zur Zarin Elisabeth seinerzeit nicht negativ bewertet wurde.
Die Spielräume für seine Regierung in Polen-Litauen waren angesichts des Streits zwischen den beiden großen Magnatengruppierungen der Czartoryski und Potocki im Sejm äußerst eng. In Reformvorschlägen von Seiten der Krone sah man gewöhnlich Angriffe auf Recht und Freiheit, so dass der kurfürstlich-sächsische und königlich-polnische Premierminister Heinrich von Brühl für die Wahrnehmung der königlichen Interessen eine der diversen Gruppen vorschob. Die Magnatenparteien genossen ihrerseits ausländische Unterstützung, so dass Polen-Litauen zum Spielball rivalisierender Nachbarmächte wurde. Fast alle Reichstage blieben trotz einer Fülle von Reformvorschlägen beider Parteien ergebnislos (vergleiche Liberum Veto). Ein Beispiel waren die Reichstage von 1744 und 1746, in denen die Krone und der Großkanzler vorsichtig definierte Reformen im Wirtschafts- und Militärsektor auf den Weg bringen wollten. Letztlich scheiterten sie im Sejm an der Verzögerungstaktik der Gegenpartei, und unter ausländischer Einmischung. Ohne ordnungsgemäß abgehaltene Sejmy mussten die Minister auch keine Rechenschaft ablegen, was die Korruption förderte.
Angesichts dieser Sachlage hofften sich der König und sein Premierminister Brühl in Polen mit dem „Ministerialsystem“ sachsentreuer Magnaten (die in Schlüsselpositionen saßen oder gesetzt wurden) über Wasser zu halten und beide Länder politisch verbinden zu können. Sie erlangten im Siebenjährigen Krieg sogar die Zustimmung ihrer drei Verbündeten für eine erneute Thronkandidatur Sachsens, aber die Erfolge waren nur scheinbar und nicht von Dauer. So kam es Ende der 1750er zu einem kaum verhüllten Streit zwischen den Czartoryski und den Anhängern des Hofes, der unter anderem im Herbst 1762 den Sejm einmal mehr erfolglos auseinandergehen ließ. Der König bot den Czartoryski die Versöhnung an, aber sie verlangten zuletzt die Vergabe aller Vakanzen zu ihren Gunsten und die Entfernung Brühls, was er keinesfalls gewähren konnte.
Ein bescheidener Wirtschaftsaufschwung war in Polen weiterhin bemerkbar, später beeinträchtigt durch die Auswirkungen des Siebenjährigen Krieges (preußische Münzfälschung, Kontributionen, Requisitionen und teilweise Plünderungen durch preußische und russische Truppen).
In Sachsen führte Heinrich von Brühl nach dem Sturz Alexander Sulkowskis von 1738 bis 1756 die alleinige Regierung und vereinigte eine Vielzahl von Ämtern und Posten auf sich. 1746 wurde er formell Premierminister. Brühl hatte das alleinige Vortragsrecht beim König und einen Hofstaat von ca. 300 Personen. Die übrigen Minister durften ab Frühjahr 1738 nicht mehr ohne Aufforderung bei dem König erscheinen, was Brühl praktisch unangreifbar machte, seine Schwächen und Fehler aber umso schwerwiegender werden ließ.